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Covid-19-Impfung

Seit Beginn der Covid-19-Pandemie hat ÄFI zu einer differenzierten Debatte um die Impfstoffe durch verschiedene Publikationen wie Stellungnahmen, FAQs, Videos oder offene Briefe beigetragen. Unter anderem wurden die STIKO-Empfehlungen, arbeitsrechtliche Benachteiligungen für Nicht-Geimpfte, die Änderungen am Infektionsschutzgesetz und Nebenwirkungen der Impfstoffe kritisch diskutiert. Hier finden Sie alle Beiträge zum Thema Covid-19-Impfung.

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Natürliche Immunität sticht Impfung aus

ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky

Natürliche Immunität sticht Impfung aus

Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands
Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands

Quellen:

RKI-Monatsbericht, 3. November 2022


Weiterführend:

ÄFI Podcast-Folge #13, 11. November 2022

Textbeitrag zur WHO-Studie, 17. November 2022

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  • Politik
  • Robert Koch-Institut

Keine Impf-Werbung für Kinder!

Hier als PDF mit Bildern zum Download

In jüngster Zeit nimmt die Werbung zu, die Kinder direkt für die COVID-19-Impfung anspricht oder in der Kinder als Botschafter eingesetzt werden. Dieser Trend ist in jeder Hinsicht bedenklich: Die Entscheidung für oder wider eine Impfung setzt neben Information auch persönliche Reife und Entscheidungsfähigkeit voraus. Die Ärztinnen und Ärztinnen für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) fordern einen Verzicht auf solche Werbung.

Ein kleines Mädchen setzt die Plastikspritze auf die Ampulle, die mit „COVID-19“ beschriftet ist, um eine Injektion vorzubereiten. Das Rollenspielset im Angebot eines bundesweit bekannten Discounters richtet sich je nach Ausführung an Kinder im Alter ab „1,5 bzw. 3 Jahren“.

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Verwaltungsgericht Aachen entscheidet: Entschädigungszahlung bei quarantänebedingtem Verdienstausfall auch für Nicht-Geimpfte

In § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist die Entschädigungszahlung im Falle einer Quarantäne geregelt. Bisher galt, nur wer geimpft ist, hat Anspruch aufdiese Entschädigung für Verdienstausfall nach dem IfSG. Denn in § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG heisst es, dass eine Entschädigung nicht erhält, wer durch die Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung die Absonderung (Quarantäne) habe vermeiden können. Doch das Verwaltungsgericht Aachen hat aufgrund der Klage einer Arbeitnehmerin (19.09.2022) den umstrittenen Paragraphen auf den Prüfstand gestellt und ist zu einem bedeutenden Ergebnis gekommen:

„Es kann offenbleiben, ob der Arbeitnehmer über eine Schutzimpfung verfügte oder nicht. Denn jedenfalls hätte er die Absonderung durch eine Schutzimpfung gegen das SARS-CoV-2 Virus nicht vermeiden können.“

Quellen:

Justiz-online, 19. September 2022
Kanzlei Rohring, 30. Oktober 2022

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Sind sich wirklich alle Forscher einig?

ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky

Sind sich wirklich alle Forscher einig?

Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstandes
Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstandes
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ÄFI im Gesundheitsausschuss

Seit dem Beschluss zur Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Dezember 2021 haben wir für die Rücknahme des Gesetzes gekämpft.

In zahlreichen Stellungnahmen, unter anderem als Sachverständiger für das Bundesverfassungsgericht, offenen Briefen an die Politik, Social-Media-Kampagnen vor allem auf Twitter und durch Gutachten von renommierten Experten haben wir aufgezeigt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht kaum einen Nutzen bringt. Dafür schadet das Gesetz dem Gesundheitswesen und den Betroffenen enorm: Der derzeitige Fachkräftemangel verschärft sich durch die Betretungsverbote und die Unzufriedenheit wächst, da nicht-geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilweise horrende Summen zahlen müssen, um ihr Recht auf individuelle Impfentscheidung zu wahren.

Nun haben wir eine Einladung vom Gesundheitsausschuss erhalten, um dort am Mittwoch, den 12. Oktober 2022 ab 14:15 Uhr, als Sachverständiger unsere Expertise einzubringen!

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #22 lesen