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  • Covid-19-Impfung

Offener Brief an die Regierungen der Bundesländer

Den folgenden offenen Brief haben wir aufgrund der am Freitag, den 16. September, stattfindenden Abstimmung im Bundesrat über die Änderung des IfSG an die Regierungen der Bundesländer geschickt. Sie können den Brief hier als PDF herunterladen und in den sozialen Medien mit dem Hashtag #ifsgehtSOgarnicht teilen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Freitag, den 16. September, wird die Regierung Ihres Bundeslandes gemeinsam mit den anderen Ländern im Bundesrat darüber entscheiden, ob das in der vergangenen Woche vom Bundestag beschlossene Infektionsschutzgesetz Geltung erlangt und welche Regeln für den Herbst und Winter gelten werden.

Wir haben uns intensiv mit der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes befasst und fordern Sie auf: Stimmen Sie ihr so nicht zu!

Erlauben Sie uns, Ihnen die Gründe dafür zu erläutern:

Was wir derzeit wissen und für die kommenden Monate absehen können, ist:

  • Omikron stellt den Übergang von der Pandemie zur Endemie dar. Die Verläufe der allermeisten Erkrankungen sind extrem mild, eine COVID-Infektion ist unter Omikron kaum von einem grippalen Infekt zu unterschieden (warum das so ist, erklären wir hier in unserer medizinischen Stellungnahme zum IfSG genauer).
  • Neue, gefährlichere Varianten sind nicht in Sicht und aufgrund des Verlaufs pandemischer Erkrankungen auch sehr unwahrscheinlich.
  • Die derzeit verfügbaren „neuen“ Impfstoff-Varianten sind nur auf BA.1 angepasst, nicht auf BA.4 und BA.5. Allerdings kommt BA.1 laut dem RKI-Wochenbericht vom 25.8. in Deutschland praktisch nicht mehr vor. BA.5 herrscht mit 95% vor, es folgt BA.4 mit 3%. (RKI-Wochenbericht, 25. August 2022)

Was wir NICHT wissen, ist:

  • welches Risiko die neuen, an BA4 und BA5 angepassten Impfstoffe hinsichtlich Impfnebenwirkungen und langfristigen Folgen mit sich bringen (die Phase-III-Studien sind für diese Impfstoffe erst noch in Planung – diese Impfstoffe sind noch überhaupt nicht am Menschen getestet, aber dennoch bereits von der EMA zugelassen worden, was wir nicht nachvollziehen können!)
  • ob von diesen neuen Impfstoffen eine relevante Schutzwirkung ausgeht – denn schwere Verläufe spielen ohnehin eine weit geringere Rolle als im vergangenen Winter, und gegen Infektion und Weitergabe schützen die Impfstoffe bislang alle nicht.
  • Insbesondere die Äußerung von Herrn Lauterbach, er wisse, dass die angepassten Impfstoffe gegen Infektion (!) mit dem Virus schützen, entbehrt jeder Grundlage und wird von Fachleuten entsprechend als „wissenschaftlicher Unsinn“ eingestuft.
  • zu guter Letzt wissen wir nicht, ob im Herbst und Winter BA.4 und BA.5 nicht vielleicht durch eine noch mildere, sich aber rascher verbreitende Variante verdrängt wird (wie es dem natürlichen Verlauf von viralen Infektionskrankheiten entspricht)

Die vom Bundestag beschlossene Neufassung des Infektionsschutzgesetzes trägt diesen Argumenten keine Rechnung.

Wir halten die Maßnahmen zur Erhöhung des Impfdrucks für medizinisch wie rechtlich problematisch:

Dass Gastronomen und Kulturbetrieben zur Erleichterung der Kontrollierbarkeit die Möglichkeit für 2G-Zugangsregeln durch das Hausrecht gegeben werden soll, diskriminiert nicht vollständig geimpfte Menschen ohne jeden Sachgrund – denn die bisher eingesetzten Impfstoffe verhindern weder Infektion noch die Weitergabe des Virus. Experten wie Hendrik Streeck, Klaus Stöhr und Jonas Schmidt-Chanasit gehen davon aus, dass sich das nicht wesentlich ändern wird. Vielmehr wird die Ausnahme-Regelung für frisch Geimpfte entweder dazu führen, dass Menschen sich ohne medizinische Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit alle drei Monate impfen lassen, um von der Maskenpflicht entbunden zu werden – oder dazu, dass die Gastronomen gleich 2G als Vorgabe machen und Ungeimpfte völlig ausgeschlossen sind.

