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Newsletter #42 – Die WHO-Pläne: Pandemien lebenslang?

Ende Mai kommt die Weltgesundheitsversammlung der WHO zusammen, um über den neuen Pandemievertrag und die neugefassten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) abzustimmen. Es steht zu befürchten, dass mit diesen beiden Regelwerken ein erheblicher Verlust an nationaler Souveränität nicht nur in Gesundheitsfragen droht.

Mit ihrer Zustimmung würden sich die Mitgliedsstaaten ganz erheblich unter die Entscheidungsgewalt der WHO stellen und zahllose Verpflichtungen eingehen. So könnte die WHO in Zukunft festlegen, wie Gesundheit zu definieren ist und welche Maßnahmen bei einer von ihrem Generaldirektor erklärten Pandemie umzusetzen sind.

Vor allem die Verknüpfung des Gesundheitsbegriffs mit grundsätzlich allem, was Gesundheit beeinträchtigen könnte (Biodiversität, Klimawandel, Umweltschutz, Tierwelt und Pflanzen, etc.) erscheint höchst problematisch. Weitere Kritikpunkte betreffen ein Überwachungsnetzwerk zur Erkennung möglicher Gesundheitsgefahren, den Aufbau eines globalen Netzes an Produktionsstätten v. a. für Impfstoffe und deren Verteilung, aber auch die Unterdrückung von Informationen, die dem offiziellen WHO-Kurs zuwiderlaufen, oder Sanktionsmaßnahmen gegenüber Staaten, die Maßnahmen ablehnen oder nicht rechtzeitig umsetzen.

Den Mitgliedsstaaten droht durch die Verpflichtung auf Vorsorge, Bekämpfung und Nachbereitung von Pandemien ein permanenter Pandemiemodus. Dabei ist der Ausgangspunkt all dieser Pläne weiterhin nicht aufgearbeitet: die Corona-Pandemie, die als Blaupause herhalten muss. Sie habe das Versagen der Weltgemeinschaft dokumentiert und zu verheerenden Ergebnissen geführt. Auf die Frage, welche Pandemiemaßnahmen in welchen Teilen der Welt wie gewirkt haben, bleibt die WHO jedoch eine evidenzbasierte Antwort schuldig.

Die deutsche Politik will von derlei Kritik nichts wissen und hat ihre Zustimmung längst signalisiert. Allein der Umstand, dass in Genf seit Jahren de facto hinter verschlossenen Türen verhandelt wird, lässt nichts Gutes erahnen. Je näher die Abstimmung rückt, desto mehr Wasserstandsmeldungen und Änderungen an den WHO-Vorschlägen sickern durch – untrügliches Zeichen für das Konfliktpotenzial der beiden Abkommen. Lesen Sie dazu unseren ausführlichen Bericht.

Nachdem im Januar die HPV-Impfung an Schulen zunächst in NRW zum Thema gemacht worden war und ÄFI sich mit einer Stellungnahme eingeschaltet hatte, haben wir Nachricht von weiteren Vorstößen erhalten. So auch aus Mecklenburg-Vorpommern, wo SPD und Linke einen gemeinsamen Antrag pro HPV-Impfung formuliert haben, der mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen, FDP und Linke verabschiedet wurde. Wir haben die Fraktionen im Schweriner Landtag und das zuständige Landesministerium um Auskunft zu den Plänen gebeten und unsere Unterstützung für eine sachgerechte Diskussion angeboten. Sollten auch Sie von solchen Plänen auf Landesebene hören, freuen wir uns über Ihre Mitteilung.

In Sachen RKI-Files hatte Gesundheitsminister Lauterbach „Entschwärzung“ versprochen. Geschehen ist bislang nichts, außer dass die RKI-Anwälte eine Verschiebung des Gerichtstermins beantragt haben, an dem über die Rücknahme der Schwärzungen entschieden werden soll. Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin die Verhandlung auf den 8. Juli festgelegt. Sehen Sie zu diesem Thema unser Video mit der Einschätzung von ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky.

Weitere Informationen:

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