Der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) hat am 10. Februar 2022 in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht durch eine Gruppe von 14 Beschwerdeführenden eingereicht wurde.
Da ÄFI die Beschwerdeführenden unterstützt - darunter auch Ärztinnen und Ärzte verschiedenster Fachrichtungen -, darf der Verein die von Jan Matthias Hesse und Bernhard Ludwig von der Kanzlei Keller und Kollegen (Stuttgart) eingereichten Klagen nun in anonymisierter Fassung veröffentlichen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die bestehenden Eilanträge bereits abgewiesen, das Hauptsacheverfahren steht noch aus.
Hier finden Sie die anonymisierte Verfassungsbeschwerde.
Die Kanzlei Keller & Kollegen führt auch - gemeinsam mit Prof. Stephan Rixen - mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Masernimpfpflicht, die weiterhin vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig sind. Außerdem war die Kanzlei Prozessbevollmächtigter in einem der zwei ausgewählten Verfassungsbeschwerdeverfahren, die der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse II - Schulschließungen - Beschluss vom 19.11.2021 zu 1 BvR 1069/21 - zugrunde lagen.