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Das RKI zwischen wissenschaftlicher Evidenz und politischer Propaganda (II)
Dass Impfungen den Weg aus der Pandemie weisen sollten, war im RKI ebenso frühzeitig klar wie der Umstand, dass bei der Impfstoffentwicklung nicht der herkömmliche Weg mit Zulassungsstudien über viele Jahre gegangen werden würde. Schon im April 2020 heißt es dazu: „Es werden mehrere Impfstoffe kommen, die im Schnelldurchgang entwickelt und geprüft wurden. Relevante Daten werden erst Post-Marketing erhoben“ (27.04.2020).
„Schnelldurchgang“ bezeichnet hier das, was später beschönigend „Teleskopierung“ genannt wurde: die Verkürzung bzw. parallele Durchführung der klinischen Phasen im Zulassungsprozess. Dieses Ineinanderschieben einzelner Test-Phasen geht zulasten notwendiger Wartezeiten, mit denen man etwaige Impfnebenwirkungen überhaupt erst erkennen kann. Nicht umsonst war dieses Verfahren vor Corona nicht der Standard bei der Entwicklung von Impfstoffen. Noch schwerer wiegt ein Schnelldurchgang bei der Zulassung von Impfstoffen mit einer neuen Technologie wie den modRNA-Impfstoffen.
Wirkung der Impfstoffe sollte im Nachhinein geklärt werden
Das RKI weiß um diesen Zusammenhang, wenn es feststellt, dass erst nach Verabreichung der Impfstoffe (Post Marketing) „relevante Daten“ zur Verfügung stehen werden. Erst der Feldversuch mit Millionen geimpfter Menschen soll die Informationen liefern, die man bis dahin üblicherweise nur in kleinen Testgruppen unter engmaschiger Kontrolle erhoben hat.
Dass man beim Einsatz solcherart hergestellter und unzureichend geprüfter Impfstoffe im RKI mit Nebenwirkungen gerechnet hat, geht aus der Debatte über ein Impfmonitoring hervor: „Gestern im BMG ein Grobkonzept besprochen: Impfmanagement auf lokaler ebene. Impfquotenerfassung, Impfnebenwirkungerfassung [geschwärzt] gab Arbeitsauftrag an RKI ein bundesweites Impfmonitoring zu etablieren (…); Ziel des Impfmonitorings: Effektivität der Impfung abschätzen“ (16.10.2020).
Protokoll der RKI-Krisenstabsitzung vom 16.10.2020 (Ausschnitt, Quelle: RKI). Zur Vergrößerung bitte hier klicken.
Man kann also im Oktober 2020 weder die Nebenwirkungen noch die Effektivität der Impfung beurteilen. Gut drei Monate zuvor hatte man bereits die Durchführung von Massenimpfungen und sogar schon eine Impfpflicht für medizinisches Personal erwogen:
„Es besteht ein dringender Diskussionsbedarf zwischen dem Bund und den Ländern für das Vorgehen. Bund präferiert Impfzentren. Es ist noch unklar wie die Impfungsraten und geimpften Gruppe erfasst/überwacht werden sollen. Länder haben bereits eigenständig ein Konzept erstellt, dass online gehen soll. RKI hat FAQ mitentwickelt, die aktuell seit 3 Wochen beim BMG zur Abstimmung sind. Es wird über eine Impfpflicht für medizinisches Personal nachgedacht“ (03.07.2020).
In der Öffentlichkeit wurde die Möglichkeit einer solchen Impfpflicht noch bis ins Folgejahr geleugnet. Im Dezember 2021 beschloss der Bundestag die Impfpflicht für den Gesundheits- und Pflegebereich, die Mitte März 2022 in Kraft trat und erst Ende des Jahres 2022 stillschweigend auslief. Diese einrichtungsbezogene Impfpflicht (1) sollte einer allgemeinen Impfpflicht den Weg ebnen, was jedoch im Bundestag im April 2022 scheiterte.
Impfstoffe wurden schon vor Ende der Tests produziert
Dass die Erzählung von den „sicheren und wirksamen Impfstoffen“ von Beginn an unhaltbar war, zeigt folgender Protokoll-Eintrag vom 28. September 2020:
„STIKO hat Mandat Impfempfehlung zu entwickeln. Deutscher Ethikrat und Leopoldina sollen einbezogen werden, d.h. 8 zusätzliche Experten, die nicht alle Expertise in Impfprävention haben.“ Erneut eine äußere Einmischung in die wissenschaftliche Arbeitsweise des RKI.
