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Covid-19-Impfpflicht

In der Corona-Pandemie wurde – trotz Beteuerungen im Wahlkampf der Ampel-Parteien – eine Impfpflicht gegen Covid-19 verhängt. Mit der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes am 10. Dezember 2021 wurde dies konkret.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sah eine Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und sozialen Einrichtungen vor, ungeachtet dessen, ob sie Kontakt mit Patientinnen und Patienten hatten oder nicht. Betroffen waren nicht nur Krankenhäuser, sondern auch ärztliche und therapeutische Praxen, ambulante Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime sowie sozialtherapeutische Einrichtungen. Das Gesetz sah vor, dass alle in diesen Einrichtungen Beschäftigten bis zum 15. März 2022 eine Covid-19-Impfung nachweisen mussten. Am 31. Dezember 2022 ist das Gesetz, längst überfällig, ausgelaufen.

Hier finden Sie unsere Stellungnahmen und Beiträge dazu. 

  • Robert Koch-Institut
  • World Health Organization
  • Wissenschaft
  • Covid-19-Impfpflicht

WHO-Studie zur Immunität bestätigt: Einrichtungsbezogene Impfpflicht entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage

Bereits seit einigen Monaten steht die im Dezember 2021 beschlossene und seit März 2022 geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht zunehmend in der Kritik. Wissenschaftler wie auch Politiker sprechen sich für ein vorzeitiges Ende noch vor Auslaufen des Gesetzes zum 31. Dezember 2022 aus. Bußgelder, Fachkräftemangel und mögliche Impfnebenwirkungen – all dies wäre vermeidbar gewesen. Denn wie eine neue Studie mit hochkompetenter Besetzung nun zeigt, sind die Grundimmunisierung sowie die Auffrischungsimpfung zum Schutz vor Ansteckung in vielen Fällen nicht notwendig gewesen.

„Die Höhe und Dauer des durch eine hybride Immunität vermittelten Schutzes ist inzwischen deutschland- wie weltweit von vorrangigem Interesse, da die Mehrheit der Bevölkerung mindestens eine Infektion durchgemacht hat“, schreibt das Robert Koch-Insititut (RKI) in seinem Monatsbericht vom 3. November 2022 über die neue Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Quellen:

Robert Koch-Institut, 3. November 2022

Bobrovitz et al., 2022

 

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ÄFI im Gesundheitsausschuss zu Impfnebenwirkungen

ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky

ÄFI im Gesundheitsausschuss zu Impfnebenwirkungen

Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands
Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands

ÄFI im Gesundheitsausschuss zum Fremdschutz

ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky

ÄFI im Gesundheitsausschuss zum Fremdschutz

Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands
Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands

Impfpflicht aufheben, Nebenwirkungen ergebnisoffen erforschen

ÄFI als Sachverständiger im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Auf der Tagesordnung: die einrichtungsbezogene Impfpflicht und die Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe. Vor der Anhörung hatte ÄFI eine ausführliche schriftliche Stellungnahme abgegeben: Die Impfpflicht im Gesundheitswesen muss aufgehoben werden – nicht nur wegen des fehlenden relevanten Fremdschutzes der Corona-Impfstoffe. Bisherige Studien zu Nebenwirkungen der Impfstoffe senden beunruhigende Signale. Eine systematische Erfassung von Impfnebenwirkungen ist unbedingt erforderlich, um Betroffenen möglichst schnell und angemessen helfen zu können.

Für die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) nahm der ärztliche Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands, Dr. med. Alexander Konietzky, an der Anhörung teil.

Newsletter #22 – ÄFI im Gesundheitsausschuss

seit dem Beschluss zur Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Dezember 2021 haben wir für die Rücknahme des Gesetzes gekämpft.

In zahlreichen Stellungnahmen, unter anderem als Sachverständiger für das Bundesverfassungsgericht, offenen Briefen an die Politik, Social-Media-Kampagnen vor allem auf Twitter und durch Gutachten von renommierten Experten haben wir aufgezeigt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht kaum einen Nutzen bringt. Dafür schadet das Gesetz dem Gesundheitswesen und den Betroffenen enorm: Der derzeitige Fachkräftemangel verschärft sich durch die Betretungsverbote und die Unzufriedenheit wächst, da nicht-geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilweise horrende Summen zahlen müssen, um ihr Recht auf individuelle Impfentscheidung zu wahren.

Nun haben wir eine Einladung vom Gesundheitsausschuss erhalten, um dort am Mittwoch, den 12. Oktober 2022 ab 14:15 Uhr, als Sachverständiger unsere Expertise einzubringen!

Weitere Informationen:

Hier den ganzen Newsletter #22 lesen