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Newsletter #24 – Impfpflicht: Wie geht es nun weiter?

Inzwischen hat auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das Auslaufen der Impfpflicht im Gesundheitswesen zum Jahresende bestätigt. Seine Begründung lässt allerdings aufhorchen: Angesichts der neuen sich ausbreitenden Virusvariante BQ1.1 sei nicht mehr davon auszugehen, dass eine Impfung Dritte vor einer Infektion schützt. Die Begründung für die Teil-Impfpflicht sei damit obsolet.

Nicht so eindeutig ist die rechtliche Situation für laufende Bußgeldverfahren: Anknüpfungspunkt des Bußgeldverfahrens in Bezug auf die einrichtungsbezogene Impf- und Nachweispflicht ist in der Regel der Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand: innerhalb der vom Gesundheitsamt gesetzten Frist keinen der gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise vorgelegt zu haben.

Quellen:

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Rechtliche Hinweise zum Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Die in § 20a IfSG geregelte COVID-19-Impf- bzw. Nachweispflicht läuft zum 31.12.2022 aus und wird nicht verlängert. Zwar sind Behörden und Gerichte nicht verpflichtet, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. Laufende Bußgeldverfahren werden jedoch nicht zwangsläufig eingestellt.

Inzwischen hat auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das Auslaufen der Impfpflicht im Gesundheitswesen bestätigt. Seine Begründung lässt allerdings aufhorchen: Angesichts der neuen sich ausbreitenden Virusvariante BQ.1 sei nicht mehr davon auszugehen, dass eine Impfung Dritte vor einer Infektion schützt. Die Begründung für die Teil-Impfpflicht sei damit obsolet.

Quellen:

zdfheute, 23. November 2022

BR, 30. November 2022

 

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Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird nicht verlängert

Das Aus für die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Jahresende scheint beschlossene Sache zu sein. Begründet wird dies mit einer neuen Virus-Variante. Dass spätestens mit dem Auftreten von Omikron - und damit deutlich vor Inkrafttreten der Impfpflicht - schon kein relevanter Fremdschutz durch die Impfung vermittelt wurde, wird dabei unter den Tisch gekehrt.

WHO-Studie zur Immunität bestätigt: Einrichtungsbezogene Impfpflicht entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage

Bereits seit einigen Monaten steht die im Dezember 2021 beschlossene und seit März 2022 geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht zunehmend in der Kritik. Wissenschaftler wie auch Politiker sprechen sich für ein vorzeitiges Ende noch vor Auslaufen des Gesetzes zum 31. Dezember 2022 aus. Bußgelder, Fachkräftemangel und mögliche Impfnebenwirkungen – all dies wäre vermeidbar gewesen. Denn wie eine neue Studie mit hochkompetenter Besetzung nun zeigt, sind die Grundimmunisierung sowie die Auffrischungsimpfung zum Schutz vor Ansteckung in vielen Fällen nicht notwendig gewesen.

„Die Höhe und Dauer des durch eine hybride Immunität vermittelten Schutzes ist inzwischen deutschland- wie weltweit von vorrangigem Interesse, da die Mehrheit der Bevölkerung mindestens eine Infektion durchgemacht hat“, schreibt das Robert Koch-Insititut (RKI) in seinem Monatsbericht vom 3. November 2022 über die neue Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Quellen:

Robert Koch-Institut, 3. November 2022

Bobrovitz et al., 2022

 

Download:

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Natürliche Immunität sticht Impfung aus

ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky

Natürliche Immunität sticht Impfung aus

Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands
Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands

Quellen:

RKI-Monatsbericht, 3. November 2022


Weiterführend:

ÄFI Podcast-Folge #13, 11. November 2022

Textbeitrag zur WHO-Studie, 17. November 2022

Newsletter #23 – „Kitas waren nie Treiber der Pandemie“

Kinder und Jugendliche müssen geschützt werden, darin sind sich wohl alle Experten einig. Die Frage ist aber: wovor eigentlich?

Am Mittwoch, den 2. November 2022, hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach zugegeben, dass die Schließung von Kitas „nicht notwendig“ gewesen sei, da Kitakinder (unter 5-jährige) nie Treiber der Pandemie waren. Das sind die Ergebnisse der Corona-Kita-Studie. Die Inzidenz war in dieser Altersgruppe seit Beginn der Pandemie konstant niedrig.

Quellen:

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Keine Impf-Werbung für Kinder!

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In jüngster Zeit nimmt die Werbung zu, die Kinder direkt für die COVID-19-Impfung anspricht oder in der Kinder als Botschafter eingesetzt werden. Dieser Trend ist in jeder Hinsicht bedenklich: Die Entscheidung für oder wider eine Impfung setzt neben Information auch persönliche Reife und Entscheidungsfähigkeit voraus. Die Ärztinnen und Ärztinnen für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) fordern einen Verzicht auf solche Werbung.

Ein kleines Mädchen setzt die Plastikspritze auf die Ampulle, die mit „COVID-19“ beschriftet ist, um eine Injektion vorzubereiten. Das Rollenspielset im Angebot eines bundesweit bekannten Discounters richtet sich je nach Ausführung an Kinder im Alter ab „1,5 bzw. 3 Jahren“.

Verwaltungsgericht Aachen entscheidet: Entschädigungszahlung bei quarantänebedingtem Verdienstausfall auch für Nicht-Geimpfte

In § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist die Entschädigungszahlung im Falle einer Quarantäne geregelt. Bisher galt, nur wer geimpft ist, hat Anspruch aufdiese Entschädigung für Verdienstausfall nach dem IfSG. Denn in § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG heisst es, dass eine Entschädigung nicht erhält, wer durch die Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung die Absonderung (Quarantäne) habe vermeiden können. Doch das Verwaltungsgericht Aachen hat aufgrund der Klage einer Arbeitnehmerin (19.09.2022) den umstrittenen Paragraphen auf den Prüfstand gestellt und ist zu einem bedeutenden Ergebnis gekommen:

„Es kann offenbleiben, ob der Arbeitnehmer über eine Schutzimpfung verfügte oder nicht. Denn jedenfalls hätte er die Absonderung durch eine Schutzimpfung gegen das SARS-CoV-2 Virus nicht vermeiden können.“

Quellen:

Justiz-online, 19. September 2022
Kanzlei Rohring, 30. Oktober 2022

ÄFI im Gesundheitsausschuss zu Impfnebenwirkungen

ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky

ÄFI im Gesundheitsausschuss zu Impfnebenwirkungen

Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands
Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands

ÄFI im Gesundheitsausschuss zum Fremdschutz

ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky

ÄFI im Gesundheitsausschuss zum Fremdschutz

Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands
Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands