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Tetanus: Aktualisierter Fachbeitrag gibt Antworten auf wichtige Fragen

Die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) haben ihren Tetanus-Fachbeitrag aktualisiert. Eingeflossen sind auch Fragen, die Leser den ÄFI immer wieder stellen: wie Bagatellverletzungen zu einer Tetanus-Erkrankung führen können, wie die Häufigkeit von Tetanus-Fällen ohne Meldepflicht ermittelt wird, ob es einen Einzelimpfstoff gibt und welche Evidenz die Zulassungsstudien liefern. 

Bagatellverletzungen

Tatsächlich werden immer wieder Fälle berichtet, in denen keine offensichtliche Wunde zu einer Tetanus-Erkrankung geführt hat. Das löst verständlicherweise immer wieder Verwunderung aus, denn das Bakterium C. tetani sollte nur unter anaeroben Bedingungen Toxine produzieren und so die Erkrankung auslösen können. Doch die Lösung ist schnell gefunden: Tiefere Gewebsschichten und abgestorbenes Gewebe können ebenfalls einen geringen Sauerstoffgehalt aufweisen. Dafür ist somit keine Wunde nötig, das Risiko ist jedoch selbstredend ungleich höher mit Wunde.

Tetanus-Inzidenz

Es ist richtig, dass Tetanus eine der wenigen impfpräventablen Erkrankungen ist, für die keine bundesweite Meldepflicht besteht. Belastbare Daten zur Häufigkeit von Tetanus fehlen somit. Abgeleitet werden kann die Häufigkeit von Tetanus-Fällen nur über die Statistik der Krankenhauspatienten des Statistischen Bundesamtes. In den letzten Jahren gab es demnach nie mehr als 15 Krankenhauspatienten mit einer Tetanus-Hauptdiagnose. Von 2000 bis 2023 gab es keinen Todesfall im Krankenhaus aufgrund von Tetanus bei den Unter-35-Jährigen. Über die Häufigkeit von unerkannten Fällen kann keine Aussage getroffen werden.

Abbildung: Krankenhauspatienten (Entlassene und Verstorbene) mit Tetanus (alle ICD-Codes) nach Altersgruppen in Deutschland von 2000 bis 2023 (Statistisches Bundesamt, 2025)

Tetanus-Einzelimpfstoff

Seit Mitte 2024 sind zwei neue Tetanus-Impfstoffe zugelassen, davon ein Einzelimpfstoff. Der Einzelimpfstoff (Tetana Injektionssuspension®) stammt von einem polnischen Hersteller und wurde direkt durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zugelassen. Die Zulassung ging (auch auf Nachfrage an den Hersteller) jedoch nicht mit einer Marktverfügbarkeit einher. Somit muss bei Bedarf weiterhin ein Einzelimpfstoff importiert (z. B. aus den Niederlanden oder Italien) und im Unlicensed Use, der mit besonderen Aufklärungs- und Haftungsbedingungen einhergeht, verimpft werden. Zu beiden 2024 neu zugelassenen Impfstoffen finden sich im Fachbeitrag die Tabellen zu Inhaltsstoffen und Nebenwirkungen.

Die Zulassungsstudien

Wie bereits zuvor im Fachbeitrag erläutert, stammt die Evidenz zur Tetanus-Impfung vor allem aus Immunogenitätsstudien. Dies gilt ebenfalls für die Zulassungsstudien. ÄFI hat sich die Daten genauer angeschaut und im Fachbeitrag aufgeschlüsselt. Zusammengefasst liefern die Zulassungsstudien beeindruckend hohe Zahlen an Probanden mit schützenden Antikörpern, die i. d. R. nahe 100 % liegen. Diese halten zumeist auch 5 bis 10 Jahre konstant an. Unabhängig von den Zulassungsstudien konnten einige Forscher sogar zeigen, dass die Antikörperspiegel nach der Grundimmunisierung im Kindes- und Jugendalter ein Leben lang anhalten.

Dabei darf jedoch nicht vergessen werden, dass Antikörpermessungen keinen ausreichenden Ersatz für den Nachweis der klinischen Wirksamkeit (direkte Verringerung von Erkrankungen, Hospitalisierungen und Todesfällen) darstellen. Selbst die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat festgestellt, dass Erkrankungen trotz ausreichend hoher Antikörperspiegel aufgetreten sind. Woran dies liegt, ist unklar.

In aller Ausführlichkeit finden sich die Zulassungsstudien im aktualisierten Tetanus-Fachbeitrag.

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