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Newsletter #9 – Werden Sie aktiv!

Viele von Ihnen haben unsere Aktionen und Stellungnahmen über die letzten Monate aufmerksam verfolgt. Wir haben immer wieder die Rückmeldung von Ihnen erhalten, dass Sie aktiv dazu beitragen möchten, die individuelle Impfentscheidung in Deutschland zu erhalten.

Nun haben Sie die einmalige Gelegenheit!

Wir haben eine Briefaktion gestartet, bei der Sie an Ihren Abgeordneten oder Ihre Abgeordnete schreiben können! Nutzen Sie dafür unser Formular zur Wahlkreissuche und generieren Sie automatisch einen bereits an Ihren Abgeordneten oder Ihre Abgeordnete adressierten Brief als PDF zum Ausdrucken!

Quellen:

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Ärzteverein fordert Antworten von politischen Parteien

Berlin, 23. Februar 2022

Der Verein „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ äußert in offenen Briefen, die an SPD, CDU/CSUGrüne und Linke verschickt und auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht wurden, deutliche Kritik am Verhalten der jeweiligen Parteispitzen in der Frage der Impfpflicht.

Im Fokus der Kritik steht die dürftige medizinische Argumentation für eine allgemeine wie eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, wie sie in der Orientierungsdebatte deutlich wurde und im öffentlichen Diskurs seither dominiert. Vielfach wird von SPD, CDU/CSU, Grünen, LINKE und ihren führenden Vertretern unter Verkürzung oder bewusst verzerrender Darstellung der medizinischen Lage argumentiert.

Pandemie und Impfpflicht - eine Podiumsdiskussion online (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN)

Freitag, den 25. Februar 2022, Beginn 19:30 Uhr

Gäste:

Toni Schuberl: Rechtsanwalt, Rechtspolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion
Jan Matthias Hesse: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
Dr. Jost Deerberg: Kinderarzt in Hamburg, Vorstandsmitglied Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.
Dr. Alexandra Maurer: Hausärztin, Bad Tölz
Moderation - Thomas Maurer: Hausarzt Bad Tölz, OV Grüne Bad Tölz

Statement an die Politik

Statement an die Politik

Dr. med. Stefan Schmidt-Troschke
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Mitglied des Vorstands
Dr. med. Stefan Schmidt-Troschke
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Mitglied des Vorstands

Myokarditis nach COVID-Impfung: "selten"? - "mild"?

Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zur einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht

Am 26. Januar 2022 wurde der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) vom Bundesverfassungsgericht neben zehn weiteren Institutionen als sachkundige Dritte zum Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 angefragt, um Stellung zu folgenden Fragen zu beziehen:

  1. Inwiefern trifft die Annahme aktuell (noch) zu, dass hochaltrige Menschen und Personen mit akuten oder chronischen Grundkrankheiten ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere COVID-19- Krankheitsverläufe haben?
  2. Inwiefern trifft die Annahme aktuell (noch) zu, dass bestimmte Personengruppen weniger gut auf eine COVID-19-Impfung ansprechen und deshalb ein höheres Risiko tragen, sich – trotz Impfung – mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren?
  3. Inwiefern trifft die Annahme aktuell (noch) zu, dass sich geimpfte und genesene Personen seltener mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren und sie, wenn sie trotz Impfung infiziert werden, weniger bzw. für einen kürzeren Zeitraum infektiös sind?

Verfassungsbeschwerde und Eilantrag gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Berlin, 10. Februar 2022

Am 08. Februar 2022 hat eine ausgewählte Gruppe von 14 Beschwerdeführerenden eine Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingelegt, die zum 15.03.2022 gelten soll. Die Klägerinnen und Kläger werden unterstützt durch die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI).  

Die 14 Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer kommen aus allen Teilen Deutschlands. Bei der Gruppe handelt es sich vor allem um Ärztinnen und Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen, die in Krankenhäusern beschäftigt oder in eigener Praxis selbstständig tätig sind. Ein Arzt eines Universitätsklinikums ist ebenso dabei, wie ein Oberarzt, der auf einer Covid-19-Isolierstation arbeitet, und eine Ärztin, die als Gutachterin für den Medizinischen Dienst tätig ist. Ein Krankenpfleger, eine Zahnärztin und ein Studierender vervollständigen die Gruppe. Sie alle wenden sich aus je unterschiedlichen persönlichen Gründen gegen die Covid-19-Impfpflicht. Sie eint die Ablehnung einer staatlichen Impfpflicht und das Anliegen der Wahrung einer selbstbestimmten individuellen Impfentscheidung.

Newsletter #8

Eine erste Orientierungsdebatte zur allgemeinen Impfpflicht hat am 26. Januar 2022 stattgefunden. Wer die Debatte ganz oder nur in Teilen verfolgt hat, muss sich über die Faktenferne, mit der dort lauthals immer noch die Herdenimmunität und - beinahe monotheistisch - die Impfung als alleiniger Ausweg einfordert wurde, kopfschüttelnd gewundert haben.

Punktgenau hat unsere Vereins-Kampagne "Die Corona-Impfplicht ist das falsche Instrument" in der Berliner Ausgabe der BILD und der BZ am 25. und 26. Januar für Aufmerksamkeit und Informationsmöglichkeit gesorgt.

Quellen:

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Ist die Corona-Impfpflicht verfassungswidrig?

Ist die Corona-Impfpflicht verfassungswidrig?

Prof. Dr. Dr. Boehme-Neßler
Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Prof. Dr. Dr. Boehme-Neßler
Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Die allgemeine Corona-Impfpflicht ist verfassungswidrig!

Berlin, 26. Januar 2022

Das Gutachten von Prof. Dr. jur. habil. Dr. rer.pol. Volker Boehme-Neßler, Universität Oldenburg

Im Auftrag des Vereins „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“  erstellte Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht, Rechtstheorie, Telekommunikations- und Informationsrecht der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der geplanten allgemeinen Corona-Impfpflicht. Sein Fazit: 

„Eine allgemeine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 verletzt zahlreiche Grundrechte, nicht zuletzt die Menschenwürde. Sie verstößt auch gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz und das Bestimmtheitsgebot. Sie ist deshalb verfassungswidrig.“