Weiter heißt es: „Daten aus Phase 3 Studien liegen noch nicht vor. Es gibt bis zu 10 Impfstoffe, die peu à peu auf den Markt kommen werden. Zulassung bei FDA vor Wahlen ist nicht gewünscht, auch nicht bei europäischer Behörde, d.h. es wird erste Ergebnisse nicht vor November geben.“ Mit Rücksicht auf die US-Präsidentschaftswahl wird die Zulassung der Impfstoffe verschoben. Die möglicherweise mangelhaften bis negativen Wirkungen sollen nicht vorzeitig das Licht der Öffentlichkeit erblicken und die Impferzählung erschüttern.
Aber der Eintrag geht noch weiter: „Alle Impfstoffhersteller produzieren bereits Impfstoffe, die voraussichtlich ab 1.Quartal 2021 zur Verfügung stehen werden“ (28.09.2020). Ungeachtet der noch nicht abgeschlossenen Phase-3-Studien werden die Impfstoffe also längst produziert – ohne belastbare Ergebnisse bezüglich Wirksamkeit und Sicherheit, aber von allen Herstellern. Auch die Zulassungsstudie von BioNTech/Pfizer (2), die im Dezember 2020 veröffentlicht wurde zur Erlangung einer Notfallzulassung, blieb den Nachweis schuldig, dass Comirnaty wirksam vor schwerer Erkrankung und Tod schützt. (3)
Ende Dezember 2020 fällt in Deutschland der Startschuss zur Impfung der Bevölkerung. Dass die Impfung in jeder Hinsicht ein Schuss ins Blaue ist, weiß man im RKI: „Evidenzlage: Impfstoffwirkung ist noch nicht bekannt. Dauer des Schutzes ist ebenfalls unbekannt (…) Es sind keine Ausbrüche bekannt, die von Reinfizierten ausgehen (…) Wir müssen noch mehr Erfahrungen mit Geimpften sammeln“ (08.01.2021).
AstraZeneca-Impfstoff und Hirnvenenthrombosen
Diese Erfahrungen stellen sich bald ein. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) wird mit Meldungen von Nebenwirkungen überschwemmt, wie das RKI beim Thema „Impfnebenwirkungen-Monitoring“ erkennt: „Auch in Deutschland schwierig: PEI hatte am Montag 1.600 Meldungen [von Nebenwirkungen!], die individuell abgearbeitet werden müssen“ (19.03.2021).
Protokoll der RKI-Krisenstabsitzung vom 19.03.2021 (Ausschnitt, Quelle: RKI). Zur Vergrößerung bitte hier klicken.
Die Anzahl der Nebenwirkungen bezieht sich allein auf den Impfstoff Vaxzevria von AstraZeneca (anfangs unter dem Namen „COVID-19 Vaccine AstraZeneca“) an einem einzigen Tag.
Der Vektorimpfstoff erhielt am 29. Januar 2021 eine bedingte Zulassung in der EU für Erwachsene. Mitte März wird nach dem Auftreten von Hirnvenenthrombosen die Verwendung des Impfstoffes in vielen Ländern ausgesetzt, so auch in Deutschland. Nur wenige Tage später, nachdem die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) den Nutzen des Impfstoffs potenziellen Gefahren als überlegen eingestuft hat (4) , wird der Impfstoff in Deutschland wieder verwendet.
Für das RKI bestanden schon im Vorfeld der ersten Zulassung erste Bedenken – bezüglich seiner Wirksamkeit:
„(…) bei Astra Zeneca gibt es Hinweise, dass es asymptomatische Infektionen gibt nach Impfung (also womöglich auch Virusausscheidung?), bei den mRNA-Impfstoffen gibt es bisher keine Daten dazu“ (22.01.2021). Asymptomatische Infektionen nach Impfung wäre sicherlich eine interessante Information für die Öffentlichkeit gewesen, ebenso dass die Behörden diesbezüglich über keine Informationen zu den mRNA-Impfstoffen verfügten.
Am Tag der Zulassung ist vermerkt: „STIKO empfiehlt Impfstoff nur für <65-Jährige, da bei >65-Jährigen fehlende Evidenz, sehr weite Konfidenzintervalle, zu unsicher, da zwei hochwirksame RNA-Impfstoffe zur Verfügung stehen (…) Erst AstraZeneca Impfstoff und später RNA-Impfstoff wenn der für alle verfügbar ist? (…) Problematik der Deutung als 2-Klassen-Impfstoff (…) besser Argumentation: jetzt Schutz mit 70% vs. potentielle Exposition und danach Impfstoff mit höherer Wirksamkeit“ (29.01.2021).
In anderen Ländern wird die Verwendung des Impfstoffs wegen des Auftretens von Hirnvenenthrombosen bald gestoppt: „Zweiwöchiges Aussetzen der Impfung mit AstraZeneca in NL und Dänemark, um Fällen von Embolien nachzugehen. In Österreich soweit ebenfalls Fälle bekannt, hier jedoch kein Aussetzen der Impfung“ (15.03.2021).
