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  • Covid-19-Impfung

Verwaltungsgericht Aachen entscheidet: Entschädigungszahlung bei quarantänebedingtem Verdienstausfall auch für Nicht-Geimpfte

In § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist die Entschädigungszahlung im Falle einer Quarantäne geregelt. Bisher galt, nur wer geimpft ist, hat Anspruch aufdiese Entschädigung für Verdienstausfall nach dem IfSG. Denn in § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG heisst es, dass eine Entschädigung nicht erhält, wer durch die Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung die Absonderung (Quarantäne) habe vermeiden können. Doch das Verwaltungsgericht Aachen hat aufgrund der Klage einer Arbeitnehmerin (19.09.2022) den umstrittenen Paragraphen auf den Prüfstand gestellt und ist zu einem bedeutenden Ergebnis gekommen:

„Es kann offenbleiben, ob der Arbeitnehmer über eine Schutzimpfung verfügte oder nicht. Denn jedenfalls hätte er die Absonderung durch eine Schutzimpfung gegen das SARS-CoV-2 Virus nicht vermeiden können.“

Quellen:

Justiz-online, 19. September 2022
Kanzlei Rohring, 30. Oktober 2022

ÄFI im Gesundheitsausschuss zu Impfnebenwirkungen

ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky

ÄFI im Gesundheitsausschuss zu Impfnebenwirkungen

Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands
Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands

ÄFI im Gesundheitsausschuss zum Fremdschutz

ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky

ÄFI im Gesundheitsausschuss zum Fremdschutz

Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands
Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands
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Sind sich wirklich alle Forscher einig?

ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky

Sind sich wirklich alle Forscher einig?

Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstandes
Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstandes

Impfpflicht aufheben, Nebenwirkungen ergebnisoffen erforschen

ÄFI als Sachverständiger im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Auf der Tagesordnung: die einrichtungsbezogene Impfpflicht und die Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe. Vor der Anhörung hatte ÄFI eine ausführliche schriftliche Stellungnahme abgegeben: Die Impfpflicht im Gesundheitswesen muss aufgehoben werden – nicht nur wegen des fehlenden relevanten Fremdschutzes der Corona-Impfstoffe. Bisherige Studien zu Nebenwirkungen der Impfstoffe senden beunruhigende Signale. Eine systematische Erfassung von Impfnebenwirkungen ist unbedingt erforderlich, um Betroffenen möglichst schnell und angemessen helfen zu können.

Für die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) nahm der ärztliche Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands, Dr. med. Alexander Konietzky, an der Anhörung teil.