Dass die Festlegung von verbindlichen Präventivmaßnahmen für Gesundheitseinrichtungen in die Hände einer „Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe“ am RKI gelegt werden soll, die somit auch nach Auslaufen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine „de-facto-Impfpflicht“ im Gesundheitswesen einführen kann, widerspricht dem Willen des Bundestages, der die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht ohne Grund bis 31.12.2022 befristet hat und in dem es keine Mehrheit für ihre Verlängerung gibt.

Es sei noch mal darauf hingewiesen, dass die massiven Personalprobleme in den Krankenhäusern in den vergangenen Wochen und Monaten drei zentrale Ursachen haben: die Kündigung zahlreicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund unzumutbarer Arbeitsbedingungen, der Ausfall von geimpftem Personal aufgrund von Covid-Erkrankungen (sic!) und die Aussperrung ungeimpfter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gleichwohl dringend benötigt worden wären.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist unsinnig, schädlich und verletzt das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Sie muss abgeschafft werden – ohne Ersatzregelung durch die Hintertür!

Eine Verlagerung dieser Kompetenz an eine Kommission des RKI stellt eine Entmachtung des Bundestages dar, der für diese Entscheidungen die Befugnis behalten muss!

Dass die Neufassung darüber hinaus Kontakt-, Ausgangs- und Zugangsbeschränkungen (3G sowie über eine Neufeststellung der „epidemischen Lage nationaler Tragweite auch Lockdowns) weiterhin als mögliche Maßnahmen im Katalog belässt und zugleich die Voraussetzungen für die Feststellung der „epidemischen Lage“ nicht konkretisiert (es genügt die Benennung einer „ernsthaften Gefahr für die öffentliche Gesundheit“), öffnet Tür und Tor für weitere Einschränkungen bürgerlicher Freiheitsrechte, deren epidemiologische Unsinnigkeit und wirtschaftliche Schädlichkeit mittlerweile als erwiesen gelten muss.

Die Zuständigkeit für die konkrete Verordnung von Einschränkungen wird den Ländern übertragen – ohne dass jedoch klare Kriterien benannt werden, wann welche Maßnahmen gerechtfertigt seien. Das schafft nicht zuletzt für die Landesregierungen eine große Rechtsunsicherheit, mit zahlreichen Klagen wäre zu rechnen. Es droht ein Maßnahmen-Flickenteppich für Deutschland mit großer Verärgerung in der Bevölkerung – und der Schwarze Peter hierfür würde den Ländern zugeschoben, nicht dem Bund.

Das neue Infektionsschutzgesetz stellt die Weichen falsch, weil es nicht die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt rückt (wie wir das bei allen anderen vergleichbar schweren Infektionskrankheiten tun!), sondern den Staat als Überwacher von medizinisch wie verfassungsrechtlich fragwürdigen Einschränkungen bürgerlicher Freiheitsrechte etabliert. Zugleich ermächtigt es durch die Verlängerung der Gültigkeit zahlreicher Verordnungen, die zuvor an die Geltung der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ gebunden waren, das Bundesgesundheitsministerium zu Eingriffen, die der Gewaltenteilung widersprechen.

Überall in Europa haben Regierungen und Bevölkerung verstanden, was auch in Deutschland gilt: Es gibt keine Notwendigkeit mehr für die Aussetzung bürgerlicher Freiheitsrechte, für Zwangsmaßnahmen und Verpflichtungen auf fragwürdige medizinische Maßnahmen. COVID ist eine meist mild verlaufende Atemwegserkrankung geworden, die eindeutig der persönlichen Gesundheitsfürsorge jedes Einzelnen anheimgestellt werden kann und muss.

Beenden Sie am Freitag den gesundheitspolitischen Ausnahmezustand! Stellen Sie das Infektionsschutzgesetz zurück an den Platz, der ihm in Zeiten gesundheitspolitischer Normalität gebührt: den eines Not-Instruments in wirklichen Ausnahmezeiten.

Die Pandemie ist vorbei. Beenden Sie auch die Coronoia!

Wir bitten Sie um Würdigung dieser Argumente und stehen für Gespräche jederzeit gern zur Verfügung.

Für den Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung:
Dr. Alexander Konietzky, Ärztlicher Geschäftsführer

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