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Politik

Die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. sind in der Vergangenheit bereits durch verschiedene Aktionen und Kampagnen aber auch Verfassungsbeschwerden zur Masern- und COVID-19-Impfpflicht politisch aktiv geworden. Hier können Sie alle Beiträge zum Thema Politik chronologisch geordnet nachlesen.

Pandemie und Impfpflicht - eine Podiumsdiskussion online (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN)

Freitag, den 25. Februar 2022, Beginn 19:30 Uhr

Gäste:

Toni Schuberl: Rechtsanwalt, Rechtspolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion
Jan Matthias Hesse: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
Dr. Jost Deerberg: Kinderarzt in Hamburg, Vorstandsmitglied Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.
Dr. Alexandra Maurer: Hausärztin, Bad Tölz
Moderation - Thomas Maurer: Hausarzt Bad Tölz, OV Grüne Bad Tölz

Statement an die Politik

Statement an die Politik

Dr. med. Stefan Schmidt-Troschke
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Mitglied des Vorstands
Dr. med. Stefan Schmidt-Troschke
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Mitglied des Vorstands

Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zur einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht

Am 26. Januar 2022 wurde der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) vom Bundesverfassungsgericht neben zehn weiteren Institutionen als sachkundige Dritte zum Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 angefragt, um Stellung zu folgenden Fragen zu beziehen:

  1. Inwiefern trifft die Annahme aktuell (noch) zu, dass hochaltrige Menschen und Personen mit akuten oder chronischen Grundkrankheiten ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere COVID-19- Krankheitsverläufe haben?
  2. Inwiefern trifft die Annahme aktuell (noch) zu, dass bestimmte Personengruppen weniger gut auf eine COVID-19-Impfung ansprechen und deshalb ein höheres Risiko tragen, sich – trotz Impfung – mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren?
  3. Inwiefern trifft die Annahme aktuell (noch) zu, dass sich geimpfte und genesene Personen seltener mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren und sie, wenn sie trotz Impfung infiziert werden, weniger bzw. für einen kürzeren Zeitraum infektiös sind?

Verfassungsbeschwerde und Eilantrag gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Berlin, 10. Februar 2022

Am 08. Februar 2022 hat eine ausgewählte Gruppe von 14 Beschwerdeführerenden eine Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingelegt, die zum 15.03.2022 gelten soll. Die Klägerinnen und Kläger werden unterstützt durch die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI).  

Die 14 Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer kommen aus allen Teilen Deutschlands. Bei der Gruppe handelt es sich vor allem um Ärztinnen und Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen, die in Krankenhäusern beschäftigt oder in eigener Praxis selbstständig tätig sind. Ein Arzt eines Universitätsklinikums ist ebenso dabei, wie ein Oberarzt, der auf einer Covid-19-Isolierstation arbeitet, und eine Ärztin, die als Gutachterin für den Medizinischen Dienst tätig ist. Ein Krankenpfleger, eine Zahnärztin und ein Studierender vervollständigen die Gruppe. Sie alle wenden sich aus je unterschiedlichen persönlichen Gründen gegen die Covid-19-Impfpflicht. Sie eint die Ablehnung einer staatlichen Impfpflicht und das Anliegen der Wahrung einer selbstbestimmten individuellen Impfentscheidung.

Ist die Corona-Impfpflicht verfassungswidrig?

Ist die Corona-Impfpflicht verfassungswidrig?

Prof. Dr. Dr. Boehme-Neßler
Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Prof. Dr. Dr. Boehme-Neßler
Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg