Masern-Impfpflicht –
Verfassungs­beschwerden

Als das "Masernschutzgesetz" der Bundesregierung am 1. März 2020 in Kraft trat, hat unser Verein vier Verfassungsbeschwerden unterstützt, die von Eltern und Ärztinnen und Ärzten eingelegt wurden. Hier finden Sie die Materialien, die wir dazu veröffentlicht haben. 

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Masern-Impfpflicht: Musterbriefe zur Verlängerung der Übergangsfrist

Für Kinder und Jugendliche, die am 1. März 2020 (als das "Masernschutzgesetz" in Kraft trat) bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut wurden, und ebenso für die dort Beschäftigten wurde die Übergangsfirst zum Nachweis des Masernschutzes jetzt noch einmal bis zum 31. Juli 2022 verlängert.

Eltern der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie betroffene Beschäftigte müssen also erst bis zum 31. Juli 2022 den Nachweis erbringen und Gemeinschaftseinrichtungen erst nach dem 31. Juli 2022 eventuell fehlende Nachweise dem Gesundheitsamt melden.

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Verfassungsbeschwerde zum Masernschutzgesetz - Erstes Medienecho

Das Einlegen der ersten Verfassungsbeschwerden pünktlich zum Inkrafttreten des "Masernschutzgesetzes" fand in den Medien eine große Aufmerksamkeit - sei es, dass die altehrwürdige Tagesschau in der 20 Uhr-Ausgabe ein kurzes Video zeigte, das den Einwurf der Unterlagen in den Gerichtsbriefkasten zeigte, sei es, dass das traditionell nicht gerade impfkritische Deutsche Ärzteblatt den differenziert-kritischen Argumenten unserer Pressemitteilung vom 01.03. ungewohnt großzügig Raum gab.

Passend umrahmt wurde dies durch verschiedene Stellungnahmen und Interviews, mit denen der von uns beauftragte Staatsrechtler, Herr Prof. Dr. Stephan Rixen die juristischen Kritikpunkte noch einmal pointierte. Und dies sowohl z.B. im Bayerischen Rundfunk, als auch in juristischen Fachportalen wie Legal Tribune Online.

Zeitgleich erschien ein Artikel Herrn Prof. Rixens in der renommierten Neuen Juristischen Wochenschrift, der ebenfalls das Spannungsfeld zwischen Impfentscheidung, Impfpflicht und Verfassung beleuchtet.

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Erste Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe übergeben

Mit dem Inkrafttreten des so genannten "Masernschutzgesetzes" am 01.03. haben an eben diesem Tag Vertreter der beiden Vereine, die die Verfassungsbeschwerden gegen diese Grundrechtsverletzung unterstützen, formell erste Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

BVerfG

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"Lieber Herr Spahn, lass' es sein" - Dr. Jan Leidel zum Bundesgesundheitsminister

Der ehemalige Vorsitzende der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut und langjährige Chef des Kölner Gesundheitsamtes, Dr. Jan Leidel, fasste bei einer Podiumsdiskussion unseres Vereins in Berlin mit diesen knappen Worten seinen Rat an den Bundesgesundheitsminister zum weiteren Umgang mit dessen Impfpflicht-Plänen zusammen.

Noch etwas deutlicher wurde Prof. Dr. Stephan Rixen, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth, der sich im Auftrag der "Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V." mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs beschäftigt hat und hierzu ein letztendlich vernichtendes Gutachten verfasste (das Sie hier finden können). Als Quintessenz seiner in diesem Rahmen sehr eingehenden Beschäftigung mit dem Gesetzenwurf und dessen Begründung riet dem Initiator des geplanten "Masernschutzgesetzes", den Schredder anzuwerfen und diesem den Entwurf anzuvertrauen.

Auch Prof. Dr. Alexander Kekulé, Mikrobiologe und ehemaliger Berater der Bundesregierung, warnte Spahn vor einem "Paradigmenwechsel ohne Begründung".

Diese Statements waren fulminanter Schlusspunkt einer mit hochkarätigen Experten besetzten differenzierten Podiumsdiskussion, die unser Verein unter dem Titel "Braucht Deutschland eine Impfpflicht?" am 12.10.2019 im KOSMOS in Berlin veranstaltete und die Sie hier nachhören und nachschauen können - eine Filmdokumentation des gesamten Events wird in den nächsten Tagen ebenfalls auf unserem Youtube-Kanal erscheinen - schauen Sie also bald wieder vorbei.

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Verfassungsrechtliches Gutachten zum "Masernschutzgesetz" von Prof. Dr. Stephan Rixen, Bayreuth

Auf einer Pressekonferenz im Rahmen unseres großen Berliner Events am 12.10.2019 im "Kosmos" hat der Verein das verfassungsrechtliche Gutachten vorgestellt, das Prof. Dr. Stephan Rixen, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth, in unserem Auftrag erarbeitet hat.

Das Gutachten kommt unzweideutig zu dem Ergebnis, dass der vorliegende Gesetzentwurf aus den verschiedensten Gründen klar gegen zentrale Grundrechte unserer Verfassung verstößt.