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IHR-Änderungen beschlossen: „Pandemischer Notfall“ schon bei bloßem Verdacht

Buchstäblich in letzter Sekunde hat die Weltgesundheitsversammlung (WHA) Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV/IHR) angenommen. Künftig reicht schon der bloße Verdacht auf die Ausbreitung einer übertragbaren Krankheit oder eine Überlastung des Gesundheitssystems aus, um einen pandemischen Notfall auszurufen. Auch die Verwendung von zell- und genbasierten Therapien wurde festgeschrieben. Der Pandemievertrag gelangte zwar nicht zur Abstimmung, soll aber bis spätestens zur nächsten WHA-Sitzung in einem Jahr vorgelegt werden.

Unmittelbar vor der 77. Versammlung der WHA hatte WHO-Generaldirektor Tedros A. Ghebreyesus das Scheitern der Verhandlungen über den Pandemievertrag und die IHR-Änderungen verkündet. Aber am 1. Juni, dem letzten Sitzungstag, wurden die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften doch noch durchgeboxt.

Der Abstimmungstext kam offenbar so kurzfristig zustande, dass er noch die Änderungsvorschläge samt Fettungen und Streichungen der letzten Vorlage vom 17. April enthielt. Ein offensichtlicher Verstoß gegen das Veröffentlichungsgebot von mindestens vier Monaten vor Abstimmung, das sich aus Artikel 55 der IHR ergibt und der auch jetzt nicht abgeändert wurde.
 

COVID-19 als Rechtfertigung

Über das Abstimmungsergebnis der einzelnen Staaten machte die WHO in der anschließend veröffentlichten Pressemitteilung keine Angaben.

Darin erklärte der WHO-Generaldirektor, dass die Stärkung der IHR dem Abschluss des Pandemievertrages eine starke Dynamik verleihe. Dieser könne, sobald abgeschlossen, seinerseits helfen, „eine Wiederholung der Verwüstungen für Gesundheit, Gesellschaften und Volkswirtschaften, verursacht durch COVID-19, zu verhindern“.

Auf insgesamt vier IHR-Neuerungen wies die WHO hin:

  • Einführung des Begriffs des pandemischen Notfalls („pandemic emergency“) (Art. 1): Der Begriff der Pandemie aus dem vorhergehenden Vorschlag wurde fallengelassen. An seine Stelle tritt der des pandemischen Notfalls, ohne dass erklärt würde, was den Unterschied ausmacht. Der pandemische Notfall stellt nun eine höhere Alarmstufe dar, die auf den bestehenden Mechanismen der IHR aufbaut einschließlich der Feststellung eines gesundheitlichen Notfalls von internationaler Tragweite (PHEIC).

    Demnach kann ein pandemischer Notfall schon bei Verdacht auf eine übertragbare Krankheit mit hohem Risiko auf eine breite geografische Ausbreitung vom WHO-Generaldirektor ausgerufen werden. Ebenso bei Verdacht auf eine Überlastung der Gesundheitssysteme, bei hohem Risiko auf erhebliche soziale oder wirtschaftliche Störungen einschließlich der Störung des internationalen Verkehrs und Handels – Umstände, die ein schnelles und verstärktes internationales Handeln erfordern für die gesamte Regierung („Whole-of-gouvernment“) und die gesamte Gesellschaft („Whole-of-society“).
     
  • Eine Verpflichtung der Vertragsstaaten zu Solidarität und Gerechtigkeit (Art. 44) bei der Verbesserung des Zugangs zu medizinischen Produkten und der Finanzierung. Dazu soll ein koordinierender Finanzierungsmechanismus eingerichtet werden, um erforderliche Finanzmittel für die Bedürfnisse und Prioritäten von Entwicklungsländern zu ermitteln. Zugleich sollen Entwicklung, Ausbau und Aufrechterhaltung von Kernkapazitäten für die Prävention, Bereitschaft und Reaktion auf pandemische Notfälle vorangetrieben werden.
     
  • Die Einrichtung eines Ausschusses der Vertragsstaaten, der die wirksame Umsetzung der geänderten IHR erleichtern soll (Art. 54).
     
  • Die Einrichtung nationaler IHR-Behörden, um die Umsetzung der Verordnungen in und zwischen den Ländern zu kontrollieren (Art. 4).


WHO-Chef: Aggressiver gegen Impfgegner vorgehen

Keines besonderen Hinweises war der WHO die Verpflichtung der Staaten zur Informationskontrolle wert. Diese müssen künftig eine Risikokommunikation entwickeln, stärken und beibehalten. So sollen abweichende Informationen und Meinungen als Fehl- und Desinformation bekämpft werden (Annex 1, A, 1 u. 3). Die Einrichtung dieser „Kernkompetenz“ muss spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der IHR umgesetzt werden.

Die Stoßrichtung dieser Informationskontrolle und damit der künftigen WHO-Politik ließ Tedros A. Ghebreyesus bei einer Veranstaltung im Rahmen der WHA durchblicken – mit einer Drohung:

„(…) Sie kennen die ernsthafte Herausforderung, die von den Impfgegnern ausgeht, und ich denke, wir müssen eine Strategie entwickeln, um wirklich zurückzuschlagen, denn Impfstoffe wirken, Impfstoffe wirken bei Erwachsenen, und wir haben die Wissenschaft, die Beweise auf unserer Seite. Ich denke, es ist an der Zeit, aggressiver gegen die Impfgegner vorzugehen. Ich denke, sie nutzen Covid als eine Gelegenheit, und Sie wissen, was für ein Chaos sie anrichten (…)“, sagte der WHO-Chef (Video ab Min. 9:12; eigene Übersetzung u. Hervorhebung).
 

