Covid-19-Impfung bei Kindern und Jugendlichen

Im Sommer 2021 wurde die Covid-19-Impfung für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren etabliert, im Dezember 2021 auch für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren. Dabei war die Studienlage stets eindeutig: Kinder und Jugendliche brauchen keine Covid-19-Impfung. Dies hat ÄFI veranlasst, das Thema in verschiedenen Videos und Seminaren ausführlicher zu behandeln. 

Im April 2023 ist die STIKO schließlich zurückgerudert und hat aufgrund der „Seltenheit schwerer Verläufe” die allgemeine Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zurückgenommen. Hier finden Sie alle Beiträge zum Thema. 

Interview mit Dr. Steffen Rabe bei INFO3

Zur Frage der Covid-19-Impfung bei Kindern hat der Sprecher unseres Vorstands, Steffen Rabe, der Zeitschrift info3 im Mai 2021 ein Interview gegeben: "Dass wir Kinder impfen müssen, ist ein Mythos". Wir haben Ihnen dieses Interview mit freundlicher Genehmigung des Verlags zum Download eingestellt. 

Covid-19: Impfstoffe, Impfpflicht und Immunitätsnachweis. Ein Positionspapier.

Im Februar 2021 veröffentlichten wir erstmals ein Positionspapier zur Wirksamkeit und Sicherheit bis dahin eingesetzten Covid-19-Impfstoffe, zu einer bereits damals angedachten Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen, zur Impfung von Kindern, Jugendlichen und Schwangeren sowie zu möglichen "Privilegien" für Geimpfte und einen europäischen Covid-19-Impfpass. Hier ist die im März 2021 aktualisierte Stellungnahme im Wortlaut (auf die das Redaktionsnetzwerk Deutschland sowie die Bayerische Gemeindezeitung hinwiesen): 

Die verantwortungsvolle Entwicklung wirksamer Impfstoffe ist ein wichtiger Baustein internationaler Strategien gegen jedwede Epidemie oder Pandemie. Derartige Impfstoffe sollten weltweit Menschen, die sich damit schützen wollen, zugänglich sein.

Impfungen sind vorbeugende Maßnahmen an gesunden Menschen. Sie müssen daher grundsätzlich höheren Anforderungen an Wirksamkeit und Sicherheit genügen als z. B. Medikamente zur Therapie von Erkrankungen, bei denen ein bestehender Leidensdruck unter Umständen gewisse Behandlungsrisiken rechtfertigen kann.

Quellen:

Deutscher Ethikrat et al., 9. November 2020
Kassenärztliche Bundesvereinigung, 2020
Kimpel & Geldmacher, 2019
Hans Kluge, 4. März 2021 (WELT)
Pharmazeutische Zeitung, 2021a
Pharmazeutische Zeitung, 2021b
Pinschewer, 2017
Robert Koch-Institut, 2021a
Robert Koch-Institut, 2021b
Spektrum, 17. Februar 2021
ZDF, 7. Januar 2021
DIE ZEIT, 23 Februar 2021