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Verfassungsbeschwerden zum "Masernschutzgesetz"

Gemeinsam mit dem Verein "Initiative freie Impfentscheidung e.V." hat der Verein insgesamt vier Verfassungsbeschwerden gegen das "Masernschutzgesetz" unterstützt: zwei von Ärzt:innen, zwei von Eltern. Dazu haben wir eine gemeinsame Presseerklärung veröffentlicht: 

„Masernschutzgesetz“
ELTERN UND ÄRZTE LEGEN VERFASSUNGSBESCHWERDEN EIN
Auch zwei Eilanträge sind dabei

28. Februar 2020. Pünktlich zum Inkrafttreten des „Masernschutzgesetzes“ am 1. März 2020 werden gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Einführung eines Masernimpfzwangs die ersten Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Insgesamt werden mindestens vier Familien sowie eine Ärztin und ein Arzt klagen. Die Einsprüche werden unterstützt von den Vereinen „Initiative freie Impfentscheidung e. V.“ sowie „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“.

„Lieber Herr Spahn, lass es sein” – Dr. Jan Leidel zum Bundesgesundheitsminister

Der ehemalige Vorsitzende der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut und langjährige Chef des Kölner Gesundheitsamtes, Dr. Jan Leidel, fasste bei einer Podiumsdiskussion unseres Vereins in Berlin mit diesen knappen Worten seinen Rat an den Bundesgesundheitsminister zum weiteren Umgang mit dessen Impfpflicht-Plänen zusammen.

Noch etwas deutlicher wurde Prof. Dr. Stephan Rixen, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth, der sich im Auftrag der "Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V." mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs beschäftigt hat und hierzu ein letztendlich vernichtendes Gutachten verfasste (das Sie hier finden können). Als Quintessenz seiner in diesem Rahmen sehr eingehenden Beschäftigung mit dem Gesetzenwurf und dessen Begründung riet dem Initiator des geplanten "Masernschutzgesetzes", den Schredder anzuwerfen und diesem den Entwurf anzuvertrauen.

Auch Prof. Dr. Alexander Kekulé, Mikrobiologe und ehemaliger Berater der Bundesregierung, warnte Spahn vor einem "Paradigmenwechsel ohne Begründung".

Diese Statements waren fulminanter Schlusspunkt einer mit hochkarätigen Experten besetzten differenzierten Podiumsdiskussion, die unser Verein unter dem Titel "Braucht Deutschland eine Impfpflicht?" am 12.10.2019 im KOSMOS in Berlin veranstaltete und die Sie hier nachhören und nachschauen können - eine Filmdokumentation des gesamten Events wird in den nächsten Tagen ebenfalls auf unserem Youtube-Kanal erscheinen - schauen Sie also bald wieder vorbei.

Medizinisch-epidemiologisches Gutachten Prof. Dr. Alexander Kekulé

Gemeinsam mit dem Verein "Initiative freie Impfentscheidung e.V.", haben wir ein weiteres Gutachten zum geplanten "Masernschutzgesetz" erstellen lassen, diesmal aus medizinisch-epidemiologischer Perspektive. Der renommierte Infektionsepidemiologe und ehemalige Berater der Bundesregierung, Prof. Dr. Alexander Kekulé (Universität Halle), bestätigt hier nachdrücklich die Einschätzung der Nationalen Verifizierungskommission Masern (NAVKO am Robert Koch-Institut RKI): Die Impfquoten der Masernimpfung in Deutschland sind ausreichend.

  • Kampagne „Die Impfpflicht können wir uns SPAHN“
  • #Masern-Impfpflicht

Informationsveranstaltung "Braucht Deutschland eine Impfpflicht?" am 12. Oktober 2019 im "Kosmos" in Berlin

Seit dem Frühjahr 2019 wird die Diskussion über eine Impfpflicht in Deutschland mit bisher beispiellosem Nachdruck geführt. Der aktuelle Bundesgesundheitsminister Jens Spahn griff entsprechende Forderungen mit der ihm eigenen Dynamik auf und formulierte einen Gesetzentwurf, der im Herbst 2019 im Bundestag zur Abstimmung steht. Um über dieses Vorhaben und vor allem die damit verbundene Impfpflicht zu diskutieren, luden wir zu einer großen Informationsveranstaltung am 12. Oktober 2019 in das Veranstaltungszentrum "Kosmos" in Berlin ein. 

Verfassungsrechtliches Gutachten zum Masernschutzgesetz von Prof. Dr. Stephan Rixen, Bayreuth

Auf einer Pressekonferenz im Rahmen unseres großen Berliner Events am 12.10.2019 im "Kosmos" hat der Verein das verfassungsrechtliche Gutachten vorgestellt, das Prof. Dr. Stephan Rixen, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth, in unserem Auftrag erarbeitet hat.

Das Gutachten kommt unzweideutig zu dem Ergebnis, dass der vorliegende Gesetzentwurf aus den verschiedensten Gründen klar gegen zentrale Grundrechte unserer Verfassung verstößt.