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Materialien zur einrichtungsbezogenen Covid-19-Impfpflicht (§20a IfSG) Stand: 5. März

Hier: Muster-Erwiderung für den Fall, dass eine Behörde den Widerspruch gegen das Aufforderungsschreiben des Gesundheitsamtes zur Vorlage eines Immunitätsnachweises als nicht statthaft einstuft

Mitterweile liegen erste Antwortschreiben von Gesundheitsämtern auf den zur Verfügung gestellten Muster-Widerspruch vor (hier finden Sie die aktualisierte Version). Manche Gesundheitsämter vertreten mit unterschiedlicher Begründung - manchmal auch ganz ohne Begründung - die Auffassung, bei dem Aufforderungsschreiben handele es sich nicht um einen rechtsmittelfähigen Verwaltungsakt. Zum Teil wird die Auffassung vertreten, es würde sich bei dem Aufforderungsschreiben um eine behördliche Vorbereitungshandlung handeln, der gegenüber ein Verwaltungsakt ausgeschlossen sei. Unsere beratenden Rechtsanwälte sehen das weiterhin anders.

Sie verweisen darauf, dass das Verstreichenlassen der Frist unmittelbar bußgeldbewehrt ist. Es ist nicht zumutbar, sich hier ohne Rechtsschutzmöglichkeit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren aussetzen zu müssen. Auch verweisen sie auf Rechtsprechung und auf die Ausführungen in der Gesetzesbegründung zur Parallelregelung im Masernschutzgesetz.

Unsere Rechtsanwälte sehen keinen Anlass, den Widerspruch zurückzunehmen. Sie empfehlen für den Regelfall, den Widerspruch aufrecht zu erhalten. Hier können Sie das aktualisierte Erwiderungsschreiben aufrufen, mit dem auf das Antwortschreiben des Gesundheitsamtes reagiert werden kann.

Hinweise: 

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Textvorlagen wird ausgeschlossen.

Dieser Mustertext ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im konkreten Einzelfall. Da die Aufforderungsschreiben je Bundesland und auch je Land- oder Stadtkreis einen unterschiedlichen Wortlaut aufweisen, kann keine Gewähr übernommen werden, dass diese Mustervorlage (in allen ihren Teilen) auf den individuellen Fall passt.

Bundesland-spezifische Besonderheiten können nicht berücksichtigt werden.

Prüfen Sie das einschlägige Landesrecht Ihres Bundeslandes. Beachten Sie hierzu auch die Sammlung von Erlassen und Umsetzungshinweisen der einzelnen Bundesländer, die sie hier finden.

Konsultieren Sie ggf. ergänzend eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens für eine individuelle Rechtsberatung in Ihrem konkreten Einzelfall.  

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