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Presseerklärung: Blinder Aktionismus.

Ärzteverband lehnt den Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Masern-Impfpflicht entschieden ab

6. Mai 2019. Der Verein „Ärzte für Individuelle Impfentscheidung e. V.“ lehnt den am 4. Mai präsentierten Gesetzentwurf des Gesundheitsministers Jens Spahn für eine Impfpflicht gegen Masern ab. „Der Gesetzentwurf ist blinder Aktionismus, der die Faktenlage völlig verkennt und ignoriert“, sagt der Kinder- und Jugendarzt Michael Friedl, Vorstand des rund 600 Ärzte umfassenden Verbandes. „Eine solche Impfpflicht geht an den Ursachen der gegenwärtigen Masernausbrüche vorbei, ist unverhältnismäßig und überdies verfassungswidrig.“

Die „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ fürchten darüber hinaus, dass die grundsätzliche Skepsis gegenüber Impfungen zunehmen wird: „Impfungen, die nicht verpflichtend sind, werden dann umso häufiger und dezidierter abgelehnt – das wissen wir inzwischen aus entsprechenden Modell-Untersuchungen“, so Friedl.

Die Impfquote von 97 Prozent für die erste Masern-Impfung bei Kindern ist ein klarer Beleg für die Bereitschaft der Eltern, ihre Kinder gegen Masern impfen zu lassen. Es fehlt daher allenfalls an einer Erinnerung zu Beginn der Schulzeit bzw. spätestens in der Pubertät, im Rahmen einer entsprechenden ärztlichen Beratung die zweite Masern-Impfung geben zu lassen. Diese im Gesetzentwurf als „entscheidend“ bezeichnete Masern-Impfung wird in ihrer Bedeutung jedoch überschätzt: Sie verbessert den individuellen Schutz nicht wesentlich, ihr Effekt auf die Herdenimmunität ist in Deutschland umstritten – zumindest bei einem frühen Impfzeitpunkt. Viele Länder, in denen diese Zweitimpfung im Alter zwischen 7 und 14 Jahren erfolgt, haben trotz niedrigerer Durchimpfungsraten deutlich geringere Masernfallzahlen als Deutschland.

Der Schlüssel zu noch besseren Impfquoten liegt auch nach Ansicht zahlreicher Fachleute – z. B. im Robert-Koch-Institut – in der konsequenten und besseren Impfberatung, nicht in staatlichen Zwangsmaßnahmen.

Auch wenn die Zahl der Masernerkrankungen momentan die des Vorjahres übersteigt, so liegt sie dennoch deutlich niedriger als etwa 2017 oder 2015 und beträgt nur 57 Prozent des langjährigen Durchschnitts für diesen Zeitraum. Die Mehrzahl der Erkrankten sind – wie überall in Europa - Erwachsene, vor allem Migranten aus dem europäischen Raum oder Touristen. Hier greift eine Impfpflicht ins Leere.

Hinzu kommt, dass es derzeit in Deutschland keinen zugelassenen Einzelimpfstoff gegen Masern gibt. Eine Impfpflicht gegen Masern ist – und darüber wird öffentlich kaum gesprochen – somit zugleich eine Impfpflicht gegen Mumps und Röteln. Beides sind Krankheiten ohne relevantes Komplikationsrisiko im Kindesalter. Eine Begründung dafür, warum auch gegen diese Infektionen eine Impfpflicht erforderlich ist, bleibt der Bundesgesundheitsminister schuldig.

Die Einführung einer Impfpflicht widerspricht dem Recht der Bürger auf Aufklärung und Seite 2 informierte Entscheidung. Sie erreicht nicht die Hauptzielgruppe der (jungen) Erwachsenen und zielt darauf ab, Grundrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das elterliche Pflege- und Erziehungsrecht einzuschränken. Ebenso würde der für viele Familien wichtige elterliche Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz ohne hinreichenden Grund begrenzt.

Die Förderung der öffentlichen Gesundheit beruht auf Vertrauen und Aufklärung. Minister Spahn verletzt diese Grundsätze – gegen den ausdrücklichen Rat der seinem Ministerium zugeordneten Experten des Robert Koch-Instituts, des Ethikrats und zahlreicher weiterer Fachleute.

„Wir werden das Recht der Eltern auf eine individuelle Impfentscheidung nach einer Impfberatung, die diesen Namen verdient, verteidigen und uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die geplanten Grundrechtseinschränkungen wehren“, so Friedl. „Das schließt ausdrücklich auch rechtliche Schritte gegen den Spahn’schen Gesetzentwurf mit ein.“

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