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Newsletter #19 – Tag der Entscheidung

Deutschland steht am Scheideweg.

Wie wir bereits in Newsletter #17 berichteten, sollen am Donnerstag, den 8. September 2022, umfassende Änderungen am Infektionsschutzgesetz vorgenommen werden, um im Herbst und Winter rigorose Maßnahmen gegen SARS-CoV-2 ergreifen zu können.

Gleichzeitig wurde diese Woche den von Biontech/Pfizer und Moderna nur an acht (!) Mäusen getesteten BA.4 / BA.5 Omikron-Impfstoffen in den USA von der amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) eine Zulassung erteilt. In Europa sieht es ähnlich aus: Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat am Donnerstag, den 1. September, die Zulassung der Omikron BA.1-Impfstoffe der Pharmaunternehmen empfohlen, womit eine Zulassung durch die EU nur noch zur Formsache wird. Immerhin wurden diese Impfstoffe an einigen Hundert Menschen getestet.

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #19 lesen

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Medienecho zu unserer Pressemitteilung über die Entscheidung des BVerfG zum Masernschutzgesetz

Unsere Pressemitteilung stieß bei zahlreichen Online-Medien auf Resonanz: darunter WELT, SPIEGEL, ZEIT, FOCUS oder WN. Zitiert wurde unter anderem:

«Das sogenannte 'Masernschutzgesetz' missachtet das Kindeswohl auf eklatante Weise», erklärte der ärztliche Geschäftsführer und Sprecher, Alexander Konietzky. «Eltern, Ärztinnen und Ärzte werden praktisch gezwungen, Kinder in unseren Augen verfassungswidrigen Maßnahmen auszusetzen, von den medizinischen Folgen ganz zu schweigen.»

Die FAZ hat uns zwar nicht namentlich in ihrem Beitrag erwähnt, dafür aber das Pressefoto von unserem Vorstandsmitglied Michael Friedl sowie Sandra Blum (IFI e. V.) beim Einwurf der Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe genutzt.

Das BVerfG hat fertig!

ÄFI -Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky

Das BVerfG hat fertig!

Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands
Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands

Newsletter #18 – Masernimpfpflicht: Kinder und Eltern schauen in die Röhre

Trotz ohnehin hoher Quoten bei Erstimpfung (97,1 %) und Zweitimpfung 
(92,8 %) hat das Bundesverfassungsgericht heute das „Masernschutzgesetz“ samt den darin vorgesehenen Zwangsmaßnahmen durchgewinkt. Dabei ließ es zahlreiche Fragen unbeantwortet. Kinder und Eltern, aber auch Ärztinnen und Ärzte sowie die Beschäftigten in Gemeinschaftseinrichtungen sind die Leidtragenden.

Am 1. März 2020 trat das „Masernschutzgesetz“ der Bundesregierung in Kraft. Es sieht eine Masern-Impfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen vor. Seither galt eine mehrfach verlängerte  verschiedene Übergangsfrist für den Nachweis einer Masern-Immunität. Heute hat das BVerfG seinen Beschluss vom 21.07.2022 über mehrere Verfassungsbeschwerden von gemeinsam sorgeberechtigten Eltern sowie ihrer minderjährigen Kinder veröffentlicht.

Quellen:

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Masernimpfpflicht: Kinder und Eltern schauen in die Röhre

Trotz ohnehin hoher Quoten bei Erstimpfung (97,1 %) und Zweitimpfung (92,8 %) hat das Bundesverfassungsgericht heute das "Masernschutzgesetz" samt den darin vorgesehenen Zwangsmaßnahmen durchgewinkt. Dabei ließ es zahlreiche Fragen unbeantwortet. Kinder und Eltern, aber auch Ärztinnen und Ärzte sowie die Beschäftigten in Gemeinschaftseinrichtungen sind die Leidtragenden.

Masernimpfpflicht: Kinder und Eltern schauen in die Röhre Bild: Sherry Young, Adobe Stock