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Das Leben, die Impfung, die Daten und der ganze Rest
Von Anfang an zeichnete sich ab, dass Informationen zum Impfstatus für die Verfechter der ePA besonders im Fokus stehen. So wurde bereits mit ihrer Einführung beschlossen, dass auch Impfdaten in diese digitale Datensammlung in der Cloud einfließen sollen. Zum damaligen Zeitpunkt sah man sowohl die automatisierte Befüllung aus den verschiedenen Praxisverwaltungssystemen als auch das manuelle Hochladen von Impfbescheinigungen, Aufklärungsbögen etc. im PDF-Format vor.
Nun soll vor allem die „Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation und Versorgung“ (man beachte die Reihenfolge!) vorangetrieben werden, wie es das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf seiner Webseite formuliert. Ein aktueller Referentenentwurf für das „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)“ beschreibt die nächsten Schritte auf dem Weg zum gläsernen (geimpften) Patienten.
„Zudem werden bereits vorhandene Daten der ePA weiter nutzbar gemacht. Als konkreter Anwendungsfall soll die digitale Impfdokumentation als Vorstufe des digitalisierten Impfprozesses anhand von Abrechnungsdaten eingeführt werden.“ (Quelle: BMG)
Künftig sollen die Informationen zum Impfstatus und zu erfolgten Impfungen vollständig digital als strukturierte Datensätze erfasst werden. Aus der reinen textlichen Information „Covid-Impfung am 2.6.2026“ wird dann ein Datensatz (ein „Medizinisches Informationsobjekt“, abgekürzt „MIO“) mit Impfstoff-ID, Chargennummer und injizierender Stelle. Auch die Aufklärung und rechtsverbindliche Einwilligung sollen digitalisiert und das Ergebnis in der ePA erfasst werden, z. B. via Tablet oder über die jeweilige ePA-App. Kurz: Alle Daten, die in die ePA einfließen, sollen künftig in solchen interoperablen MIO-Formaten vorliegen, so dass sie zwischen allen Beteiligten beliebig ausgetauscht werden können und auch maschinenlesbar sind.
Ein nahezu vollständig digitalisierter Impfprozess?
In nicht allzu ferner Zukunft ist also ein voll digitalisierter Impfprozess denkbar: Aufklärung durch ein digitales Dokument in der App, Unterschrift unter die Aufklärungsdokumentation und Impfeinwilligung in der App, Impfung durch einen Arzt oder Apotheker (der sich dann auch gar nicht mit der Beratung bzgl. Nebenwirkungen aufhalten muss), Dokumentation der Impfung in der ePA. Und wer weiß: Im Falle einer neuen Pandemie ist so auch die Freizügigkeits-Beschränkung rasch und einfach umsetzbar. Ohne Impfbeleg in der ePA leider kein Zutritt.
Apropos: Apotheken, die Impfungen durchführen (was derzeit noch ein Streitpunkt zwischen Apotheker- und Ärzteverbänden ist), werden ebenfalls in den digitalen Kreislauf integriert und sollen entsprechende Zugriffsmöglichkeiten haben. Man braucht sich also nicht zu wundern, wenn der Apotheker dann beim Kauf des nächsten Schmerzmedikaments fragt, warum man eigentlich in diesem Jahr noch keine Covid-Impfung hatte.
Impf-Erinnerungen durch die ePA-App
Damit aber nicht genug. Mit dem GeDIG soll besonders die Kommunikation unter Nutzung der vorhandenen Daten forciert werden. Konkret heißt das: Die maschinenlesbaren Daten ermöglichen es, automatisierte Erinnerungen als Push-Nachricht einzusetzen. Die ePA-App kann also künftig an fehlende Impfungen erinnern.
Den Krankenkassen soll zudem erlaubt werden, aus den Daten in der ePA individuelle Gesundheitsrisiken automatisiert, sprich: durch KI, zu ermitteln und entsprechend mit den Patienten zu kommunizieren. Davon war vor zwei Jahren noch nicht die Rede – da hieß es noch, die Krankenkassen würden außer den für die Abrechnung nötigen Angaben keinen Zugriff auf die Daten haben.
Angesichts dieser rasanten Entwicklung darf man gespannt sein, wann die Verknüpfung mit den Zuschlägen auf den Kassenbeitrag erfolgt und auf dem Smartphone aufploppt: „Sie haben in diesem Jahr noch keine Grippe-Impfung erhalten. Bitte holen Sie die Impfung bis zum 1.12. nach, um eine Hochstufung Ihres Beitrags zu vermeiden.“ Es steht zu befürchten, dass eine solche Malus-Regelung demnächst den Schritt aus der Phantasie in die Wirklichkeit macht.
Das eigentliche Ziel: die Sekundärnutzung der Patientendaten
Die MIOs erleichtern auch die sogenannte „Sekundärnutzung“ der Daten, also die Verarbeitung im Rahmen von Forschung und Produktentwicklung. Die Voraussetzungen für die Gewährung des Zugriffs auf Daten in der ePA wurden bewusst weit gefasst – auch kommerzielle Akteure können die Daten nutzen, wenn sie ein Produkt entwickeln, das möglicherweise einen Mehrwert bieten könnte.
Wie sorglos und grenzenlos unreflektiert die Macher dieser schönen neuen digitalen Gesundheitsfessel arbeiten, lässt sich an dem Namen des Unternehmens ablesen, das für die MIOs zuständig ist, also die einheitlichen Datenstandards, mit denen alle Informationen in der ePA austauschfähig werden. Das Unternehmen nennt sich „mio42“. Wer sich fragt, was die Zahl 42 bedeutet, dem antwortet das Unternehmen auf seiner Webseite in einer freundlich-unbedarften Offenheit, die einem die Sprache verschlägt:
„Für alle, die den Film oder die Bücher ‚Per Anhalter durch die Galaxis‘ nicht kennen: ‚42‘ ist ein Zitat aus ebendieser berühmten Romanreihe und steht symbolisch für die ‚Antwort auf alles, das Leben, das Universum und den ganzen Rest‘." (Quelle: mio42)
Man darf befürchten, dass die Digitalisierer nicht ruhen werden, bevor sie nicht „alles, das Leben, das Universum und den ganzen Rest“ der souveränen Verfügung des Individuums entrissen haben.
Die Ironie der Geschichte: Im Roman von Douglas Adams erweist sich die Antwort „42“ als völlig unbrauchbar. Der Supercomputer, der diese Antwort errechnet hat, antwortet auf die entsprechende Beschwerde: „Das Problem ist, glaub ich, wenn ich mal ganz ehrlich zu euch sein darf, dass ihr selber wohl nie richtig gewusst habt, wie die Frage lautet.“
Weitere Informationen:
Elektronische Patientenakte: Auf dem Weg zum gläsernen Patienten, 15. Nov. 2024
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