Gentherapie wird erlaubt

Anstelle der ursprünglich vorgeschlagenen „health products“ definieren die neuen IHR nun „relevant health products“ (Art. 1). Diese einschlägigen Gesundheitsprodukte können „Arzneimittel, Impfstoffe, Diagnostika, Medizinprodukte, Produkte zur Vektorkontrolle, persönliche Schutzausrüstung, Dekontaminationsprodukte, Hilfsmittel, Gegenmittel, zell- und genbasierte Therapien und andere Gesundheitstechnologien" sein (Art. 1; eigene Übersetzung u. Hervorhebung) – und somit auch die gegen SARS-CoV-2 eingesetzten modRNA-Impfstoffe.

Dass es sich bei den Corona-Impfstoffen um experimentelle und nicht ausreichend getestete Wirkstoffe handelt, für die es aus genau diesem Grund zunächst nur Notfallzulassungen gab, fällt dabei unter den Tisch. Eine unabhängige systematische Evaluation dieser neuen Impfstofftechnologie steht weiterhin aus, ebenso eine systematische Erfassung von Nebenwirkungen und Todesfällen seitens der Aufsichtsbehörden. Das Geschacher um die RKI-Files spricht hier eine eindeutige Sprache.

Zum Glück keinen Eingang in die neuen IHR fand der zwischenzeitlich vorgeschlagene Verzicht auf die Menschenrechte: Die geänderten IHR sollen in Respekt vor der Würde des Menschen, der Menschenrechte und der Freiheit der Menschen umgesetzt werden – allerdings ergänzt um die Förderung von Gerechtigkeit und Solidarität (Art. 3), ohne dass ausgeführt würde, was das in Bezug auf die Menschenrechte heißen soll.

Indem der Pandemievertrag vorerst auf Eis gelegt wurde, betrifft dies auch den darin formulierten One-Health-Ansatz und die Verknüpfung der Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen und Umwelt. Diese Verknüpfung hätte der WHO erlaubt, jede Zoonose zu einem pandemischen Notfall zu erklären.
 

Widerspruchsfrist von zehn Monaten

Die geänderten IHR treten automatisch nach zehn Monaten in Kraft – außer für solche Länder, die innerhalb dieser Frist widersprechen.

Die Verhandlungen zum Pandemievertrag sollen derweil fortgesetzt werden. Dafür wurde das Mandat des Verhandlungsgremiums (International Negotiating Body – INB) verlängert. Spätestens bei der nächsten WHA-Sitzung in einem Jahr soll der Vertrag verabschiedet werden. Falls ein finaler Vertragstext früher zustande kommt, soll darüber in einer außerordentlichen WHA-Sitzung abgestimmt werden.

Während der IHR-Beschluss der WHA umgehend Widerspruch aus anderen Ländern erntete, steht dies für Deutschland nicht in Aussicht. Der Entschließungsantrag zur Reform der WHO im vergangenen Jahr wie auch das Abstimmungsverhalten haben die weitgehende Ahnungslosigkeit des Deutschen Bundestages offenbart.
 

ÄFI kritisiert: Der Willkür Tür und Tor geöffnet

Der ÄFI-Vorsitzende Dr. med. Alexander Konietzky kommentiert die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften wie folgt:

„Die Zerstrittenheit der Mitgliedsstaaten ließ vielleicht auf einen Etappensieg gegenüber den Allmachtansprüchen der WHO hoffen. Die jetzt beschlossenen Änderungen zeigen leider das Gegenteil: Wenn künftig schon der Verdacht oder ein Risiko für die Ausrufung eines pandemischen Notfalls ausreicht, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Jede Grippewelle könnte dann für einen Notstand herhalten.

Die auf Biegen und Brechen durchgepeitschte Verabschiedung der IHR macht eines klar: Die WHO schwingt sich zur globalen Gesundheitspolizei auf – ganz im Sinne ihrer wichtigsten Geldgeber aus der Gesundheits- und Pharmaindustrie.

Dabei bleiben evidenz-basierte Entscheidungen auf der Strecke, wie die Corona-Pandemie gezeigt hat. Der von WHO-Chef Tedros ausgerufene Affenpocken-Notstand geriet zwar zu seinem persönlichen Desaster. Aber in Zukunft könnten solche „Notfälle“ durchgedrückt werden, inklusive aller evidenzfreien (Impf-)Maßnahmen, die wir während Corona erleben mussten.

Statt evidenz-basierte Informationen für die Beurteilung gesundheitlicher Bedrohungen und Maßnahmen heranzuziehen, will die WHO künftig selbst bestimmen, was die Wahrheit ist. Jede wissenschaftliche, aber der WHO widersprechende Information erhält dann das Etikett „Desinformation“ und die Mitgliedsstaaten werden verpflichtet, diese zu unterbinden. Für jeden Arzt und jede Ärztin wird es so unmöglich, therapeutische Maßnahmen auf der Grundlage der informierten Einwilligung (Informed consent) durchzuführen. Die Patientinnen und Patienten sehen sich willkürlich, von einer überstaatlichen Instanz verordneten Behandlungen ausgesetzt, denen sie sich nicht widersetzen können, wollen sie weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.

Wir alle sollten uns fragen, ob wir das tatsächlich zulassen wollen oder ob es nicht vielmehr an der Zeit wäre, auf die politischen Entscheidungsträger in Deutschland dahingehend einzuwirken, den neuen IHR zu widersprechen.“

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