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„Die Achse des Guten”: Wann hebt das Bundesverfassungsgericht seine Impfpflicht-Entscheidung auf?

Der Berliner Rechtsanwalt Ansgar Neuhof hat sich in einem neuen Beitrag auf der Webseite „Die Achse des Guten“ noch einmal kritisch mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht auseinandergesetzt – und dabei die besondere Rolle von ÄFI hervorgehoben.

Hintergrund ist ein Schreiben der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) an Abgeordnete des Europäischen Parlaments, nach dem die COVID-19-Impfstoffe nie zum Fremdschutz, sondern nur zum Eigenschutz zugelassen worden waren.

In den Bewertungsberichten der EMA wurde auf das Fehlen entsprechender Daten zum Schutz der Impfstoffe vor der Transmission hingewiesen. Laut Neuhof sei die Verhältnismäßigkeitsprüfung des Bundesverfassungsgerichtes bei dem Verfahren nun als nichtig zu erklären.

Ein Auszug aus dem Beitrag:

„Das Gericht hat nicht einmal die für die Prüfung der Zulassung zuständige Behörde (EMA) kontaktiert, um eine Information darüber einzuholen, welchem Zweck die Impfstoffe dienen und welche Daten dazu vorliegen. Angesichts der Bedeutung der Angelegenheit ein unentschuldbares und in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte wohl einmaliges Versäumnis.

Dass die Zulassungen den Gesetzeszweck (Übertragungsschutz) gar nicht abdecken, hat – soweit ersichtlich – keine der im Verfahren beim Bundesverfassungsgericht angehörten Behörden und Sachverständigenorganisationen erwähnt. Keine? Doch eine kleine Gruppe unbeugsamer Kritiker, nämlich der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Zulassungsverfahren der Covid-19-Impfstoffe überhaupt nicht um den durch eine Impfung vermittelten Übertragungsschutz gegangen sei.“

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