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Robert Koch-Institut (RKI)

Das RKI ist das oberste deutsche Public-Health-Institut. Es wurde 1891 gegründet und ist seit 1994 dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zugeordnet. Dementsprechend kommt der Behörde eine wichtige Funktion bei der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren und nicht übertragbaren Krankheiten zu. Vor allem während der COVID-19-Pandemie ist das RKI der breiten Bevölkerung bekannt geworden. Hier können Sie alle Meldungen über das RKI nachlesen wie etwa die Veröffentlichung der geschwärzten Protokolle des RKI-Krisenstabes während der COVID-19-Pandemie.

WHO-Studie zur Immunität bestätigt: Einrichtungsbezogene Impfpflicht entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage

Bereits seit einigen Monaten steht die im Dezember 2021 beschlossene und seit März 2022 geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht zunehmend in der Kritik. Wissenschaftler wie auch Politiker sprechen sich für ein vorzeitiges Ende noch vor Auslaufen des Gesetzes zum 31. Dezember 2022 aus. Bußgelder, Fachkräftemangel und mögliche Impfnebenwirkungen – all dies wäre vermeidbar gewesen. Denn wie eine neue Studie mit hochkompetenter Besetzung nun zeigt, sind die Grundimmunisierung sowie die Auffrischungsimpfung zum Schutz vor Ansteckung in vielen Fällen nicht notwendig gewesen.

„Die Höhe und Dauer des durch eine hybride Immunität vermittelten Schutzes ist inzwischen deutschland- wie weltweit von vorrangigem Interesse, da die Mehrheit der Bevölkerung mindestens eine Infektion durchgemacht hat“, schreibt das Robert Koch-Insititut (RKI) in seinem Monatsbericht vom 3. November 2022 über die neue Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Quellen:

Robert Koch-Institut, 3. November 2022

Bobrovitz et al., 2022

 

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Keine Impf-Werbung für Kinder!

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In jüngster Zeit nimmt die Werbung zu, die Kinder direkt für die COVID-19-Impfung anspricht oder in der Kinder als Botschafter eingesetzt werden. Dieser Trend ist in jeder Hinsicht bedenklich: Die Entscheidung für oder wider eine Impfung setzt neben Information auch persönliche Reife und Entscheidungsfähigkeit voraus. Die Ärztinnen und Ärztinnen für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) fordern einen Verzicht auf solche Werbung.

Ein kleines Mädchen setzt die Plastikspritze auf die Ampulle, die mit „COVID-19“ beschriftet ist, um eine Injektion vorzubereiten. Das Rollenspielset im Angebot eines bundesweit bekannten Discounters richtet sich je nach Ausführung an Kinder im Alter ab „1,5 bzw. 3 Jahren“.

Newsletter #18 – Masernimpfpflicht: Kinder und Eltern schauen in die Röhre

Trotz ohnehin hoher Quoten bei Erstimpfung (97,1 %) und Zweitimpfung 
(92,8 %) hat das Bundesverfassungsgericht heute das „Masernschutzgesetz“ samt den darin vorgesehenen Zwangsmaßnahmen durchgewinkt. Dabei ließ es zahlreiche Fragen unbeantwortet. Kinder und Eltern, aber auch Ärztinnen und Ärzte sowie die Beschäftigten in Gemeinschaftseinrichtungen sind die Leidtragenden.

Am 1. März 2020 trat das „Masernschutzgesetz“ der Bundesregierung in Kraft. Es sieht eine Masern-Impfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen vor. Seither galt eine mehrfach verlängerte  verschiedene Übergangsfrist für den Nachweis einer Masern-Immunität. Heute hat das BVerfG seinen Beschluss vom 21.07.2022 über mehrere Verfassungsbeschwerden von gemeinsam sorgeberechtigten Eltern sowie ihrer minderjährigen Kinder veröffentlicht.

Quellen:

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Masernimpfpflicht: Kinder und Eltern schauen in die Röhre

Trotz ohnehin hoher Quoten bei Erstimpfung (97,1 %) und Zweitimpfung (92,8 %) hat das Bundesverfassungsgericht heute das "Masernschutzgesetz" samt den darin vorgesehenen Zwangsmaßnahmen durchgewinkt. Dabei ließ es zahlreiche Fragen unbeantwortet. Kinder und Eltern, aber auch Ärztinnen und Ärzte sowie die Beschäftigten in Gemeinschaftseinrichtungen sind die Leidtragenden.

Masernimpfpflicht: Kinder und Eltern schauen in die Röhre Bild: Sherry Young, Adobe Stock

Aktualisierte Materialien zur einrichtungsbezogenen Covid-19-Impfpflicht (§20a IfSG)

Hier können Sie die Materialien herunterladen: Muster-Widerspruch und Muster-Erwiderung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 27.04.2022 eine erste Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich abgewiesen. ÄFI war in diesem Verfahren als sog. sachkundiger Dritter angefragt worden und hatte eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Durch den Beschluss des BVerfG sind jedoch nicht alle Einwände gegenüber der einrichtungsbezogenen Impfpflicht entkräftet.

Quellen:

Stephan Rixen, 25. Mai 2022

Felix W. Zimmermann, 20. Mai 2022

Robert Koch-Institut, 5. Mai 2022, S. 4