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Masern-Impfpflicht

Anfang 2019 wurden Pläne des Bundesgesundheitsministeriums bekannt, eine Impfpflicht gegen Masern einzuführen – für Kinder ebenso wie für in Kinder-Gemeinschaftseinrichtungen Beschäftigte (Schule, Kindertagesstätte, Kindergarten, Tageseltern).

ÄFI hat sich von Anfang an gegen diese Pläne gewandt und 2019 eine sehr erfolgreiche Petition sowie eine große Kampagne unter dem Motto „Die Impfpflicht können wir uns SPAHN” und „Deutschland braucht keine Impfpflicht” gestartet. Außerdem haben wir mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das „Masernschutzgesetz” unterstützt. Dennoch hat der Deutsche Bundestag dieses Gesetz verabschiedet. Es ist zum 1. März 2020 in Kraft getreten, allerdings mit einer Übergangsfrist für zum 1. März 2020 bereits in Gemeinschaftseinrichtungen betreute Kinder. Hier finden Sie alle Stellungnahmen, Videos und Interviews, die wir zu diesem Thema veröffentlicht haben. 

Newsletter #5 – Update zur Masernimpfpflicht

Über all den Corona-Hiobsbotschaften könnte man ein anderes Thema fast übersehen: das Auslaufen der Übergangsregelung zur Masernimpfpflicht für Kinder und Jugendliche sowie Menschen, die in Kindertagesstätten, als Tagesmutter oder in Schulen tätig sind. Sie erinnern sich? Im „Masernschutzgesetz“, das am 1. März 2020 in Kraft trat, war eine Übergangsfrist vorgesehen, dass Kinder, die bis dahin in einer KiTa oder Schule angemeldet waren, den ausreichenden Masernschutz noch bis zum 1.7.2021 und dann – als Verlängerung aufgrund der Überlastung der Gesundheitsämter durch die Corona-Krise – bis zum 31.12.2021 nachreichen können.

Weil sich damit doch einige Fragen verbinden, haben wir diese nun unserem juristischen Beistand, Rechtsanwalt Jan Matthias Hesse von der Kanzlei Keller & Kollegen in Stuttgart gestellt und als Video auf unserer Webseite und in unseren sozialen Medien (InstagramYoutubeOdysee) veröffentlicht:

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #5 lesen

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Update zur Übergangsfrist der Masernimpfpflicht

Verfassungsbeschwerde zum Masernschutzgesetz – erstes Medienecho

Das Einlegen der ersten Verfassungsbeschwerden pünktlich zum Inkrafttreten des "Masernschutzgesetzes" fand in den Medien eine große Aufmerksamkeit - sei es, dass die altehrwürdige Tagesschau in der 20 Uhr-Ausgabe ein kurzes Video zeigte, das den Einwurf der Unterlagen in den Gerichtsbriefkasten zeigte, sei es, dass das traditionell nicht gerade impfkritische Deutsche Ärzteblatt den differenziert-kritischen Argumenten unserer Pressemitteilung vom 01.03. ungewohnt großzügig Raum gab.

Passend umrahmt wurde dies durch verschiedene Stellungnahmen und Interviews, mit denen der von uns beauftragte Staatsrechtler, Herr Prof. Dr. Stephan Rixen die juristischen Kritikpunkte noch einmal pointierte. Und dies sowohl z.B. im Bayerischen Rundfunk, als auch in juristischen Fachportalen wie Legal Tribune Online.

Zeitgleich erschien ein Artikel Herrn Prof. Rixens in der renommierten Neuen Juristischen Wochenschrift, der ebenfalls das Spannungsfeld zwischen Impfentscheidung, Impfpflicht und Verfassung beleuchtet.

Erste Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe übergeben

Mit dem Inkrafttreten des so genannten "Masernschutzgesetzes" am 01.03. haben an eben diesem Tag Vertreter der beiden Vereine, die die Verfassungsbeschwerden gegen diese Grundrechtsverletzung unterstützen, formell erste Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

Verfassungsbeschwerden zum "Masernschutzgesetz"

Gemeinsam mit dem Verein "Initiative freie Impfentscheidung e.V." hat der Verein insgesamt vier Verfassungsbeschwerden gegen das "Masernschutzgesetz" unterstützt: zwei von Ärzt:innen, zwei von Eltern. Dazu haben wir eine gemeinsame Presseerklärung veröffentlicht: 

„Masernschutzgesetz“
ELTERN UND ÄRZTE LEGEN VERFASSUNGSBESCHWERDEN EIN
Auch zwei Eilanträge sind dabei

28. Februar 2020. Pünktlich zum Inkrafttreten des „Masernschutzgesetzes“ am 1. März 2020 werden gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Einführung eines Masernimpfzwangs die ersten Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Insgesamt werden mindestens vier Familien sowie eine Ärztin und ein Arzt klagen. Die Einsprüche werden unterstützt von den Vereinen „Initiative freie Impfentscheidung e. V.“ sowie „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“.