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Pneumokokken-Fachbeitrag: Nur geringfügige Änderungen notwendig Die jährliche Aktualisierung des ÄFI-Fachbeitrags zum Bakterium Streptococcus pneumoniae durch eine Literaturrecherche ergab vor allem eine Erweiterung angeführter Studienergebnisse. Themenschwerpunkte waren klinische Interaktionen zwischen RSV und Pneumokokken, die Wirksamkeit der Pneumokokken-Impfstoffe gegen andere Atemwegserreger sowie deren Kosteneffizienz bei verschiedenen Populationen.

Entwurf_Wahlkampfbrief_ÄFI.docx Sehr geehrte/r… Sie kandidieren für den Deutschen Bundestag und möchten politische Verantwortung für die Geschicke unseres Landes und seiner Bürger übernehmen. Als Wähler und somit Teil des Souveräns wäge ich ab, welche Kandidatinnen und Kandidaten willens und bereit sind, dafür Sorge zu tragen, dass Deutschland aus der Corona-Pandemie lernt. Die Pandemiepolitik der Jahre 2020-2023 hat Gräben
Newsletter #51 – Deutschland braucht eine umfassende Aufarbeitung der Corona-Politik Ob vor der Bundestagswahl oder danach, ob ohne Schuldzuweisungen oder nur zur damaligen Situation der Kinder, ob Virologe, Minister oder gar Bundespräsident: Der Chor derjenigen Stimmen, die eine wie auch immer geartete Aufarbeitung der Corona-Politik fordern, wird von Tag zu Tag größer, so scheint es. Darunter findet sich auch eine Reihe von Verantwortlichen, denen eine ergebnisoffene
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: BVerfG hält Verfassungswidrigkeit für nicht ausreichend begründet Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Richtervorlage des Verwaltungsgerichts Osnabrück zur erneuten verfassungsgerichtlichen Prüfung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht für unzulässig.
Newsletter #52 – Impfpflicht: Bundesverfassungsgericht verkennt die Bedeutung milderer Maßnahmen Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bei der Aufarbeitung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht auf die Bremse getreten und den Überprüfungsauftrag des Verwaltungsgerichts Osnabrück (VG) für unzulässig erklärt. Warum die Impfpflicht verfassungswidrig gewesen sein soll, sei nicht ausreichend begründet worden. Dabei verkennt das BVerfG, dass es spätestens im Herbst 2022 mit
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