Die wichtigsten Argumente:
1. Eine allgemeine Corona-Impfpflicht verletzt vor allem
Staatliche Instanzen dürfen diese Grundrechte nur dann einschränken, wenn ein solcher staatlicher Eingriffe verhältnismäßig ist.
2. Eine allgemeine Corona-Impfpflicht ist nicht verhältnismäßig, aus drei Gründen:
Vor diesem Hintergrund zeigt sich: Das Verhältnis zwischen Mittel und Zweck ist nicht angemessen und die Impfpflicht somit verfassungswidrig.
3. Eine allgemeine Corona-Impfpflicht verletzt zwei grundlegende Pfeiler des Rechtsstaatprinzips: das Bestimmtheitsgebot und das Wesentlichkeitsprinzip.
Das Bestimmtheitsgebot verlangt, dass Rechtsvorschriften immer hinreichend bestimmt sind. Bürgerinnen und Bürger müssen immer genau wissen, was der Staat von ihnen verlangt – und was nicht. Diesen Anforderungen könnte eine allgemeine Impfpflicht nicht entsprechen. Das Gesetz müsste festlegen, welche Impfstoffe in einigen Monaten gegen welche Virusvarianten nach welchem Schema eingesetzt werden müssten. Das weiß zurzeit aber niemand.
Das Wesentlichkeitsprinzip besagt: Wesentliche Dinge muss das Parlament selbst debattieren, abwägen und entscheiden. Wesentlich ist nicht nur, dass eine Impfpflicht etabliert wird. Genauso wesentlich ist es, mit welchen Impfstoffen das geschehen soll und wer sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kann. Diese Fragen kann zurzeit niemand beantworten. Lediglich eine Impfpflicht zu statuieren, die Details aber den Behörden wie dem Robert Koch Institut (RKI) oder dem Paul Ehrlich Institut (PEI) zu überlassen, wäre eine verfassungswidrige Verletzung des Wesentlichkeitsprinzps.
4. Eine allgemeine Impfpflicht verletzt die Menschenwürde.
Die Entscheidung über eine Impfung betrifft den innersten Kern der Persönlichkeit. Sie ist eine schwierige und komplexe Entscheidung, bei der zwischen der Gefahr einer Krankheit und dem Nutzen einer Impfung abgewogen werden muss, ebenso zwischen den Wirkungen und Nebenwirkungen der Impfung und ihren möglichen Langzeitfolgen. Durch eine Impfpflicht nimmt der Staat den Bürgerinnen und Bürgern diese hochkomplexe, riskante und intime Entscheidung ab. Das gilt in gesteigertem Maße in Situationen großer, auch wissenschaftlicher Ungewissheiten und bei nur bedingt zugelassenen, also noch nicht abschließend geprüften Impfstoffen. Aus selbstbestimmten Bürgerinnen und Bürgern werden so Objekte staatlichen Handelns. Das verstößt gegen die Garantie der Menschenwürde, die im Grundgesetz festgeschrieben ist.
Es gibt bereits eine aktualisierte Version des Rechtsgutachtens! Sie finden diese hier.
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