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Masern-Impfpflicht

Anfang 2019 wurden Pläne des Bundesgesundheitsministeriums bekannt, eine Impfpflicht gegen Masern einzuführen – für Kinder ebenso wie für in Kinder-Gemeinschaftseinrichtungen Beschäftigte (Schule, Kindertagesstätte, Kindergarten, Tageseltern).

ÄFI hat sich von Anfang an gegen diese Pläne gewandt und 2019 eine sehr erfolgreiche Petition sowie eine große Kampagne unter dem Motto „Die Impfpflicht können wir uns SPAHN” und „Deutschland braucht keine Impfpflicht” gestartet. Außerdem haben wir mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das „Masernschutzgesetz” unterstützt. Dennoch hat der Deutsche Bundestag dieses Gesetz verabschiedet. Es ist zum 1. März 2020 in Kraft getreten, allerdings mit einer Übergangsfrist für zum 1. März 2020 bereits in Gemeinschaftseinrichtungen betreute Kinder. Hier finden Sie alle Stellungnahmen, Videos und Interviews, die wir zu diesem Thema veröffentlicht haben. 

Presseerklärung: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge zum "Masernschutzgesetz" ab

Aber Erfolg in der Sache: Das Gericht wird sich eingehend mit den Beschwerden befassen
Gemeinsame Presseerklärung der „Initiative freie Impfentscheidung e. V.“ und der „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“

Mit dem gestern veröffentlichten Beschluss vom 11. Mai 2020 hat das Bundesverfasssungsgericht die Eilanträge zweier Familien abgelehnt, die Bestimmungen des „Masernschutzgesetzes“ vorläufig auszusetzen. Die Entscheidung über sechs noch anhängige Verfassungsbeschwerden zu diesem Thema steht indes noch aus.

Petition "Deutschland braucht keine Impfpflicht"

Am 13. Mai startete der Verein eine Petition "Deutschland braucht keine Impfpflicht". Hier die Begründung dafür: 

Seit Jahren fordern einige Politiker und Ärztefunktionäre die Einführung einer Impfpflicht. Nachdem sich nun auch der Bundesgesundheitsminister und die Familienministerin für eine Masern-Impfpflicht in Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen ausgesprochen haben, ist in absehbarer Zeit mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative zu rechnen, die zumindest diese Impfpflicht juristisch festschreiben will.

Presseerklärung: Blinder Aktionismus.

Ärzteverband lehnt den Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Masern-Impfpflicht entschieden ab

6. Mai 2019. Der Verein „Ärzte für Individuelle Impfentscheidung e. V.“ lehnt den am 4. Mai präsentierten Gesetzentwurf des Gesundheitsministers Jens Spahn für eine Impfpflicht gegen Masern ab. „Der Gesetzentwurf ist blinder Aktionismus, der die Faktenlage völlig verkennt und ignoriert“, sagt der Kinder- und Jugendarzt Michael Friedl, Vorstand des rund 600 Ärzte umfassenden Verbandes. „Eine solche Impfpflicht geht an den Ursachen der gegenwärtigen Masernausbrüche vorbei, ist unverhältnismäßig und überdies verfassungswidrig.“

Offener Brief an alle Abgeordneten von Bund und Ländern zur beabsichtigten Masern-Impfpflicht

Am 22. April 2019 schrieb der Verein einen Offenen Brief an sämtliche Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie der Länderparlamente: 

Impfpflicht in Deutschland: unbegründet, verfassungsrechtlich bedenklich, kontraproduktiv
Zehntausende haben seit dem 2. April 2019 eine Petition gegen eine Impfpflicht unterzeichnet

Sehr geehrte Abgeordnete,

Bundesgesundheitsminister Spahn und Bundesfamilienministerin Giffey haben eine Gesetzesinitiative zur Einführung einer Impfpflicht gegen Masern angekündigt. Auch immer mehr Bundesländer kündigen an, Maßnahmen zu treffen, die den Besuch von Kindertagesstätten von einer Impfung gegen Masern und ggf. andere Erkrankungen abhängig machen.

Wir warnen vor der Einführung einer direkten oder indirekten Impfpflicht in Deutschland und möchten Ihnen eine realistische Grundlage für Ihre Entscheidung als Abgeordnete vermitteln.

Presseerklärung: Eine Impfpflicht ist bei Masern nicht die Lösung

31. März 2019.

Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ weiß sich darin mit namhaften Wissenschaftlern und Impf-Experten einig

Fehlende Wirksamkeit
Die Zahlen sind eindeutig: 97 Prozent der Eltern in Deutschland – so die offiziellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts – lassen ihre Kinder freiwillig mindestens einmal gegen Masern impfen. Diese Zahl ist seit Jahren konstant und widerlegt jede Behauptung von Impfmüdigkeit oder sinkender Impfbereitschaft. Mehr noch: Damit liegt die Durchimpfungsrate für Masern in Deutschland deutlich und seit Jahren über der in anderen Ländern Europas, die eine Masernimpfpflicht schon seit vielen Jahren eingeführt haben (z. B. Bulgarien, Kroatien, Polen, Tschechien, Ungarn). Die Effektivität einer Impfpflicht ist damit mehr als fraglich.