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Zum aktualisierten Rechtsgutachten über die Corona-Impfpflicht

Muster-Widerspruch gegen Schreiben des Gesundheitsamtes zur Vorlage eines Nachweises nach § 20a Abs. 2 S. 1 IfSG

Nach Auffassung unserer Rechtsanwälte handelt es sich bei der Nachweisanforderung verbunden mit einer Fristsetzung um einen belastenden Verwaltungsakt, der in der Mehrzahl der Bundesländer einem Widerspruch als Rechtsmittel zugänglich ist. (Manche Bundesländer haben das Widerspruchsverfahren als Vorverfahren komplett oder in einzelnen Rechtsbereichen abgeschafft; in diesen Bundesländern - wie etwa Bayern, Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen - stände als Rechtsmittel dann nur die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.)

Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ist verfassungswidrig!

Zur weiteren Begründung der beim Bundesverfassungsgericht bereits anhängigen und von ÄFI unterstützten Verfassungsbeschwerde zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht hatten wir ein verfassungsrechtliches Gutachten bei Prof. Dr. jur. habil. Dr. rer. nat. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten liegt jetzt vor und wurde mittlerweile auch dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Wir haben die wichtigsten Argumente auf einer Seite hier zusammengefasst. Das Gutachten in voller Länge ist hier abrufbar.

Das Ergebnis:

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das SARS-CoV-2 verletzt zahlreiche Grundrechte, nicht zuletzt die Menschenwürde. Sie verstößt auch gegen den demokratischen Wesentlichkeitsgrundsatz und das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot. Sie ist deshalb verfassungswidrig.

Newsletter #10 – #impfenohnepflicht

Heute ist es so weit – im Bundestag findet die erste Lesung der Impfpflicht-Anträge statt. Bisher liegen 5 Anträge vor, die jeweils von Abgeordneten unterschiedlicher Parteien unterstützt werden, da der Fraktionszwang aufgehoben wurde.

Machen Sie mit und zeigen Sie Ihre Unterstützung! 

Dazu startet ÄFI heute eine Aktion unter dem Hashtag #impfenohnepflicht auf den sozialen Medien. 

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #10 lesen

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Die allgemeine Corona-Impfpflicht ist verfassungswidrig! (Aktualisiertes Gutachten)

Im Auftrag unseres Vereins hat Prof. Dr. jur. habil. Dr. rer. nat. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen Corona-Impfpflicht verfasst. Das Ergebnis ist eindeutig: Eine allgemeine Impfpflicht ist verfassungswidrig. Die Langfassung des aktualisierten Gutachtens vom 13. März haben wir zum Download eingestellt. 

Die Gründe auf einen Blick (und als aktualisiertes PDF zum Download) ...

Umsetzungshinweise der Bundesländer zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Mittlerweile haben zahlreiche Bundesländer in unterschiedlichen Formen Umsetzungshinweise zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht veröffentlicht. Unsere beratende Anwaltskanzlei hat zu den meisten Bundesländern die entsprechenden Handreichungen, Erlasse bzw. Vollzugshinweise recherchiert und zusammengestellt.

Die Unterlagen können hilfreich sein, um sich mit dem Vorgehen des jeweiligen Bundeslandes vertraut zu machen. Es sind durchaus erhebliche Unterschiede in der Verfahrensweise der Umsetzung feststellbar. So haben beispielsweise manche Bundesländer als erste Stufe eine „Beratung“ der Betroffenen vorgeschaltet, bevor die Vorlage der Nachweise förmlich angefordert wird.

Stellungnahme zum SARSCovImpfG

Am 3. März 2022 wurde der „Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG)“ auf der Seite des Deutschen Bundestages veröffentlicht und von 233 Abgeordneten unterschrieben. Unter den Befürwortern der Impfpflicht befinden sich unter anderem Bundeskanzler Olaf Scholz, Gesundheitsminister Karl Lauterbach und der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion Janosch Dahmen.

Der Gesetzesentwurf sieht eine allgemeine Impfpflicht für alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren in Deutschland vor. Ausgenommen sind Personen, die als genesen gelten sowie aufgrund von medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) hat daraufhin eine Stellungnahme erarbeitet, welche die wesentlichen Argumente der verantwortlichen Bundestagsabgeordneten auflistet und wissenschaftlich prüft.

Österreichische Impfpflicht gekippt! Ein eindeutiges Signal an Deutschland

Durch die heutige Meldung, dass Österreich die allgemeine Corona-Impfpflicht zurücknimmt, wird auch ein eindeutiges Zeichen an die politischen Kolleginnen und Kollegen in Deutschland gesendet. Die österreichische Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) sagte bezugnehmend auf die Omikron-Variante, dass die Impfpflicht nicht mehr verhältnismäßig sei.

Deutschland - Geisterfahrer in Europa

Deutschland - Geisterfahrer in Europa

Dr. med. Steffen Rabe
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Wissenschaftlicher Beirat
Dr. med. Steffen Rabe
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Wissenschaftlicher Beirat

Anonymisierte Fassung der Verfassungsbeschwerde zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) hat am 10. Februar 2022 in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht durch eine Gruppe von 14 Beschwerdeführenden eingereicht wurde.

Da ÄFI die Beschwerdeführenden unterstützt - darunter auch Ärztinnen und Ärzte verschiedenster Fachrichtungen -, darf der Verein die von Jan Matthias Hesse und Bernhard Ludwig von der Kanzlei Keller und Kollegen (Stuttgart) eingereichten Klagen nun in anonymisierter Fassung veröffentlichen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die bestehenden Eilanträge bereits abgewiesen, das Hauptsacheverfahren steht noch aus.

Hier finden Sie die anonymisierte Verfassungsbeschwerde.

Die Kanzlei Keller & Kollegen führt auch - gemeinsam mit Prof. Stephan Rixen - mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Masernimpfpflicht, die weiterhin vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig sind. Außerdem war die Kanzlei Prozessbevollmächtigter in einem der zwei ausgewählten Verfassungsbeschwerdeverfahren, die der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse II - Schulschließungen - Beschluss vom 19.11.2021 zu 1 BvR 1069/21 - zugrunde lagen.