Masern-Impfpflicht –
Verfassungs­beschwerden

Als das "Masernschutzgesetz" der Bundesregierung am 1. März 2020 in Kraft trat, hat unser Verein vier Verfassungsbeschwerden unterstützt, die von Eltern und Ärztinnen und Ärzten eingelegt wurden. Hier finden Sie die Materialien, die wir dazu veröffentlicht haben. 

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Nachträgliche Veröffentlichung der Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zum Masernschutzgesetz

ÄFI e. V. wurde am 26. Mai 2020 im Rahmen der Verfassungsbeschwerden vom BVerfG als sachverständige Dritte gebeten, zum Masernschutzgesetz Stellung zu beziehen. Wir möchten Ihnen unsere Argumentation zu den beiden vom BVerfG gestellten Fragen nachträglich zugänglich machen. Hier können Sie die vollständige Stellungnahme lesen.

  1. Welche Möglichkeiten gibt es, um in der Gruppe der Personen, die das zweite Lebensjahr vollendet haben, die Quote derjenigen, die zweifach gegen Masern geimpft sind oder durch eine frühere Infektion mit dem Virus immun sind, auf 95% der Gesamtbevölkerung oder höher zu steigern?
  2. Unterscheidet sich die Gefahr, Impfreaktionen und unerwünschte Nebenwirkungen zu erleiden, bei einer Masernschutzimpfung mit einem Mono-Impfstoff von der Gefahr einer solchen Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff? Wenn ja, inwiefern?
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Medienecho zu unserer Pressemitteilung über die Entscheidung des BVerfG zum Masernschutzgesetz

Unsere Pressemitteilung stieß bei zahlreichen Online-Medien auf Resonanz: darunter WELT, SPIEGEL, ZEIT, FOCUS oder WN. Zitiert wurde unter anderem:

«Das sogenannte 'Masernschutzgesetz' missachtet das Kindeswohl auf eklatante Weise», erklärte der ärztliche Geschäftsführer und Sprecher, Alexander Konietzky. «Eltern, Ärztinnen und Ärzte werden praktisch gezwungen, Kinder in unseren Augen verfassungswidrigen Maßnahmen auszusetzen, von den medizinischen Folgen ganz zu schweigen.»

Die FAZ hat uns zwar nicht namentlich in ihrem Beitrag erwähnt, dafür aber das Pressefoto von unserem Vorstandsmitglied Michael Friedl sowie Sandra Blum (IFI e. V.) beim Einwurf der Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe genutzt.

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Das BVerfG hat auch fertig!

ÄFI -Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky

Das BVerfG hat auch fertig!

Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands
Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands
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Masernimpfpflicht: Kinder und Eltern schauen in die Röhre

Trotz ohnehin hoher Quoten bei Erstimpfung (97,1 %) und Zweitimpfung (92,8 %) hat das Bundesverfassungsgericht heute das "Masernschutzgesetz" samt den darin vorgesehenen Zwangsmaßnahmen durchgewinkt. Dabei ließ es zahlreiche Fragen unbeantwortet. Kinder und Eltern, aber auch Ärztinnen und Ärzte sowie die Beschäftigten in Gemeinschaftseinrichtungen sind die Leidtragenden.

Masernimpfpflicht: Kinder und Eltern schauen in die Röhre

Quellen:

Presseportal, 18. August 2022

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Dr. med. Alexander Konietzky vor der Entscheidung des BVerfG bei moma (ARD) im Interview

Unser ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands, Dr. med. Alexander Konietzky, wurde vom Morgenmagazin (moma) der ARD kurz vor der Entscheidung des BVerfG zum Masernschutzgesetz interviewt:

"Wir wenden dieses Prozedere ja an einem gesunden Menschen an, und der sollte mindestens darüber wohl informiert sein und dann darüber auch frei entscheiden können." 

Ebenfalls zu sehen ist unser Vorstandsmitglied Michael Friedl in der Rückschau beim Einwurf der Verfassungsbeschwerden. Hier können Sie das Video ansehen sowie den dazugehörigen Beitrag lesen.