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  • Masern-Impfpflicht

Offener Brief an alle Abgeordneten von Bund und Ländern zur beabsichtigten Masern-Impfpflicht

Am 22. April 2019 schrieb der Verein einen Offenen Brief an sämtliche Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie der Länderparlamente: 

Impfpflicht in Deutschland: unbegründet, verfassungsrechtlich bedenklich, kontraproduktiv
Zehntausende haben seit dem 2. April 2019 eine Petition gegen eine Impfpflicht unterzeichnet

Sehr geehrte Abgeordnete,

Bundesgesundheitsminister Spahn und Bundesfamilienministerin Giffey haben eine Gesetzesinitiative zur Einführung einer Impfpflicht gegen Masern angekündigt. Auch immer mehr Bundesländer kündigen an, Maßnahmen zu treffen, die den Besuch von Kindertagesstätten von einer Impfung gegen Masern und ggf. andere Erkrankungen abhängig machen.

Wir warnen vor der Einführung einer direkten oder indirekten Impfpflicht in Deutschland und möchten Ihnen eine realistische Grundlage für Ihre Entscheidung als Abgeordnete vermitteln.

Weiterhin wollen wir Sie auf die problematische Rechtslage hinweisen und befürchten bei Einführung einer Impfpflicht einen nicht absehbaren Schaden für das so notwendige Vertrauen der Bevölkerung in Schutzimpfungen allgemein.

Zunächst die offiziellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts:

  • In den ersten Monaten 2019 lagen die Erkrankungsfälle an Masern deutlich unter denen von beispielsweise 2017 oder 2015 und weit unter dem Durchschnitt der Jahre seit 2001. In keinem Bundesland kam es in den vergangenen Jahren zu dem vielbeschworenen „ständigen Anstieg der Masernzahlen“.
  • In allen Bundesländern sind die Durchimpfungsraten für die erste Masernimpfung seit Jahren kontinuierlich angestiegen und liegen inzwischen bei durchschnittlich 97 Prozent. Für immer mehr Eltern ist es eine freiwillige Selbstverständlichkeit, ihre Kinder gegen Masern impfen zu lassen.
  • Schwankungen bei der Durchimpfungsrate für die (ohnehin überschätzte) zweite Masernimpfung sind keinesfalls Ausdruck von Impfverweigerung oder Impfmüdigkeit. Die meisten Eltern sind, wenn sie sorgfältig aufgeklärt werden, zu dieser zweiten Impfung bereit (in Sachsen ist sie ohnehin erst im Alter von 4 – 6 Jahren empfohlen). Eine angemessene Vergütung der Impfberatung würde hier viel helfen. 
  • In allen Bundesländern sind die Masern seit Jahren vor allem eine Erkrankung älterer Jugendlicher und Erwachsener. Eine Impfpflicht für diese Altersgruppe ist unrealistisch und wird auch von keiner relevanten gesellschaftlichen Gruppe gefordert. Hier hilft nur Aufklärung. Die aktuell diskutierte Maßnahme, den Besuch einer Kindertagesstätte mit einer Impfpflicht zu verbinden, betrifft die Altersgruppe der unter 6-Jährigen. Diese spielt in allen Bundesländern jedoch bei den Masern-Erkrankungen eine völlig untergeordnete Rolle.

Verschiedene Landtage (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen) versuchen nunmehr mit der Verknüpfung von Kinderbetreuung und Impfstatus eine Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen. Das uneingeschränkte Recht von Kindern auf einen Betreuungsplatz gemäß SGB VIII § 24, ist eine wesentliche sozialstaatliche Errungenschaft der letzten Jahrzehnte – es steht für die Chancengleichheit und Teilhabe von Kindern aller Bildungsschichten an frühkindlicher Förderung, ist eine wesentliche Säule elterlich gleichberechtigter Partnerschaften und in vielen Familien für die Berufstätigkeit beider Eltern unverzichtbar.

Dieses hohe Gut darf nicht leichtfertig und ohne Not angetastet und eingeschränkt werden, und eine rechtfertigende Not – das zeigen die offiziellen Zahlen zu Masern eindeutig – bestand und besteht in Deutschland nicht: In Brandenburg ist im Jahr 2019 noch kein einziger Masernfall gemeldet worden. Die Impfquoten sowohl für die erste, als auch für die zweite Masernimpfung liegen in der von der Weltgesundheitsorganisation geforderten Höhe. Von den Initiatoren wurde mit Impfraten der zweiten Masernimpfung in einem Alter argumentiert, in dem diese von der WHO, in anderen europäischen Ländern und z. B. auch in Sachsen offiziell noch gar nicht empfohlen ist.

Ob eine Impfpflicht die Durchimpfungsraten überhaupt erhöht, ist mehr als fraglich: In den meisten europäischen Ländern mit einer Masernimpfpflicht liegen die Impfquoten für die entscheidende erste Masernimpfung unter denen in Deutschland.

