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ÄFI startet Briefaktion: Widerspruch gegen die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften!

Anfang Juni hat die Weltgesundheitsversammlung der WHO in einer Nacht- und Nebel-Aktion eine Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV/IHR - International Health Regulations) beschlossen. Auch die deutsche Delegation hat für die Änderungen gestimmt. Mit einer Briefaktion gibt ÄFI nun allen Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit, sich persönlich an die Bundestagsabgeordneten ihres Wahlkreises zu wenden, damit Deutschland den IGV widerspricht.

Der Beschluss kam entgegen den eigenen Statuten (IGV Art. 55) zustande. Widerspricht Deutschland den neuen IGV nicht innerhalb von 10 Monaten, treten die Änderungen automatisch nach 12 Monaten in Kraft und werden völkerrechtlich bindend.

Damit Deutschland den IGV widerspricht, muss der Deutsche Bundestag die Bundesregierung entsprechend beauftragen. Leider hat sich der Bundestag bisher nur unzureichend mit dem Thema auseinandergesetzt.

Nach den Berichten über die WHO-Pläne haben die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) zahlreiche Rückmeldungen von Leserinnen und Lesern erreicht. Dabei ging es immer wieder um die Frage, wie der WHO Einhalt geboten werden und was man selbst dazu beitragen kann.


Bundestagsabgeordnete müssen sich mit dem Thema befassen

Mit ihrer am Donnerstag, den 25. Juli 2024, gestarteten Aktion geben die ÄFI nun allen, denen die IGV zu weit gehen, die Möglichkeit, persönlich aktiv zu werden: Per Brief kann man sich an die Bundestagsabgeordneten seines Wahlkreises wenden und seine Erwartung formulieren, dass der bzw. die Abgeordnete sich für einen Widerspruch im Deutschen Bundestag starkmacht.

Vor allem folgende Positionen sind nicht hinnehmbar:

  • Künftig kann der WHO-Generaldirektor schon bei einem bloßen Verdacht bzw. einer Risikoeinschätzung einen pandemischen Notfall ausrufen.
  • Künftig sollen alle Informationen, die der WHO zuwiderlaufen, als Desinformation eingestuft und bekämpft werden.
  • Dies betrifft vor allem Informationen zum Thema Impfen: Was wissenschaftlich evident ist, wird die WHO künftig bestimmen. Kritische Stimmen sollen unterdrückt werden. Impfpflichten und neuartigen, aber unausgetesteten Technologien (z.B. auf mRNA-Basis) werden Tür und Tor geöffnet. Vor allem der Pharmaindustrie kommt dieses Vorhaben entgegen.
  • Damit werden individuelle Entscheidungen zu spezifischen therapeutischen Maßnahmen verunmöglicht. Die international anerkannte ethische Grundlage des informed consent wird für Patientenentscheidungen ausgehebelt – Patientinnen und Patienten sehen sich dann plötzlich willkürlich verordneten Behandlungen gegen ihren Willen ausgesetzt.

Wohin die Reise gehen soll, hat WHO-Chef Tedros A. Ghebreyesus am Rande der Versammlung deutlich gemacht: „Ich denke, es ist an der Zeit, aggressiver gegen die Impfgegner vorzugehen.“


Musterbrief: Raum auch für individuelle Inhalte

Um die Abgeordneten einfach zu erreichen, hat ÄFI eine Aktionsseite eingerichtet. Dort kann man einen Musterbrief herunterladen. Über eine Eingabemaske lassen sich im Handumdrehen die Abgeordneten des jeweiligen Wahlkreises identifizieren. Das Adressfeld des Briefes wird entsprechend automatisch ausgefüllt.

Wer den vorgeschlagenen Text nicht übernehmen möchte, kann selbstverständlich einen Brief nach eigenen Vorstellungen formulieren. Ebenfalls können auch andere Abgeordneten als die des eigenen Wahlkreises angeschrieben werden.

Je mehr Menschen einen Brief abschicken, umso größer ist die Chance, dass die Abgeordneten sich mit dem Thema befassen. Unabhängig von ihren Beweggründen für das bisher an den Tag gelegte mangelnde Interesse gilt: Abgeordnete reagieren sehr empfänglich auf die Sorgen der Menschen ihres Wahlkreises, schließlich möchten sie wiedergewählt werden. Und bis zur nächsten Bundestagswahl ist es nicht mehr allzu lang.

ÄFI freut sich, wenn möglichst viele sich an dieser Aktion beteiligen. Wer möchte, kann die Rückmeldung seiner Abgeordneten (gerne mit eigenen anonymisierten Daten) für eine eventuelle Veröffentlichung an ÄFI weiterleiten.

 

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