Gemeinsam mit dem Verein "Initiative freie Impfentscheidung e.V." hat der Verein insgesamt vier Verfassungsbeschwerden gegen das "Masernschutzgesetz" unterstützt: zwei von Ärzt:innen, zwei von Eltern. Dazu haben wir eine gemeinsame Presseerklärung veröffentlicht:
„Masernschutzgesetz“
ELTERN UND ÄRZTE LEGEN VERFASSUNGSBESCHWERDEN EIN
Auch zwei Eilanträge sind dabei
28. Februar 2020. Pünktlich zum Inkrafttreten des „Masernschutzgesetzes“ am 1. März 2020 werden gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Einführung eines Masernimpfzwangs die ersten Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Insgesamt werden mindestens vier Familien sowie eine Ärztin und ein Arzt klagen. Die Einsprüche werden unterstützt von den Vereinen „Initiative freie Impfentscheidung e. V.“ sowie „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“.