Masern-Impfpflicht

Anfang 2019 wurden Pläne des Bundesgesundheitsministeriums bekannt, eine Impfpflicht gegen Masern einzuführen – für Kinder ebenso wie für in Kinder-Gemeinschaftseinrichtungen Beschäftigte (Schule, Kindertagesstätte, Kindergarten, Tageseltern).

ÄFI hat sich von Anfang an gegen diese Pläne gewandt und 2019 eine sehr erfolgreiche Petition sowie eine große Kampagne unter dem Motto „Die Impfpflicht können wir uns SPAHN” und „Deutschland braucht keine Impfpflicht” gestartet. Außerdem haben wir mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das „Masernschutzgesetz” unterstützt. Dennoch hat der Deutsche Bundestag dieses Gesetz verabschiedet. Es ist zum 1. März 2020 in Kraft getreten, allerdings mit einer Übergangsfrist für zum 1. März 2020 bereits in Gemeinschaftseinrichtungen betreute Kinder. Hier finden Sie alle Stellungnahmen, Videos und Interviews, die wir zu diesem Thema veröffentlicht haben. 

Die Impfpflicht – rechtliche Aspekte

Jede Impfung ist faktisch und auch juristisch eine Körperverletzung. Bei der Impfung eines Kindes geschieht das darüber hinaus an jemandem, für den andere – in der Regel die Eltern – das Sorge- und Bestimmungsrecht innehaben. Dies setzt dem Staat enge Grenzen, gegen den Willen des Einzelnen oder der Eltern, Impfungen verpflichtend vorzuschreiben.

Das deutsche Grundgesetz – verfasst unmittelbar nach dem Ende einer Zeit furchtbarster, von staatlichen Stellen dekretierten medizinischen Zwangsmaßnahmen – schützt die körperliche Unversehrtheit jedes Menschen an prominentestmöglicher Stelle, nämlich schon im Artikel 2, in dem es heißt: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." (Grundgesetz Art. 2, Absatz 2). Und nur wenig später, in Artikel 6, wird festgeschrieben: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." (Grundgesetz Art. 6, Absatz 2).

Eine vom Staat verpflichtend vorgeschriebene Impfung greift naturgemäß immer in dieses Recht auf körperliche Unversehrtheit, bei der Impfung von Kindern zusätzlich auch in das Erziehungsrecht der Eltern ein. Die juristischen Rahmenbedingungen, unter denen dieses in Deutschland überhaupt vorstellbar sein kann, wurden zuletzt im Jahr 2016 vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages (WD) untersucht, zum einen unter der Fragestellung, ob eine Impfpflicht überhaupt verfassungsgemäß ist (WD 2016a), und zum anderen, ob dies  speziell auch für Kinder zutrifft (WD 2016b).

Und obwohl – wie im weiteren zu zeigen sein wird – die gedanklichen Voraussetzungen dieser Analyse in einer Reihe von Punkten deutlich zu optimistisch gefasst wurden, was die Wirksamkeit und Auswirkungen von Impfungen und Impfstrategien betrifft (beruhten sie doch praktisch ausschließlich auf Veröffentlichungen von RKI und STIKO), sind die Ergebnisse für die Impfpflicht-Euphoriker ernüchternd.