Nach Wiederaufnahme der Impfung mit Vaxzevria wird eine neue Empfehlung der STIKO notiert: „Es gibt eine aktualisierte STIKO Empfehlung: (…) AstraZeneca Impfstoff nur noch für >60-Jährige empfohlen, diejenigen, die bereits die erste AstraZeneca Impfung erhalten haben und unter 60 Jahre alt sind, sollen als 2. Impfung einen mRNA-Impfstoff erhalten (…) Studien zum heterologen Impfschema: 1. England: Erste Ergebnisse werden Ende Mai erwartet 2. Charité (…): erste Ergebnisse zur Reaktogenität (Nebenwirkungen) werden Ende April erwartet und erste Ergebnisse zur Immunogenität (Antikörpertiter, T-Zell Response) werden Ende Mai erwartet“ (09.04.2021).
Die zuvor bereits erörterte Kombination von Vektor- und mRNA-Impfstoffen (heterologes Impfschema) wird nun durch die STIKO festgeschrieben, zwar mit leicht angepassten Altersgruppen, aber ohne jedes Wissen über die (Wechsel-)Wirksamkeit oder Nebenwirkungen der kombinierten Impfstoffe.
Weiter heißt es: „Sinusthrombosen als Nebenwirkung des AstraZeneca Impfstoffs: in D und Skandinavien sind die Fallzahlen 10 Mal so hoch wie in England. Inzwischen sind auch vermehrt Männer davon betroffen (…) und damit gibt es auch bei Männern eine zwanzigfach erhöhte Inzidenz im Vergleich zur Hintergrundinzidenz“ (09.04.2021).
Protokoll der RKI-Krisenstabsitzung vom 09.04.2021 (Ausschnitt, Quelle: RKI). Zur Vergrößerung bitte hier klicken.
Wer hätte damals oder danach in der Öffentlichkeit gehört, dass auch Männer vom Sinusvenenthrombosen, noch dazu in diesem Umfang, betroffen waren? Von den vergleichsweise hohen Fallzahlen in Deutschland ganz zu schweigen, die auch der STIKO-Empfehlung nicht im Wege standen.
Es dauerte noch bis zum 1. Dezember 2021, bis Vaxzevria in Deutschland nicht mehr verabreicht wurde. Seit 7. Mai 2024 ist der Impfstoff auf Antrag des Herstellers in der EU nicht mehr zugelassen. (5)
modRNA-Impfstoffe: Auch nach Impfung positiv getestet
Auch bei den mRNA-Impfstoffen läuft es nicht so, wie man es der Öffentlichkeit verkauft. Von Beginn an gibt es Hinweise darauf, dass die Impfung nicht vor einer Reinfektion schützt: „Große politische Aufregung um 14 positiv getestete Bewohner eines Pflegeheims in Belm, die bereits zweimal geimpft wurden. (…) Bisher Hinweise, dass die Bewohner nicht so schwer erkrankt sind. Politisch bestand die Erwartung, dass das RKI im Heim direkt anruft, dies wäre nicht rechtskonform“ (08.02.2021).
„Muss gut beobachtet werden: Impfstoff ist reaktogen und allgemeine Symptomatik ist teilweise zu erwarten, wenn Personen dann getestet werden, ist positiver Antigentest schwer zu interpretieren (…) heute TK [Telefonkonferenz] mit Charité: dort werden MA geimpft, dann ist auch longterm Follow-up auf Impfdurchbrüche und asymptomatische Infektionen geplant“ (08.01.2021).
„Frage: Warum sinkt die Inzidenz der ü80 Jährigen nicht auf unter 50/100.000 EW trotz Impfung? Antwort: Wahrscheinlich, weil Impfung nicht unbedingt vor Infektion schützt und dies durch häufiger Testung besser erfasst werden und noch einige nicht geimpft sind.“ (26.04.2021)
Protokoll der RKI-Krisenstabsitzung vom 26.04.2021 (Ausschnitt, Quelle: RKI). Zur Vergrößerung bitte hier klicken.
Zum Thema Impfungen registriert das RKI einen großen Informationsbedarf in der Bevölkerung. Dies werde „sonst von Hausärzten übernommen, Fragen müssen jetzt woanders bedient werden, ist auch nicht möglich im Kontext der Telefonberatung“. Anschlusslos und ohne weitere Einordnung wird vermerkt: „Rate der Suizidalität steigt sehr stark“ (29.01.2021).
Die Rolle des RKI als wissenschaftliche Instanz vor Gericht
Abschließend sei noch ein kurzer Eintrag zu den juristischen Konsequenzen angeführt. Am 24. Februar 2021 findet sich in den Protokollen dieser Vermerk: „Erfahrungswerte haben gezeigt, dass Empfehlung des RKI auch vor Gericht von Bedeutung sind“. In welchem Zusammenhang dieser Eintrag vorgenommen wurde, ist nicht klar. Dass das RKI allerdings als die wissenschaftliche Instanz von deutschen Gerichten wahrgenommen wurde und wird, steht außer Frage: In etlichen maßnahmenkritischen Verfahren galt das, was das RKI formulierte, als unumstößliche Gewissheit, die nicht zu hinterfragen war.
