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Newsletter #31 – Impf-Infos gefragter denn je

Das Masernschutzgesetz und seine Übergangsregelungen zum Immunitäts- bzw. Impfnachweis sorgen in der Praxis weiterhin für Verwirrung. Das zeigen zahlreiche Anfragen, die uns von Eltern und Mitarbeitenden in Kitas und Schulen erreichen.

Wir haben daher unsere FAQs zum Masernschutzgesetz grundlegend überarbeitet: Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und neue Verwaltungshinweise wurden integriert. Der Fragen- und Antwortenkatalog ist als PDF verfügbar und gibt umfassend Auskunft über die aktuellen gesetzlichen Regelungen.

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #31 lesen

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TV-Interview mit Dr. med. Alexander Konietzky

Unser ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstandes, Dr. med. Alexander Konietzky, war zu Gast beim Format ELSA des österreichischen TV-Senders AUF1. Im Interview ging es u. a. um die wachsende Skepsis gegenüber herkömmlichen Impfstoffen aufgrund der mRNA-Technologie, die vielfach dünne und durch die Pharmakonzerne geprägte Studienlage zu Impfungen sowie den Sinn und Nutzen der FSME-Impfung.

Wir wünschen viel Interesse beim Ansehen!

Im Übrigen weisen wir auf Folgendes hin: Auf der Basis ihres überparteilichen und demokratischen Selbstverständnisses lehnen die ÄFI jegliche extremistische Positionen auf gesellschaftspolitischer Ebene ab.

Hier ansehen:

ELSA AUF1, 6. Juni 2023

Masernschutzgesetz: Antworten auf häufige Fragen (FAQs)

Mit seinen Bestimmungen und Übergangsregelungen sorgt das Masernschutzgesetz bei Eltern wie auch Einrichtungsleitungen für Verwirrung. Mit einem aktualisierten Fragenkatalog geben die ÄFI ausführliche Antworten zu den gesetzlichen Regelungen.

Seit Anfang März 2020 ist das sogenannte Masernschutzgesetz (MSG) in Kraft. Bis zum 31. Juli 2022 galten mehrere Übergangsfristen zum Nachweis eines Impfschutzes, zur Immunität gegen Masern oder über medizinische Kontraindikationen. Das betrifft neben Kindern und Jugendlichen auch die in entsprechenden Einrichtungen tätigen Personen.

Tetanus: Neu in den Fachbeiträgen

Tetanus, auch bekannt als Wundstarrkrampf, ist vielen Menschen ein Begriff. Nicht zuletzt, weil die STIKO eine allgemeine Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche, sowie Auffrischimpfungen alle zehn Jahre im Erwachsenenalter empfohlen hat. Doch stellen die Toxine des Bakteriums Clostridium tetani, die Wundstarrkrampf verursachen, ein gesundheitliches Problem in Deutschland dar? Der neue ÄFI-Fachbeitrag vermittelt aktuelle evidenzbasierte Informationen zur Erkrankung und der dazugehörigen Impfung.

In den Industrienationen spielt Tetanus kaum noch eine Rolle. In Deutschland wurden in den letzten Jahren weniger als 15 Erkrankungsfälle jährlich verzeichnet. Dies wird vor allem mit den verbesserten Lebensbedingungen in Verbindung gebracht. Hinzu kommt, dass die Erkrankung nicht von Mensch zu Mensch übertragbar ist.

Masernimpfpflicht: Vorsicht bei vorläufigen Impfunfähigkeitsbescheinigungen aus dem Internet

Im Internet kursieren Angebote, die Eltern gegen Gebühr eine Impfunfähigkeitsbescheinigung für ihre Kinder anbieten. ÄFI rät zur Vorsicht bei solchen Angeboten und empfiehlt eine persönliche ärztliche und juristische Abklärung.

Viele Eltern sorgen sich wegen der Masernimpfpflicht um die Gesundheit ihrer Kinder und suchen nach Möglichkeiten, der Impfung aus dem Weg zu gehen. Davon zeugen zahlreiche Anfragen an den Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI). Nachgefragt werden vor allem die Voraussetzungen, die für die Ausstellung einer Impfunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Gesundheitsamt gegeben sein müssen.

Juristische Fachberatung:

Jan Matthias Hesse

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Medizinrecht
Kanzlei Keller und Kollegen (Stuttgart)