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2G an Hochschulen in Baden-Württemberg außer Vollzug gesetzt

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat einem Normenkontrollantrag des Rechtsanwalts Bernhard Ludwig aus der Kanzlei Keller & Kollegen in Stuttgart stattgegeben. Damit wurde die 2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg zumindest vorläufig außer Kraft gesetzt. Ungeimpfte Studierende dürfen demnach negativ getestet weiterhin an Präsenzveranstaltungen teilnehmen. 

Aus der Vorschrift des Wissenschaftsministeriums, so das Gericht, gehe nicht hervor, welche Vorkehrungen Hochschulen treffen müssen, damit nicht-immunisierte Studierende am Studienbetrieb teilnehmen können. Außerhalb der Hochschule, bei privaten Treffen und Veranstaltungen, bleibt 2G jedoch bestehen.  

Der Beschluss ist nicht anfechtbar. 

"Auch wenn die 2-G-Regelung an Hochschulen zunächst „nur“ am Bestimmtheitsgebot insofern scheitert, als nicht geregelt wurde, wie ein Distanzstudium ohne Nachteile möglich ist, etwa durch Internetzugang bzw. Übertragung oder Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen, ist es doch ein erster wichtiger Teilerfolg, der die derzeitige 2-G-Regelung an den Hochschulen vorläufig aussetzt", kommentiert Bernhard Ludwig von der Kanzlei Keller & Kollegen. "Es ist jetzt aber klar, dass mittels 2G der Berufszugang im Sinne eines erfolgreichen Abschlusses des Semesters für nicht-immunisierte Studierende nicht gefährdet werden darf. Im Grundsatz muss ein chancengleicher Zugang zum Studium gewährleistet werden. Ob unter dieser Maßgabe 2G an Hochschulen praktikabel und rechtlich zulässig umsetzbar wäre, bleibt abzuwarten und ggf. erneut gerichtlich zu überprüfen."

Das Verfahren gehörte zu denjenigen, die wir mit den bei uns eingegangenen Spendengeldern unterstützt haben. 

Quellen:

Beschluss des Gerichts, 17. Dezember 2021

Berichte bei 
BILD, 17. Dezember 2021
Stuttgarter Zeitung, 17. Dezember 2021
Südwestrundfunk, 20. Dezember 2021

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