In aller Regel kam es daher nicht einmal zu Beweisaufnahmen, weil die Gerichte aufgrund der RKI-Vorgaben schlicht keine Notwendigkeit erkannten. Insofern hatte die Politik im RKI ihren eigenen Sachverständigen, was eine juristische Erörterung der Stichhaltigkeit von Einzelfragen ausschloss. Vor dem Hintergrund der nun weitgehend offengelegten RKI-Protokolle ist eine Neubewertung dieser juristischen Praxis unumgänglich – inklusive der Rehabilitierung und Entschädigung der zu Unrecht Verurteilten.
Die Corona-Pandemie muss dringend und umfassend aufgearbeitet werden
Die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) kritisieren die Praxis des Robert Koch-Institutes, zwischen eigener Sachkenntnis und der Rolle als politischem Erfüllungsgehilfen zu lavieren, wie es sich in den Protokollen seines Krisenstabs offenbart. Sie mahnen strukturelle Änderungen an, um künftigen Gesundheitskrisen durch einen der Evidenz verpflichteten Schutz der Bevölkerung zu begegnen.
Der ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky erklärt:
„Die RKI-Protokolle zeigen: Auf der Fachebene wurde vieles evidenzbasiert erörtert, was einen immensen Nutzen für die Öffentlichkeit gehabt hätte. Für Ärzte, Juristen, Journalisten und alle Menschen im Land, die dem RKI vertraut haben und seinen Empfehlungen gefolgt sind. Angstszenarien hätten vermieden werden können, für die Drangsalierung einer ganzen Bevölkerung und die Einschränkung von Grundrechten hätte es keine Basis gegeben. Dass diese Maßnahmen durchgesetzt werden konnten, ist zuvorderst in dem Zusammenspiel von RKI-Leitungsebene und Politik zu verantworten.
Das Versagen der RKI-Leitung zieht sich durch alle Phasen der Pandemie, schließlich war ihr bewusst, dass kaum eine Maßnahme wissenschaftlich zu rechtfertigen war. Ob aus fehlendem Mut oder gar aus Kalkül: Die Tatsache, dass es keine Evidenz für einen nationalen gesundheitlichen Notstand gab, hätte das RKI gegenüber Bundesregierung, Ministerpräsidenten, STIKO, Leopoldina und nicht zuletzt in der Öffentlichkeit vertreten müssen. Dieses Versagen gehört aufgearbeitet und mit ihm sämtliche Maßnahmen dieser Pandemie.
Was die Corona-„Impfung“ anbelangt, muss der Bevölkerung endlich reiner Wein eingeschenkt werden zu Wirksamkeit, Nebenwirkungen und Risikoprofil der Impfstoffe, vor allem jener auf modRNA-Basis. Es kann nicht sein, dass eine nicht ausreichend erforschte Technologie massenhaft an der Bevölkerung getestet wird – dies nährt den Verdacht, dass Profite und andere Interessen über dem Wohl der Bevölkerung stehen.
Wir möchten nicht mehr belogen werden! Sicherlich ist es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von RKI, PEI und STIKO schwer, in einer so stark weisungsgebundenen Umgebung arbeiten und wider besseren Wissens Empfehlungen und Stellungnahmen nach außen geben zu müssen. Gefragt ist jedoch eine in der Sache harte, aber wahrhaftige und respektvolle Diskussion frei von jeglicher politischen Einflussnahme. Mit dem Ziel, beim Thema Impfen nach dem jeweiligen Kenntnisstand die beste Lösung im Sinne der Patientinnen und Patienten zu finden.
Mit den RKI-Protokollen hat sich der Verdacht erhärtet, dass das RKI sich in den Jahren der Corona-Pandemie nach außen als bloße Rechtfertigungsinstanz einspannen ließ, um den Interessen von Politik sowie der Pharma- und Gesundheitsindustrie zur Durchsetzung zu verhelfen. Dieser Rollenkonflikt zwischen Wissenschaftskommunikation und Politikberatung muss gelöst werden, wollen wir in naher Zukunft nicht dem ungebremsten Machtdrang von WHO und Big Pharma durch Pandemievertrag & Co. zum Opfer fallen.“
Quellen:
(1) ÄFI, 30. Dez. 2022
(2) NEJM, 10. Dez. 2020
(3) BMJ, 26. Nov. 2020
(4) Euronews, 18. März 2021
(5) EU-Kommission, 27. März 2024
Weitere Informationen:
Das RKI zwischen wissenschaftlicher Evidenz und politischer Propaganda (I)