Weitere rechtliche Aspekte
Auch wenn Impfungen sinnvoll und vielfach notwendig sind, so stellen sie doch immer einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Menschen dar. Dieses hohe Rechtsgut ist neben dem des elterlichen Pflegeauftrags durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich geschützt. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages betont in zwei aktuellen juristischen Gutachten die hohen verfassungsrechtlichen Hürden der Einführung einer Impfpflicht sowohl bei Erwachsenen wie auch bei Kindern. Anders als bei der Pflichtimpfung gegen Pocken, die Mitte der 1970er Jahre ausgesetzt wurde, stellen die Juristen die Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht gegen Masern in Seite 3 Frage. Die vom Wissenschaftlichen Dienst aufgestellten Kriterien für die ausnahmsweise Zulässigkeit einer Impfpflicht gegenüber Kindern („hohe Gefahr eines fatalen Verlaufs für das Leben oder die Gesundheit der Kinder sowie eine nicht untergeordnete Ansteckungswahrscheinlichkeit“) treffen auf die Situation der Masern in Deutschland eindeutig nicht zu.

Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ teilt diese Einschätzung: Es gibt in Deutschland und Mitteleuropa seit vielen Jahren keine Infektionskrankheit, die so bedrohlich wäre, dass sie einen derartigen Eingriff in fundamentale Grundrechte rechtfertigen würde.

Die bestehenden Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes für zeitlich begrenzte Schutzmaßnahmen (z. B. temporäre Betretungsverbote für Kindergärten und Schulen, bei Masern auch gegenüber Ungeimpften bzw. Kindern ohne Immunstatus möglich, vgl. § 28 Abs. 2 IfSG) reichen aus, um wirksam gegen Krankheitshäufungen vorzugehen.

Eine Impfpflicht ist kontraproduktiv
Eine Impfpflicht droht die Akzeptanz von Schutzimpfungen in der Bevölkerung sogar eher noch verschlechtern. Zwischen 20 und 30 Prozent der Bevölkerung gelten zwar als impfskeptisch, aber grundsätzlich offen für Argumente. Viele Menschen aus diesen Bevölkerungsgruppen würden eine Impfpflicht als unberechtigen staatlichen Eingriff empfinden und womöglich Impfungen, die nicht verpflichtend sind, eher ablehnen.

Diese Einschätzung wird durch aktuelle wissenschaftliche Studien untermauert (u. a. Betsch 2015). Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“ weiß sich darin mit namhaften Fachleuten einig, darunter dem derzeitigen Vorsitzenden der STIKO, Prof. Dr. Thomas Mertens, seinem Vorgänger, Dr. Jan Leidel, sowie dem Präsidenten des Robert Koch-Instituts, Prof. Dr. Lothar Wieler. und dem Chef der Abteilung für Impfprävention am RKI, PD Dr. Ole Wichmann. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) teilt diese Bedenken und hat sich ebenfalls gegen eine Impfpflicht positioniert.

Angesichts dieser Tatsachen spricht sich der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“ nachdrücklich gegen jede Form direkter oder indirekter Pflichtimpfungen gegen Masern oder andere Erkrankungen aus. Gefragt sind vielmehr Maßnahmen, die das Vertrauen der Bevölkerung in Impfungen und in die für das Impfwesen zuständigen Behörden, das in der Vergangenheit durch umstrittene Impf-Empfehlungen kompromittiert wurde, wiederherstellen und stärken.

Petition gegen eine Impfpflicht
Am 2. April 2019 haben wir eine Petition an den Deutschen Bundestag unter dem Titel „Deutschland braucht keine Impfpflicht“ auf den Weg gebracht. Zehntausende Menschen haben sich seither daran beteiligt, so dass wir damit rechnen, das notwendige Quorum von 50.000 Unterschriften zeitnah zu erreichen.

Ein großer Teil dieser Menschen wäre von einer Impfpflicht betroffen. Gemeinsam mit ihnen werden wir uns mit allen uns zur Gebote stehenden legalen Mitteln einsetzen: gegen eine Impfpflicht, für eine gute und ergebnisoffene Impfaufklärung, und das – hoffentlich – mit Ihrer Unterstützung!

Wir bitten Sie daher, Ihr Mandat und Ihre Funktionen zu nutzen und sich gegen jede Form einer Impfpflicht in Deutschland auszusprechen.

Mit freundlichen Grüßen für den Verein „Ärzte für eine individuelle Impfentscheidung“:

Dr. Jost Deerberg, Kinder- und Jugendarzt, Hamburg
Michael Friedl, Kinder- und Jugendarzt, Heidelberg
Dr. Martin Hirte, Kinder- und Jugendarzt, München
Dr. Steffen Rabe, Kinder- und Jugendarzt, München
Dr. Stefan Schmidt-Troschke, Kinder- und Jugendarzt, Berlin
Georg Soldner, Kinder- und Jugendarzt, München

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