Für Ärztinnen und Ärzte: Die ÄFI-Fortbildung

"Individuelle Impfberatung – evidenzbasiert und rechtssicher"

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Pressemitteilungen und weitere Informationen für die Medien

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Schlag ins Gesicht für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen

Berlin, 19. Mai 2022

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag erste Klagen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich abgewiesen. Dabei berief sich das Gericht entgegen aller wissenschaftlicher Erkenntnis in erster Linie auf den Fremdschutz. Ebenfalls ließ das Gericht unberücksichtigt, dass keiner der aktuellen COVID-Impfstoffe eine Ansteckung substanziell verhindert. Für die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI), die in dem Verfahren als sachkundiger Dritter eine Stellungnahme abgegeben hatten, ist das Urteil auch eine Niederlage für den Rechtsstaat.

Seit dem 15. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Nachdem das BVerfG bereits vor diesem Termin zahlreiche Verfassungsbeschwerden und Eilanträge gegen die Regelung abgewiesen hatte, bestätigte es nun diese Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Ärzteverein fordert Antworten von politischen Parteien

Berlin, 23. Februar 2022

Der Verein „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ äußert in offenen Briefen, die an SPD, CDU/CSUGrüne und Linke verschickt und auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht wurden, deutliche Kritik am Verhalten der jeweiligen Parteispitzen in der Frage der Impfpflicht.

Im Fokus der Kritik steht die dürftige medizinische Argumentation für eine allgemeine wie eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, wie sie in der Orientierungsdebatte deutlich wurde und im öffentlichen Diskurs seither dominiert. Vielfach wird von SPD, CDU/CSU, Grünen, LINKE und ihren führenden Vertretern unter Verkürzung oder bewusst verzerrender Darstellung der medizinischen Lage argumentiert.

Verfassungsbeschwerde und Eilantrag gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Berlin, 10. Februar 2022

Am 08. Februar 2022 hat eine ausgewählte Gruppe von 14 Beschwerdeführerenden eine Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingelegt, die zum 15.03.2022 gelten soll. Die Klägerinnen und Kläger werden unterstützt durch die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI).  

Die 14 Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer kommen aus allen Teilen Deutschlands. Bei der Gruppe handelt es sich vor allem um Ärztinnen und Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen, die in Krankenhäusern beschäftigt oder in eigener Praxis selbstständig tätig sind. Ein Arzt eines Universitätsklinikums ist ebenso dabei, wie ein Oberarzt, der auf einer Covid-19-Isolierstation arbeitet, und eine Ärztin, die als Gutachterin für den Medizinischen Dienst tätig ist. Ein Krankenpfleger, eine Zahnärztin und ein Studierender vervollständigen die Gruppe. Sie alle wenden sich aus je unterschiedlichen persönlichen Gründen gegen die Covid-19-Impfpflicht. Sie eint die Ablehnung einer staatlichen Impfpflicht und das Anliegen der Wahrung einer selbstbestimmten individuellen Impfentscheidung.

Die allgemeine Corona-Impfpflicht ist verfassungswidrig!

Berlin, 26. Januar 2022

Das Gutachten von Prof. Dr. jur. habil. Dr. rer.pol. Volker Boehme-Neßler, Universität Oldenburg

Im Auftrag des Vereins „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“  erstellte Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht, Rechtstheorie, Telekommunikations- und Informationsrecht der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der geplanten allgemeinen Corona-Impfpflicht. Sein Fazit: 

„Eine allgemeine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 verletzt zahlreiche Grundrechte, nicht zuletzt die Menschenwürde. Sie verstößt auch gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz und das Bestimmtheitsgebot. Sie ist deshalb verfassungswidrig.“

Verfassungsbeschwerden zum "Masernschutzgesetz"

Gemeinsam mit dem Verein "Initiative freie Impfentscheidung e.V." hat der Verein insgesamt vier Verfassungsbeschwerden gegen das "Masernschutzgesetz" unterstützt: zwei von Ärzt:innen, zwei von Eltern. Dazu haben wir eine gemeinsame Presseerklärung veröffentlicht: 

„Masernschutzgesetz“
ELTERN UND ÄRZTE LEGEN VERFASSUNGSBESCHWERDEN EIN
Auch zwei Eilanträge sind dabei

28. Februar 2020. Pünktlich zum Inkrafttreten des „Masernschutzgesetzes“ am 1. März 2020 werden gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Einführung eines Masernimpfzwangs die ersten Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Insgesamt werden mindestens vier Familien sowie eine Ärztin und ein Arzt klagen. Die Einsprüche werden unterstützt von den Vereinen „Initiative freie Impfentscheidung e. V.“ sowie „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“.