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Die allgemeine Corona-Impfpflicht ist verfassungswidrig!

Berlin, 26. Januar 2022

Das Gutachten von Prof. Dr. jur. habil. Dr. rer.pol. Volker Boehme-Neßler, Universität Oldenburg

Im Auftrag des Vereins „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“  erstellte Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht, Rechtstheorie, Telekommunikations- und Informationsrecht der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der geplanten allgemeinen Corona-Impfpflicht. Sein Fazit: 

„Eine allgemeine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 verletzt zahlreiche Grundrechte, nicht zuletzt die Menschenwürde. Sie verstößt auch gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz und das Bestimmtheitsgebot. Sie ist deshalb verfassungswidrig.“

Verfassungsbeschwerden zum "Masernschutzgesetz"

Gemeinsam mit dem Verein "Initiative freie Impfentscheidung e.V." hat der Verein insgesamt vier Verfassungsbeschwerden gegen das "Masernschutzgesetz" unterstützt: zwei von Ärzt:innen, zwei von Eltern. Dazu haben wir eine gemeinsame Presseerklärung veröffentlicht: 

„Masernschutzgesetz“
ELTERN UND ÄRZTE LEGEN VERFASSUNGSBESCHWERDEN EIN
Auch zwei Eilanträge sind dabei

28. Februar 2020. Pünktlich zum Inkrafttreten des „Masernschutzgesetzes“ am 1. März 2020 werden gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Einführung eines Masernimpfzwangs die ersten Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Insgesamt werden mindestens vier Familien sowie eine Ärztin und ein Arzt klagen. Die Einsprüche werden unterstützt von den Vereinen „Initiative freie Impfentscheidung e. V.“ sowie „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“.

Presseerklärung zur Stellungnahme des Ethikrates "Impfen als Pflicht?"

Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung eV“ begrüßt die Klarheit, mit der der Deutsche Ethikrat in seiner am 27.06.2019 veröffentlichten Stellungnahme die Pläne des Bundesgesundheitsministers zur Einführung einer Masernimpfpflicht ablehnt.

Mit der Empfehlung, weder Bußgelder noch finanzielle Sanktionen zu Erhöhung von Impfquoten zu verhängen, der Ablehnung sowohl der Verknüpfung von Schulbesuch und Impfstatus als auch des generellen Ausschlusses nicht geimpfter Kinder von vorschulischer Kinderbetreuung kritisiert der Ethikrat alle wesentlichen Kernelemente des vorliegenden Entwurfes zum so genannten „Masernschutzgesetz“ deutlich.

Pressemappe anlässlich der Übergabe der Petition an das Bundesgesundheitsministerium

Presseerklärung: Über 143.000 Unterschriften gegen die Einführung einer Impfpflicht!

Übergabe der 143.000 Unterschriften an Heiko Rottmann-Großner vom Bundesgesundheitsministerium durch die Vorstände Michael Friedl, Dr. Stefan Schmidt-Troschke und Dr. Jost Deerberg. Foto Mitte: Pressekonferenz anlässlich der Übergabe. 

Ärzte überreichen Petition im Bundesgesundheitsministerium und begrüßen die klare Stellungnahme des Deutschen Ethikrates

27. Juni 2019. Vertreter des Vereins „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“ haben heute über 143.000 Unterschriften der Petition „Deutschland braucht keine Impfpflicht!“ an das Bundesgesundheitsministerium überreicht. Die Petition fordert die Unterlassung sämtlicher Bemühungen zur Einführung einer Impfpflicht.