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Newsletter #18 – Masernimpfpflicht: Kinder und Eltern schauen in die Röhre

Trotz ohnehin hoher Quoten bei Erstimpfung (97,1 %) und Zweitimpfung 
(92,8 %) hat das Bundesverfassungsgericht heute das „Masernschutzgesetz“ samt den darin vorgesehenen Zwangsmaßnahmen durchgewinkt. Dabei ließ es zahlreiche Fragen unbeantwortet. Kinder und Eltern, aber auch Ärztinnen und Ärzte sowie die Beschäftigten in Gemeinschaftseinrichtungen sind die Leidtragenden.

Am 1. März 2020 trat das „Masernschutzgesetz“ der Bundesregierung in Kraft. Es sieht eine Masern-Impfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen vor. Seither galt eine mehrfach verlängerte  verschiedene Übergangsfrist für den Nachweis einer Masern-Immunität. Heute hat das BVerfG seinen Beschluss vom 21.07.2022 über mehrere Verfassungsbeschwerden von gemeinsam sorgeberechtigten Eltern sowie ihrer minderjährigen Kinder veröffentlicht.

Quellen:

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Masernimpfpflicht: Kinder und Eltern schauen in die Röhre

Trotz ohnehin hoher Quoten bei Erstimpfung (97,1 %) und Zweitimpfung (92,8 %) hat das Bundesverfassungsgericht heute das "Masernschutzgesetz" samt den darin vorgesehenen Zwangsmaßnahmen durchgewinkt. Dabei ließ es zahlreiche Fragen unbeantwortet. Kinder und Eltern, aber auch Ärztinnen und Ärzte sowie die Beschäftigten in Gemeinschaftseinrichtungen sind die Leidtragenden.

Masernimpfpflicht: Kinder und Eltern schauen in die Röhre Bild: Sherry Young, Adobe Stock

Dr. med. Alexander Konietzky vor der Entscheidung des BVerfG bei moma (ARD) im Interview

Unser ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands, Dr. med. Alexander Konietzky, wurde vom Morgenmagazin (moma) der ARD kurz vor der Entscheidung des BVerfG zum Masernschutzgesetz interviewt:

"Wir wenden dieses Prozedere ja an einem gesunden Menschen an, und der sollte mindestens darüber wohl informiert sein und dann darüber auch frei entscheiden können." 

Ebenfalls zu sehen ist unser Vorstandsmitglied Michael Friedl in der Rückschau beim Einwurf der Verfassungsbeschwerden. Hier können Sie das Video ansehen sowie den dazugehörigen Beitrag lesen.

Weitere Materialien zur einrichtungsbezogenen Covid-19-Impfpflicht (§20a IfSG)

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die von uns unterstützten Verfassungsbeschwerden zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ohne Begründung abgelehnt hat, so kann nach wie vor Widerspruch gegen die Anordnung der Behörde eingelegt werden. Da es sich hier jeweils um individuelle Einzelfallentscheidungen der Behörden handelt, empfiehlt es sich sehr individuell am Einzelfall zu argumentieren. Deshalb sehen die Muster an zahlreichen Stellen Konkretisierungen und individuelle Einzelangaben vor. Hier können Sie die Mustertexte herunterladen:

  • Mustertext für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Anhörung vor Bußgeldbescheid und für Einspruch gegen Bußgeldbescheid
  • Mustertext für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Anhörung vor Tätigkeitsverbot
  • Mustertext für Einrichtungsleitung bei Anhörung vor Tätigkeitsverbot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (oder auch vor Bußgeldbescheid)

Hier finden Sie mehr Informationen.

Newsletter #17 – Stellungnahme zur „Mogelpackung“

Auch im Sommer 2022 sind wir nicht vor den politischen Schreckensszenarien des kommenden Winters gefeit. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) steht vor der Erneuerung (Drucksache 20/2573). Justizminister Marco Buschmann (FDP) sowie Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) haben den dazugehörigen Maßnahmenkatalog am Mittwoch, den 3. August vorgestellt. Sollte das Gesetz am 8. September 2022 verabschiedet werden, wird es sehr einsam um Deutschland: Kein anderes Land in Europa wählt so drakonische Corona-Schutzmaßnahmen. Stattdessen wird in den allermeisten Ländern auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürgern gesetzt.

Quellen:

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