Für Ärztinnen und Ärzte: Die ÄFI-Fortbildung

"Individuelle Impfberatung – evidenzbasiert und rechtssicher"

Zwei Fortbildungspunkte pro Modul

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Paul-Ehrlich-Institut (PEI)

Das PEI ist ein 1896 gegründetes Institut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, das dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) seit 1972 unterstellt ist. Dementsprechend ist es auch für die Prüfung von Nebenwirkungen zuständig. Hier können Sie alle Meldungen zum PEI nachlesen wie etwa die Aufforderung von ÄFI an die Behörde, DNA-Verunreinigungen der COVID-19-Impfstoffe zu überprüfen.

Newsletter #24 – Impfpflicht: Wie geht es nun weiter?

Inzwischen hat auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das Auslaufen der Impfpflicht im Gesundheitswesen zum Jahresende bestätigt. Seine Begründung lässt allerdings aufhorchen: Angesichts der neuen sich ausbreitenden Virusvariante BQ1.1 sei nicht mehr davon auszugehen, dass eine Impfung Dritte vor einer Infektion schützt. Die Begründung für die Teil-Impfpflicht sei damit obsolet.

Nicht so eindeutig ist die rechtliche Situation für laufende Bußgeldverfahren: Anknüpfungspunkt des Bußgeldverfahrens in Bezug auf die einrichtungsbezogene Impf- und Nachweispflicht ist in der Regel der Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand: innerhalb der vom Gesundheitsamt gesetzten Frist keinen der gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise vorgelegt zu haben.

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Keine Impf-Werbung für Kinder!

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In jüngster Zeit nimmt die Werbung zu, die Kinder direkt für die COVID-19-Impfung anspricht oder in der Kinder als Botschafter eingesetzt werden. Dieser Trend ist in jeder Hinsicht bedenklich: Die Entscheidung für oder wider eine Impfung setzt neben Information auch persönliche Reife und Entscheidungsfähigkeit voraus. Die Ärztinnen und Ärztinnen für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) fordern einen Verzicht auf solche Werbung.

Ein kleines Mädchen setzt die Plastikspritze auf die Ampulle, die mit „COVID-19“ beschriftet ist, um eine Injektion vorzubereiten. Das Rollenspielset im Angebot eines bundesweit bekannten Discounters richtet sich je nach Ausführung an Kinder im Alter ab „1,5 bzw. 3 Jahren“.

Impfpflicht aufheben, Nebenwirkungen ergebnisoffen erforschen

ÄFI als Sachverständiger im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Auf der Tagesordnung: die einrichtungsbezogene Impfpflicht und die Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe. Vor der Anhörung hatte ÄFI eine ausführliche schriftliche Stellungnahme abgegeben: Die Impfpflicht im Gesundheitswesen muss aufgehoben werden – nicht nur wegen des fehlenden relevanten Fremdschutzes der Corona-Impfstoffe. Bisherige Studien zu Nebenwirkungen der Impfstoffe senden beunruhigende Signale. Eine systematische Erfassung von Impfnebenwirkungen ist unbedingt erforderlich, um Betroffenen möglichst schnell und angemessen helfen zu können.

Für die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) nahm der ärztliche Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands, Dr. med. Alexander Konietzky, an der Anhörung teil.