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Covid-19-Impfpflicht

In der Corona-Pandemie wurde – trotz Beteuerungen im Wahlkampf der Ampel-Parteien – eine Impfpflicht gegen Covid-19 verhängt. Mit der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes am 10. Dezember 2021 wurde dies konkret.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sah eine Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und sozialen Einrichtungen vor, ungeachtet dessen, ob sie Kontakt mit Patientinnen und Patienten hatten oder nicht. Betroffen waren nicht nur Krankenhäuser, sondern auch ärztliche und therapeutische Praxen, ambulante Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime sowie sozialtherapeutische Einrichtungen. Das Gesetz sah vor, dass alle in diesen Einrichtungen Beschäftigten bis zum 15. März 2022 eine Covid-19-Impfung nachweisen mussten. Am 31. Dezember 2022 ist das Gesetz, längst überfällig, ausgelaufen.

Hier finden Sie unsere Stellungnahmen und Beiträge dazu. 

Anonymisierte Fassung der Verfassungsbeschwerde zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) hat am 10. Februar 2022 in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht durch eine Gruppe von 14 Beschwerdeführenden eingereicht wurde.

Da ÄFI die Beschwerdeführenden unterstützt - darunter auch Ärztinnen und Ärzte verschiedenster Fachrichtungen -, darf der Verein die von Jan Matthias Hesse und Bernhard Ludwig von der Kanzlei Keller und Kollegen (Stuttgart) eingereichten Klagen nun in anonymisierter Fassung veröffentlichen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die bestehenden Eilanträge bereits abgewiesen, das Hauptsacheverfahren steht noch aus.

Hier finden Sie die anonymisierte Verfassungsbeschwerde.

Die Kanzlei Keller & Kollegen führt auch - gemeinsam mit Prof. Stephan Rixen - mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Masernimpfpflicht, die weiterhin vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig sind. Außerdem war die Kanzlei Prozessbevollmächtigter in einem der zwei ausgewählten Verfassungsbeschwerdeverfahren, die der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse II - Schulschließungen - Beschluss vom 19.11.2021 zu 1 BvR 1069/21 - zugrunde lagen.

Newsletter #9 – Werden Sie aktiv!

Viele von Ihnen haben unsere Aktionen und Stellungnahmen über die letzten Monate aufmerksam verfolgt. Wir haben immer wieder die Rückmeldung von Ihnen erhalten, dass Sie aktiv dazu beitragen möchten, die individuelle Impfentscheidung in Deutschland zu erhalten.

Nun haben Sie die einmalige Gelegenheit!

Wir haben eine Briefaktion gestartet, bei der Sie an Ihren Abgeordneten oder Ihre Abgeordnete schreiben können! Nutzen Sie dafür unser Formular zur Wahlkreissuche und generieren Sie automatisch einen bereits an Ihren Abgeordneten oder Ihre Abgeordnete adressierten Brief als PDF zum Ausdrucken!

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #9 lesen

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Ärzteverein fordert Antworten von politischen Parteien

Berlin, 23. Februar 2022

Der Verein „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ äußert in offenen Briefen, die an SPD, CDU/CSUGrüne und Linke verschickt und auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht wurden, deutliche Kritik am Verhalten der jeweiligen Parteispitzen in der Frage der Impfpflicht.

Im Fokus der Kritik steht die dürftige medizinische Argumentation für eine allgemeine wie eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, wie sie in der Orientierungsdebatte deutlich wurde und im öffentlichen Diskurs seither dominiert. Vielfach wird von SPD, CDU/CSU, Grünen, LINKE und ihren führenden Vertretern unter Verkürzung oder bewusst verzerrender Darstellung der medizinischen Lage argumentiert.

Pandemie und Impfpflicht - eine Podiumsdiskussion online (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN)

Freitag, den 25. Februar 2022, Beginn 19:30 Uhr

Gäste:

Toni Schuberl: Rechtsanwalt, Rechtspolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion
Jan Matthias Hesse: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
Dr. Jost Deerberg: Kinderarzt in Hamburg, Vorstandsmitglied Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.
Dr. Alexandra Maurer: Hausärztin, Bad Tölz
Moderation - Thomas Maurer: Hausarzt Bad Tölz, OV Grüne Bad Tölz

Statement an die Politik

Statement an die Politik

Dr. med. Stefan Schmidt-Troschke
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Mitglied des Vorstands
Dr. med. Stefan Schmidt-Troschke
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Mitglied des Vorstands