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Covid-19-Impfpflicht

In der Corona-Pandemie wurde – trotz Beteuerungen im Wahlkampf der Ampel-Parteien – eine Impfpflicht gegen Covid-19 verhängt. Mit der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes am 10. Dezember 2021 wurde dies konkret.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sah eine Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und sozialen Einrichtungen vor, ungeachtet dessen, ob sie Kontakt mit Patientinnen und Patienten hatten oder nicht. Betroffen waren nicht nur Krankenhäuser, sondern auch ärztliche und therapeutische Praxen, ambulante Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime sowie sozialtherapeutische Einrichtungen. Das Gesetz sah vor, dass alle in diesen Einrichtungen Beschäftigten bis zum 15. März 2022 eine Covid-19-Impfung nachweisen mussten. Am 31. Dezember 2022 ist das Gesetz, längst überfällig, ausgelaufen.

Hier finden Sie unsere Stellungnahmen und Beiträge dazu. 

Deutschland braucht keine COVID-Impfpflicht - GAR KEINE!

Die wesentlichen Argumente auf einer Seite (Hier können Sie das PDF herunterladen, Stand 2. April 2022)

Medizinisches

Guter Eigenschutz vor schweren Verläufen

Alle aktuellen COVID-Impfstoffe verringern spätestens nach einer Booster-Impfung unverändert das Risiko schwerer Krankheitsverläufe für die Geimpften selbst – auch für Ältere und Alte, auch für Vorerkrankte, auch unter Omikron.1 Damit kann jeder Mensch, der es wünscht, sich selbst vor schwerer COVID-Erkrankung schützen.

Zum aktualisierten Rechtsgutachten über die Corona-Impfpflicht

Muster-Widerspruch gegen Schreiben des Gesundheitsamtes zur Vorlage eines Nachweises nach § 20a Abs. 2 S. 1 IfSG

Nach Auffassung unserer Rechtsanwälte handelt es sich bei der Nachweisanforderung verbunden mit einer Fristsetzung um einen belastenden Verwaltungsakt, der in der Mehrzahl der Bundesländer einem Widerspruch als Rechtsmittel zugänglich ist. (Manche Bundesländer haben das Widerspruchsverfahren als Vorverfahren komplett oder in einzelnen Rechtsbereichen abgeschafft; in diesen Bundesländern - wie etwa Bayern, Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen - stände als Rechtsmittel dann nur die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.)

Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ist verfassungswidrig!

Zur weiteren Begründung der beim Bundesverfassungsgericht bereits anhängigen und von ÄFI unterstützten Verfassungsbeschwerde zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht hatten wir ein verfassungsrechtliches Gutachten bei Prof. Dr. jur. habil. Dr. rer. nat. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten liegt jetzt vor und wurde mittlerweile auch dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Wir haben die wichtigsten Argumente auf einer Seite hier zusammengefasst. Das Gutachten in voller Länge ist hier abrufbar.

Das Ergebnis:

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das SARS-CoV-2 verletzt zahlreiche Grundrechte, nicht zuletzt die Menschenwürde. Sie verstößt auch gegen den demokratischen Wesentlichkeitsgrundsatz und das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot. Sie ist deshalb verfassungswidrig.

Newsletter #10 – #impfenohnepflicht

Heute ist es so weit – im Bundestag findet die erste Lesung der Impfpflicht-Anträge statt. Bisher liegen 5 Anträge vor, die jeweils von Abgeordneten unterschiedlicher Parteien unterstützt werden, da der Fraktionszwang aufgehoben wurde.

Machen Sie mit und zeigen Sie Ihre Unterstützung! 

Dazu startet ÄFI heute eine Aktion unter dem Hashtag #impfenohnepflicht auf den sozialen Medien. 

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #10 lesen

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