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Stellungnahme als Sachverständiger für den Gesundheitsausschuss am 12. Oktober 2022

ÄFI wurde zur öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch, den 12. Oktober 2022 von 14-15:30 Uhr im Deutschen Bundestag eingeladen. Zudem wurde auch um eine schriftliche Stellungnahme gebeten, die ÄFI dem Gesundheitsausschuss fristgerecht übermittelt hat.

Download:

Hier können Sie die vollständige Stellungnahme lesen.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Praxis ab Oktober 2022

Hinweise zur Rechtslage und der praktischen Umsetzung in den Bundesländern (hier herunterladen)

Änderungen durch die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG):

Im Herbst sind verschiedene Änderungen des IfSG beschlossen worden bzw. in Kraft getreten. Für die einrichtungsbezogene Impfpflicht bedeutet dies...

Quellen:

WELT, 28. September 2022

Deutscher Bundestag Ausschuss für Gesundheit, 29. August 2022

Neue Fachbeiträge: Mumps, Röteln und Windpocken

Nach dem Auftakt mit Masern haben wir unsere Fachbeiträge zu Impfungen erweitert. Ärztinnen und Ärzte, Eltern und alle, die Wissenswertes und Entscheidungshilfen auch zu Mumps, Röteln und Windpocken (Varizellen) suchen, werden hier fündig: mit Informationen zu Erkrankung, Impfung und vielem mehr.

Ähnlich wie bei den Masern lässt sich auch bei diesen Krankheiten aufgrund von flächendeckenden Impfkampagnen eine Verschiebung beim Erkrankungsalter beobachten: von (Klein-)Kindern hin zu Jugendlichen und Erwachsenen - mit entsprechend erhöhtem Komplikationsrisiko.

Die STIKO trägt den medizinischen Standard zu Grabe

Die STIKO trägt den medizinischen Standard zu Grabe

Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands
Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands

Nachträgliche Veröffentlichung der Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zum Masernschutzgesetz

ÄFI e. V. wurde am 26. Mai 2020 im Rahmen der Verfassungsbeschwerden vom BVerfG als sachverständige Dritte gebeten, zum Masernschutzgesetz Stellung zu beziehen. Wir möchten Ihnen unsere Argumentation zu den beiden vom BVerfG gestellten Fragen nachträglich zugänglich machen. Hier können Sie die vollständige Stellungnahme lesen.

  1. Welche Möglichkeiten gibt es, um in der Gruppe der Personen, die das zweite Lebensjahr vollendet haben, die Quote derjenigen, die zweifach gegen Masern geimpft sind oder durch eine frühere Infektion mit dem Virus immun sind, auf 95% der Gesamtbevölkerung oder höher zu steigern?
  2. Unterscheidet sich die Gefahr, Impfreaktionen und unerwünschte Nebenwirkungen zu erleiden, bei einer Masernschutzimpfung mit einem Mono-Impfstoff von der Gefahr einer solchen Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff? Wenn ja, inwiefern?