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Petition "Deutschland braucht keine Impfpflicht"

Am 13. Mai startete der Verein eine Petition "Deutschland braucht keine Impfpflicht". Hier die Begründung dafür: 

Seit Jahren fordern einige Politiker und Ärztefunktionäre die Einführung einer Impfpflicht. Nachdem sich nun auch der Bundesgesundheitsminister und die Familienministerin für eine Masern-Impfpflicht in Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen ausgesprochen haben, ist in absehbarer Zeit mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative zu rechnen, die zumindest diese Impfpflicht juristisch festschreiben will.

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Presseerklärung: Blinder Aktionismus.

Ärzteverband lehnt den Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Masern-Impfpflicht entschieden ab

6. Mai 2019. Der Verein „Ärzte für Individuelle Impfentscheidung e. V.“ lehnt den am 4. Mai präsentierten Gesetzentwurf des Gesundheitsministers Jens Spahn für eine Impfpflicht gegen Masern ab. „Der Gesetzentwurf ist blinder Aktionismus, der die Faktenlage völlig verkennt und ignoriert“, sagt der Kinder- und Jugendarzt Michael Friedl, Vorstand des rund 600 Ärzte umfassenden Verbandes. „Eine solche Impfpflicht geht an den Ursachen der gegenwärtigen Masernausbrüche vorbei, ist unverhältnismäßig und überdies verfassungswidrig.“

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Offener Brief an alle Abgeordneten von Bund und Ländern zur beabsichtigten Masern-Impfpflicht

Am 22. April 2019 schrieb der Verein einen Offenen Brief an sämtliche Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie der Länderparlamente: 

Impfpflicht in Deutschland: unbegründet, verfassungsrechtlich bedenklich, kontraproduktiv
Zehntausende haben seit dem 2. April 2019 eine Petition gegen eine Impfpflicht unterzeichnet

Sehr geehrte Abgeordnete,

Bundesgesundheitsminister Spahn und Bundesfamilienministerin Giffey haben eine Gesetzesinitiative zur Einführung einer Impfpflicht gegen Masern angekündigt. Auch immer mehr Bundesländer kündigen an, Maßnahmen zu treffen, die den Besuch von Kindertagesstätten von einer Impfung gegen Masern und ggf. andere Erkrankungen abhängig machen.

Wir warnen vor der Einführung einer direkten oder indirekten Impfpflicht in Deutschland und möchten Ihnen eine realistische Grundlage für Ihre Entscheidung als Abgeordnete vermitteln.

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Presseerklärung: Eine Impfpflicht ist bei Masern nicht die Lösung

31. März 2019.

Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ weiß sich darin mit namhaften Wissenschaftlern und Impf-Experten einig

Fehlende Wirksamkeit
Die Zahlen sind eindeutig: 97 Prozent der Eltern in Deutschland – so die offiziellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts – lassen ihre Kinder freiwillig mindestens einmal gegen Masern impfen. Diese Zahl ist seit Jahren konstant und widerlegt jede Behauptung von Impfmüdigkeit oder sinkender Impfbereitschaft. Mehr noch: Damit liegt die Durchimpfungsrate für Masern in Deutschland deutlich und seit Jahren über der in anderen Ländern Europas, die eine Masernimpfpflicht schon seit vielen Jahren eingeführt haben (z. B. Bulgarien, Kroatien, Polen, Tschechien, Ungarn). Die Effektivität einer Impfpflicht ist damit mehr als fraglich.

Die Impfpflicht – rechtliche Aspekte

Jede Impfung ist faktisch und auch juristisch eine Körperverletzung. Bei der Impfung eines Kindes geschieht das darüber hinaus an jemandem, für den andere – in der Regel die Eltern – das Sorge- und Bestimmungsrecht innehaben. Dies setzt dem Staat enge Grenzen, gegen den Willen des Einzelnen oder der Eltern, Impfungen verpflichtend vorzuschreiben.

Das deutsche Grundgesetz – verfasst unmittelbar nach dem Ende einer Zeit furchtbarster, von staatlichen Stellen dekretierten medizinischen Zwangsmaßnahmen – schützt die körperliche Unversehrtheit jedes Menschen an prominentestmöglicher Stelle, nämlich schon im Artikel 2, in dem es heißt: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." (Grundgesetz Art. 2, Absatz 2). Und nur wenig später, in Artikel 6, wird festgeschrieben: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." (Grundgesetz Art. 6, Absatz 2).