Geht es nach den öffentlichen Bekundungen ihrer Befürworter, so scheint die Digitalisierung ein Wert an sich zu sein und wird vor allem im Gesundheitswesen vorangetrieben. Die Entwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) hat hingegen zahlreiche praktische, datenschutzrechtliche und ethische Fragen aufgeworfen.
Nun sorgt ein Referentenentwurf für das „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)“ für weitere Unruhe. Künftig sollen vertrauliche Informationen vollständig digital als strukturierte Datensätze erfasst und in der ePA verfügbar gemacht werden.