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Die Impfpflicht - für Menschenrechte steht die Ampel auf rot!

Covid-19-Impfung bei Kindern und Jugendlichen:
die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQs)

Muss ich Angst haben vor Covid-19?
Bei Kindern und Jugendlichen verlaufen die meisten Covid-19-Infektionen entweder völlig unbemerkt oder unter dem Bild eines leichten grippalen Infektes [DGPI. Molteni 2021]. Schwere Verläufe sind in diesem Alter eine sehr seltene Ausnahme, Todesfälle eine Rarität [Smith 2021]. Sie betreffen vor allem Kinder und Jugendliche mit schweren Vorerkrankungen oder Risikofaktoren [Ward 2021, Smith 2021, Harwood 2021].

Wie gut schützt mich die Impfung?
Das Risiko, sich mit Covid-19 anzustecken, wird durch die Impfung vorübergehend verringert. Ob das bei Kindern und Jugendlichen ohnehin extrem geringe Risiko, schwer zu erkranken, durch die Impfung noch weiter verringert wird, ist unklar.

PDF-Download für zwei verschiedene Versionen:

– als PDF mit Hyperlinks zu den genannten Quellen zum Weiterverbreiten im Internet und per E-Mail

– als PDF in schwarz-weiß zum Ausdrucken mit einem QR-Code zu den hier genannten Quellen

KINDER GEGEN CORONA IMPFEN? Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wenn Sie diese Veranstaltung gebucht hatten, können Sie sie online noch weitere fünf Tage kostenlos einsehen. Dafür bekommen Sie per E-Mail einen Zugangslink zugeschickt.

Alle, die die Veranstaltung versäumt haben, können sie auf Vimeo kostenpflichtig downloaden oder zum Anschauen ausleihen.

Die Folien der beiden Referenten sind hier zum Download eingestellt: 

 

Weitere Informationen:

Frank Montgomery - Die Tyrannei der Unbedarften

Newsletter #5 – Update zur Masernimpfpflicht

Über all den Corona-Hiobsbotschaften könnte man ein anderes Thema fast übersehen: das Auslaufen der Übergangsregelung zur Masernimpfpflicht für Kinder und Jugendliche sowie Menschen, die in Kindertagesstätten, als Tagesmutter oder in Schulen tätig sind. Sie erinnern sich? Im „Masernschutzgesetz“, das am 1. März 2020 in Kraft trat, war eine Übergangsfrist vorgesehen, dass Kinder, die bis dahin in einer KiTa oder Schule angemeldet waren, den ausreichenden Masernschutz noch bis zum 1.7.2021 und dann – als Verlängerung aufgrund der Überlastung der Gesundheitsämter durch die Corona-Krise – bis zum 31.12.2021 nachreichen können.

Weil sich damit doch einige Fragen verbinden, haben wir diese nun unserem juristischen Beistand, Rechtsanwalt Jan Matthias Hesse von der Kanzlei Keller & Kollegen in Stuttgart gestellt und als Video auf unserer Webseite und in unseren sozialen Medien (Instagram, Youtube, Odysee) veröffentlicht:

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #5 lesen

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