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ÄFI fordert: STIKO muss Impf-Empfehlungen der Realität anpassen

Corona spielt im aktuellen Infektionsgeschehen nur noch eine Nebenrolle. Neue Studien weisen bei Re-Infektion auf die Überlegenheit natürlicher Immunität gegenüber einer Impfung hin. Selbst für Risikogruppen ist das Risiko, zu versterben, nach einer SARS-CoV-2-Impfung erhöht. In einem Brief hat ÄFI die STIKO aufgefordert, ihre Impf-Empfehlungen der neuen Situation anzupassen.

Quellen:

ScienceImmunology, 22. Dez. 2022

 

Download:

Brief als PDF herunterladen

 

Masernimpfpflicht: Kinder und Eltern schauen in die Röhre

Trotz ohnehin hoher Quoten bei Erstimpfung (97,1 %) und Zweitimpfung (92,8 %) hat das Bundesverfassungsgericht heute das "Masernschutzgesetz" samt den darin vorgesehenen Zwangsmaßnahmen durchgewinkt. Dabei ließ es zahlreiche Fragen unbeantwortet. Kinder und Eltern, aber auch Ärztinnen und Ärzte sowie die Beschäftigten in Gemeinschaftseinrichtungen sind die Leidtragenden.

Masernimpfpflicht: Kinder und Eltern schauen in die Röhre Bild: Sherry Young, Adobe Stock

Neue Erkenntnisse spielen für Verfassungsgericht keine Rolle

Das Bundesverfassungsgericht nimmt eine weitere Verfassungsbeschwerde zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht zur Entscheidung an. 14 Beschwerdeführende aus allen Teilen Deutschlands hatten das Gericht angerufen. Unterstützung erhielten sie von dem Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI). Die Begründung des Gerichts: Keine Aussicht auf Erfolg.

Nachdem das BVerfG erstmals am 27. April Klagen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgewiesen hatte, ließ das Gericht nun eine Verfassungsbeschwerde unter Berufung auf ebenjene Entscheidung gar nicht erst zu. Die Beschwerde „habe keine Aussicht auf Erfolg“, heißt es in dem Beschluss ohne weitere Begründung.

Quellen:

Presseportal, 24. Juni 2022

Schlag ins Gesicht für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen

Berlin, 19. Mai 2022

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag erste Klagen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich abgewiesen. Dabei berief sich das Gericht entgegen aller wissenschaftlicher Erkenntnis in erster Linie auf den Fremdschutz. Ebenfalls ließ das Gericht unberücksichtigt, dass keiner der aktuellen COVID-Impfstoffe eine Ansteckung substanziell verhindert. Für die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI), die in dem Verfahren als sachkundiger Dritter eine Stellungnahme abgegeben hatten, ist das Urteil auch eine Niederlage für den Rechtsstaat.

Seit dem 15. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Nachdem das BVerfG bereits vor diesem Termin zahlreiche Verfassungsbeschwerden und Eilanträge gegen die Regelung abgewiesen hatte, bestätigte es nun diese Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Ärzteverein fordert Antworten von politischen Parteien

Berlin, 23. Februar 2022

Der Verein „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ äußert in offenen Briefen, die an SPD, CDU/CSUGrüne und Linke verschickt und auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht wurden, deutliche Kritik am Verhalten der jeweiligen Parteispitzen in der Frage der Impfpflicht.

Im Fokus der Kritik steht die dürftige medizinische Argumentation für eine allgemeine wie eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, wie sie in der Orientierungsdebatte deutlich wurde und im öffentlichen Diskurs seither dominiert. Vielfach wird von SPD, CDU/CSU, Grünen, LINKE und ihren führenden Vertretern unter Verkürzung oder bewusst verzerrender Darstellung der medizinischen Lage argumentiert.