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Presseerklärung: Eine Impfpflicht ist bei Masern nicht die Lösung
Fragliche Rechtsstaatlichkeit
Auch wenn Impfungen durchaus sinnvoll sind, so stellen sie doch immer einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Menschen dar. Dieses hohe Rechtsgut ist neben dem des elterlichen Pflegeauftrages durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich geschützt. Selbst der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht in einem aktuellen juristischen Gutachten keine rechtliche Grundlage für eine generelle Masernimpfpflicht in Deutschland. Anders als bei der Pflichtimpfung gegen Pocken, die Mitte der 1970er Jahre ausgesetzt wurde, stellen die Juristen die Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht gegen Masern ausdrücklich in Frage. Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ teilt diese Einschätzung: Es gibt in Deutschland und Mitteleuropa seit vielen Jahren keine Infektionskrankheit, die so bedrohlich wäre, dass sie einen derartigen Eingriff in fundamentale Grundrechte rechtfertigen würde.
Impfpflicht eher kontraproduktiv
Eine Impfpflicht würde die Akzeptanz von Schutzimpfungen in der Bevölkerung sogar eher noch verschlechtern. Diese Einschätzung untermauern inzwischen wissenschaftliche Studien, auch weiß sich der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“ darin mit namhaften Fachleuten einig, darunter dem derzeitigen Vorsitzenden der STIKO, Prof. Dr. Thomas Mertens, und seinem Vorgänger, Dr. Jan Leidel, sowie dem Präsidenten des Robert Koch-Instituts, Prof. Dr. Lothar Wieler.
Angesichts dieser Tatsachen und Fakten spricht sich der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“ nachdrücklich gegen jede Form direkter oder indirekter Pflichtimpfungen gegen Masern oder andere Erkrankungen aus. Gefragt sind vielmehr Maßnahmen, die das Vertrauen der Bevölkerung in Impfungen und in die für das Impfwesen zuständigen Behörden, das in der Vergangenheit durch umstrittene Impfempfehlungen kompromittiert wurde, wiederherstellen und stärken.