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2G an Hochschulen in Baden-Württemberg außer Vollzug gesetzt

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat einem Normenkontrollantrag des Rechtsanwalts Bernhard Ludwig aus der Kanzlei Keller & Kollegen in Stuttgart stattgegeben. Damit wurde die 2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg zumindest vorläufig außer Kraft gesetzt. Ungeimpfte Studierende dürfen demnach negativ getestet weiterhin an Präsenzveranstaltungen teilnehmen. 

Aus der Vorschrift des Wissenschaftsministeriums, so das Gericht, gehe nicht hervor, welche Vorkehrungen Hochschulen treffen müssen, damit nicht-immunisierte Studierende am Studienbetrieb teilnehmen können. Außerhalb der Hochschule, bei privaten Treffen und Veranstaltungen, bleibt 2G jedoch bestehen.  

Der Beschluss ist nicht anfechtbar. 

"Auch wenn die 2-G-Regelung an Hochschulen zunächst „nur“ am Bestimmtheitsgebot insofern scheitert, als nicht geregelt wurde, wie ein Distanzstudium ohne Nachteile möglich ist, etwa durch Internetzugang bzw. Übertragung oder Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen, ist es doch ein erster wichtiger Teilerfolg, der die derzeitige 2-G-Regelung an den Hochschulen vorläufig aussetzt", kommentiert Bernhard Ludwig von der Kanzlei Keller & Kollegen. "Es ist jetzt aber klar, dass mittels 2G der Berufszugang im Sinne eines erfolgreichen Abschlusses des Semesters für nicht-immunisierte Studierende nicht gefährdet werden darf. Im Grundsatz muss ein chancengleicher Zugang zum Studium gewährleistet werden. Ob unter dieser Maßgabe 2G an Hochschulen praktikabel und rechtlich zulässig umsetzbar wäre, bleibt abzuwarten und ggf. erneut gerichtlich zu überprüfen."

Das Verfahren gehörte zu denjenigen, die wir mit den bei uns eingegangenen Spendengeldern unterstützt haben. 

Quellen:

Beschluss des Gerichts, 17. Dezember 2021

Berichte bei 
BILD, 17. Dezember 2021
Stuttgarter Zeitung, 17. Dezember 2021
Südwestrundfunk, 20. Dezember 2021

Corona-Impfung für Kinder – ist das wirklich nötig?
Dr. Stefan Schmidt-Troschke bei KLARTEXT von Servus TV

Unser Vorstandsmitglied Dr. med. Stefan Schmidt-Troschke war zu diesem Thema Gast in der Live-Diskussionssendung KLARTEXT bei Servus TV, neben Prof. Dr. med. Timo Ulrichs. Sie können die Sendung vom 15. Dezember 2021 hier im Web-Archiv nachschauen. 

 

Impfpflicht für alle – bitter nötig oder überflüssig?
Dr. Steffen Rabe bei einer Live-Diskussion im Deutschlandfunk

Der Sprecher unseres Vorstands, Dr. med. Steffen Rabe, war am 15. Dezember 2021 Teilnehmer einer Live-Diskussionsrunde beim Deutschlandfunk. Hier können Sie die Sendung nachhören. 

Newsletter #6

Heute ist ein guter und ein schlechter Tag zugleich: Das Gute ist, dass wir Ihnen – Tusch! – unsere neue Homepage präsentieren können! Sie ist komplett neu gestaltet – mit einer neuen „corporate identity“, wie es im Fachjargon heißt, mit einem neuen Logo – übersichtlich, gut strukturiert, ansprechend. Noch ist nicht alles fertig eingepflegt, aber das Wichtigste steht! Wir freuen uns über Ihr Feedback – ob kritisch oder lobend!

Quellen:

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Masern-Impfpflicht: Musterbriefe zur Verlängerung der Übergangsfrist

Für Kinder und Jugendliche, die am 1. März 2020 (als das "Masernschutzgesetz" in Kraft trat) bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut wurden, und ebenso für die dort Beschäftigten wurde die Übergangsfirst zum Nachweis des Masernschutzes jetzt noch einmal bis zum 31. Juli 2022 verlängert.

Eltern der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie betroffene Beschäftigte müssen also erst bis zum 31. Juli 2022 den Nachweis erbringen und Gemeinschaftseinrichtungen erst nach dem 31. Juli 2022 eventuell fehlende Nachweise dem Gesundheitsamt melden.