Über all den Corona-Hiobsbotschaften könnte man ein anderes Thema fast übersehen: das Auslaufen der Übergangsregelung zur Masernimpfpflicht für Kinder und Jugendliche sowie Menschen, die in Kindertagesstätten, als Tagesmutter oder in Schulen tätig sind. Sie erinnern sich? Im „Masernschutzgesetz“, das am 1. März 2020 in Kraft trat, war eine Übergangsfrist vorgesehen, dass Kinder, die bis dahin in einer KiTa oder Schule angemeldet waren, den ausreichenden Masernschutz noch bis zum 1.7.2021 und dann – als Verlängerung aufgrund der Überlastung der Gesundheitsämter durch die Corona-Krise – bis zum 31.12.2021 nachreichen können.
Weil sich damit doch einige Fragen verbinden, haben wir diese nun unserem juristischen Beistand, Rechtsanwalt Jan Matthias Hesse von der Kanzlei Keller & Kollegen in Stuttgart gestellt und als Video auf unserer Webseite und in unseren sozialen Medien (Instagram, Youtube, Odysee) veröffentlicht: