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Covid-19-Impfpflicht

In der Corona-Pandemie wurde – trotz Beteuerungen im Wahlkampf der Ampel-Parteien – eine Impfpflicht gegen Covid-19 verhängt. Mit der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes am 10. Dezember 2021 wurde dies konkret.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sah eine Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und sozialen Einrichtungen vor, ungeachtet dessen, ob sie Kontakt mit Patientinnen und Patienten hatten oder nicht. Betroffen waren nicht nur Krankenhäuser, sondern auch ärztliche und therapeutische Praxen, ambulante Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime sowie sozialtherapeutische Einrichtungen. Das Gesetz sah vor, dass alle in diesen Einrichtungen Beschäftigten bis zum 15. März 2022 eine Covid-19-Impfung nachweisen mussten. Am 31. Dezember 2022 ist das Gesetz, längst überfällig, ausgelaufen.

Hier finden Sie unsere Stellungnahmen und Beiträge dazu. 

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Newsletter #7

Was für ein Jahr! Was für ein Jahr liegt hinter uns … ! Nicht nur, dass uns die Corona-Krise weiter in Atem gehalten hat, auch die Politik war nicht kleinlich im Verteilen von zahlreichen „No-Go’s“, derer wir uns erwehren mussten:

  • Im Mai zeigten wir Flagge mit der Aktion #nichtmeinaerztetag gegen den Beschluss des Deutschen Ärztetages, der forderte, die Bundesregierung möge „unverzüglich eine Covid-19-Impfstrategie für Kinder und Jugendliche entwickeln“. Allein auf YouTube wurden die von Ihnen eingesandten Videos – trotz der dort ausgeübten Zensur! – insgesamt über zwei Millionen Mal aufgerufen!

Weitere Informationen:

Hier den ganzen Newsletter #7 lesen.

2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg wieder eingesetzt

Das Wissenschaftsministerium in Baden-Württemberg hat umgehend auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim vom 17. Dezember (wir berichteten) reagiert und eine neue Verordnung aufgelegt. Damit wird 2G an den Hochschulen mit sofortiger Wirkung wieder eingeführt und gleichzeitig festgelegt, wie ungeimpfte Studierende trotzdem am Studium teilhaben sollen. 

Demnach müssen die Hochschulen sicherstellen, dass 

  • zeitgleich ein digitaler Zugang zu den Veranstaltungen gewährleistet ist 
  • eine digitale Aufzeichnung unverzüglich im Anschluss an die Veranstaltung verfügbar gemacht wird 
  • schriftliche Unterlagen, die den Lehrstoff beinhalten, vor oder unverzüglich im Anschluss an diese Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden 
  • ähnliche Angebote in Kombination die "Studierbarkeit" auch für ungeimpfte Studierende gewährleisten. 

Der Kläger behält sich weitere juristische Schritte gegen diese Neuregelung vor.

Quellen:

SWR, 20. Dezember 2021

2G an Hochschulen in Baden-Württemberg außer Vollzug gesetzt

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat einem Normenkontrollantrag des Rechtsanwalts Bernhard Ludwig aus der Kanzlei Keller & Kollegen in Stuttgart stattgegeben. Damit wurde die 2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg zumindest vorläufig außer Kraft gesetzt. Ungeimpfte Studierende dürfen demnach negativ getestet weiterhin an Präsenzveranstaltungen teilnehmen. 

Aus der Vorschrift des Wissenschaftsministeriums, so das Gericht, gehe nicht hervor, welche Vorkehrungen Hochschulen treffen müssen, damit nicht-immunisierte Studierende am Studienbetrieb teilnehmen können. Außerhalb der Hochschule, bei privaten Treffen und Veranstaltungen, bleibt 2G jedoch bestehen.  

Der Beschluss ist nicht anfechtbar. 

"Auch wenn die 2-G-Regelung an Hochschulen zunächst „nur“ am Bestimmtheitsgebot insofern scheitert, als nicht geregelt wurde, wie ein Distanzstudium ohne Nachteile möglich ist, etwa durch Internetzugang bzw. Übertragung oder Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen, ist es doch ein erster wichtiger Teilerfolg, der die derzeitige 2-G-Regelung an den Hochschulen vorläufig aussetzt", kommentiert Bernhard Ludwig von der Kanzlei Keller & Kollegen. "Es ist jetzt aber klar, dass mittels 2G der Berufszugang im Sinne eines erfolgreichen Abschlusses des Semesters für nicht-immunisierte Studierende nicht gefährdet werden darf. Im Grundsatz muss ein chancengleicher Zugang zum Studium gewährleistet werden. Ob unter dieser Maßgabe 2G an Hochschulen praktikabel und rechtlich zulässig umsetzbar wäre, bleibt abzuwarten und ggf. erneut gerichtlich zu überprüfen."

Das Verfahren gehörte zu denjenigen, die wir mit den bei uns eingegangenen Spendengeldern unterstützt haben. 

Quellen:

Beschluss des Gerichts, 17. Dezember 2021

Berichte bei 
BILD, 17. Dezember 2021
Stuttgarter Zeitung, 17. Dezember 2021
Südwestrundfunk, 20. Dezember 2021

Impfpflicht für alle – bitter nötig oder überflüssig?
Dr. Steffen Rabe bei einer Live-Diskussion im Deutschlandfunk

Der Sprecher unseres Vorstands, Dr. med. Steffen Rabe, war am 15. Dezember 2021 Teilnehmer einer Live-Diskussionsrunde beim Deutschlandfunk. Hier können Sie die Sendung nachhören. 

Newsletter #6

Heute ist ein guter und ein schlechter Tag zugleich: Das Gute ist, dass wir Ihnen – Tusch! – unsere neue Homepage präsentieren können! Sie ist komplett neu gestaltet – mit einer neuen „corporate identity“, wie es im Fachjargon heißt, mit einem neuen Logo – übersichtlich, gut strukturiert, ansprechend. Noch ist nicht alles fertig eingepflegt, aber das Wichtigste steht! Wir freuen uns über Ihr Feedback – ob kritisch oder lobend!