Die Argumente, die vorgebracht und in den Massenmedien verbreitet werden, halten einer Überprüfung nicht stand:
Die UNESCO hat 2005 einstimmig formuliert: „Jede präventive, diagnostische und therapeutische medizinische Intervention hat nur mit vorheriger, freier und nach Aufklärung erteilter Einwilligung der betroffenen Person auf der Grundlage angemessener Informationen zu erfolgen.“
Wenn ein demokratischer Rechtsstaat solche Maßnahmen für nötig hält, muss er auf Aufklärung setzen. Aufklärung wirkt: In den vergangenen Jahren stiegen die Impfquoten für Masern im frühen Kindesalter deutlich an. Der Masernschutz bei Jugendlichen und Erwachsenen kann durch vermehrte Aufklärung verbessert werden.
Aktuell gibt es daher keine tragfähige Begründung, die verfassungsmäßigen Grundrechte der Kinder auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG), der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder (Art. 6 Abs. 2 GG) sowie das Grundrecht auf Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) durch eine Impfpflicht einzuschränken. Die Verhältnismäßigkeit und die Notwendigkeit einer solch einschneidenden Maßnahme sind nicht gegeben. Vor allem aber steht eine Impfpflicht – ohne legitimierende epidemiologische Notsituation – im Widerspruch zu dem Grundkonsens unserer Gesellschaft mit dem Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit.
Quellen und weitere Informationen finden sich auf der ÄFI-Webseite.
Link: https://individuelle-impfentscheidung.de/aktuelles/detail/petition-deutschland-braucht-keine-impfpflicht.html