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2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg wieder eingesetzt

Das Wissenschaftsministerium in Baden-Württemberg hat umgehend auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim vom 17. Dezember (wir berichteten) reagiert und eine neue Verordnung aufgelegt. Damit wird 2G an den Hochschulen mit sofortiger Wirkung wieder eingeführt und gleichzeitig festgelegt, wie ungeimpfte Studierende trotzdem am Studium teilhaben sollen. 

Demnach müssen die Hochschulen sicherstellen, dass 

  • zeitgleich ein digitaler Zugang zu den Veranstaltungen gewährleistet ist 
  • eine digitale Aufzeichnung unverzüglich im Anschluss an die Veranstaltung verfügbar gemacht wird 
  • schriftliche Unterlagen, die den Lehrstoff beinhalten, vor oder unverzüglich im Anschluss an diese Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden 
  • ähnliche Angebote in Kombination die "Studierbarkeit" auch für ungeimpfte Studierende gewährleisten. 

Der Kläger behält sich weitere juristische Schritte gegen diese Neuregelung vor.

Quellen:

SWR, 20. Dezember 2021

Novavax vor der Zulassung – ein Beitrag zur Einordnung

von Steffen Rabe

Mit Novavax steht jetzt in Europa erstmals ein Impfstoff vor der Zulassung, der keine mRNA-Technologie verwendet. Er ist entgegen den medialen Behauptungen aber definitiv kein "Tot-Impfstoff", auch wenn diese Verwirrung vom aktuellen Gesundheitsminister aus reinen Marketing-Gründen zumindest billigend in Kauf genommen wird.

Technologie
Novavax ist ein so genannter Proteinimpfstoff, d.h. er verimpft direkt das (gentechnisch hergestellte, "rekombinante") Spike-Protein des ursprünglichen SARS-CoV-2 (Wuhan-Hu-1).

Da Proteine als Antigen nicht ausreichend wirksam sind, wird ein Wirkverstärker eingesetzt, den Novavax selbst entwickelt hat und der bis jetzt in keinem anderen Impfstoff verwendet wird ("Matrix-M", saponin-basiert). Dieses Adjuvans wird mit dem Spike-Protein in Nanopartikeln zusammengefügt (Dunkle 2021).

Quellen:

Karl Lauterbach, 24. November 2021

Dunkle et al., 2021

Deutsches Ärzteblatt, 17. Dezember 2021

2G an Hochschulen in Baden-Württemberg außer Vollzug gesetzt

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat einem Normenkontrollantrag des Rechtsanwalts Bernhard Ludwig aus der Kanzlei Keller & Kollegen in Stuttgart stattgegeben. Damit wurde die 2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg zumindest vorläufig außer Kraft gesetzt. Ungeimpfte Studierende dürfen demnach negativ getestet weiterhin an Präsenzveranstaltungen teilnehmen. 

Aus der Vorschrift des Wissenschaftsministeriums, so das Gericht, gehe nicht hervor, welche Vorkehrungen Hochschulen treffen müssen, damit nicht-immunisierte Studierende am Studienbetrieb teilnehmen können. Außerhalb der Hochschule, bei privaten Treffen und Veranstaltungen, bleibt 2G jedoch bestehen.  

Der Beschluss ist nicht anfechtbar. 

"Auch wenn die 2-G-Regelung an Hochschulen zunächst „nur“ am Bestimmtheitsgebot insofern scheitert, als nicht geregelt wurde, wie ein Distanzstudium ohne Nachteile möglich ist, etwa durch Internetzugang bzw. Übertragung oder Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen, ist es doch ein erster wichtiger Teilerfolg, der die derzeitige 2-G-Regelung an den Hochschulen vorläufig aussetzt", kommentiert Bernhard Ludwig von der Kanzlei Keller & Kollegen. "Es ist jetzt aber klar, dass mittels 2G der Berufszugang im Sinne eines erfolgreichen Abschlusses des Semesters für nicht-immunisierte Studierende nicht gefährdet werden darf. Im Grundsatz muss ein chancengleicher Zugang zum Studium gewährleistet werden. Ob unter dieser Maßgabe 2G an Hochschulen praktikabel und rechtlich zulässig umsetzbar wäre, bleibt abzuwarten und ggf. erneut gerichtlich zu überprüfen."

Das Verfahren gehörte zu denjenigen, die wir mit den bei uns eingegangenen Spendengeldern unterstützt haben. 

Quellen:

Beschluss des Gerichts, 17. Dezember 2021

Berichte bei 
BILD, 17. Dezember 2021
Stuttgarter Zeitung, 17. Dezember 2021
Südwestrundfunk, 20. Dezember 2021

Corona-Impfung für Kinder – ist das wirklich nötig?
Dr. Stefan Schmidt-Troschke bei KLARTEXT von Servus TV

Unser Vorstandsmitglied Dr. med. Stefan Schmidt-Troschke war zu diesem Thema Gast in der Live-Diskussionssendung KLARTEXT bei Servus TV, neben Prof. Dr. med. Timo Ulrichs. Sie können die Sendung vom 15. Dezember 2021 hier im Web-Archiv nachschauen. 

 

Impfpflicht für alle – bitter nötig oder überflüssig?
Dr. Steffen Rabe bei einer Live-Diskussion im Deutschlandfunk

Der Sprecher unseres Vorstands, Dr. med. Steffen Rabe, war am 15. Dezember 2021 Teilnehmer einer Live-Diskussionsrunde beim Deutschlandfunk. Hier können Sie die Sendung nachhören.